23.08.2016 Drucksache 6/2568Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. September 2016 Tötung von Ferkeln und tierschutzrechtliche Vorgaben in Thüringen - Teil 1 Die Kleine Anfrage 1233 vom 7. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach einer Pressemitteilung des Thüringer Landesamts für Statistik ist der Schweinebestand weiter rückläufig . Zum 3. Mai 2016 wurden nach dem vorläufigen Ergebnis der Bestandserhebung in den landwirtschaftlichen Betrieben Thüringens, die über einen Bestand von mindestens 50 Schweinen oder 10 Zuchtsauen verfügen, insgesamt 751.400 Schweine gehalten. Der Bestandsabbau war vorwiegend bei den Ferkeln und den Mastschweinen festzustellen. Mit 346.800 Ferkeln wurden nach Mitteilung des Thüringer Landesamts für Statistik 30.200 Tiere weniger gehalten als zum 3. November 2015. Im Jahr 2013 wurden schlechte Haltungsbedingungen und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in einem sehr großen Zuchtbetrieb in Thüringen festgestellt und dokumentiert. Die darauf folgenden Razzien sowie die Tötung von leidenden Tieren und weiterer Anzeigen gegen den Betrieb geben Anlass, sich intensiver mit den Tötungsmethoden von Ferkeln und Kontrollmechanismen auseinanderzusetzen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Muttersauen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung aktuell in Thüringen? 2. Welche Betriebe halten nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen Muttersauen? 3. Wie hat sich in den Landkreisen nach Kenntnis der Landesregierung in den letzten fünf Jahren die Anzahl der Muttersauen entwickelt? 4. Wie viele Ferkel werden nach Kenntnis der Landesregierung jährlich in Thüringen geboren? 5. Wie viele Ferkel werden nach Kenntnis der Landesregierung pro Muttersau in Thüringen geboren? 6. Wie oft ferkelt eine Sau nach Kenntnis der Landesregierung pro Jahr in Thüringen? 7. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Sterberaten pro Wurf? 8. Was tut die Landesregierung, um die Sterberate von Ferkeln pro Wurf in Thüringen zu verringern? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Pfefferlein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2568 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. August 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft gibt es zur Schweinehaltung keine eigenen statistischen Erhebungen. Daher muss zur Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Zahlen des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS) und des Zentralverbands der Deutschen Schweineproduktion e.V. (ZDS) sowie auf den Jahresbericht 2015 des Schweinekontroll und Beratungsrings Thüringen e.V./Thüringer Verband für Leistungs und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (SKBR)/(TVL), Ringauswertung 2015 zurückgegriffen werden. Zu 1.: Nach Angaben des TLS gab es zum Stichtag 3. Mai 2016 61.500 trächtige Zuchtsauen. Zu 2.: Nach Angaben des TLS gab es im Jahre 2015 mehr als 233 Betriebe mit Sauenhaltung. Die Landesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse, um welche Betriebe es sich dabei handelt. Zu 3.: Nach Angaben des TLS gab es in den letzten fünf Jahren in Thüringen die nachfolgend aufgeführten Bestände an trächtigen Jung- und Altsauen: Tiergruppe November 2011 November 2012 November 2013 November 2014 November 2015 trächtige Jungund Altsauen (1.000 Stück) 70,6 66,1 70,0 69,0 67,3 Die Verteilung nach Landkreisen und kreisfreien Städten wurde vom TLS nur für die Jahre 2007 und 2010 wie folgt erfasst: Kreisfreie Stadt/Landkreis Zuchtsauen Gebietsstand: 31. Dezember 2007 Zuchtsauen Gebietsstand: 31. Dezember 2010 Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld 6.203 5.963 Nordhausen 6.965 * Wartburgkreis 1.826 1.979 UnstrutHainichKreis 6.403 4.923 Kyffhäuserkreis 3.962 4.362 SchmalkaldenMeiningen 6.690 7.581 Gotha 3.085 2.992 Sömmerda 5.426 4.629 Hildburghausen 2.718 3.449 IlmKreis 1.246 1.206 Weimarer Land 10.533 14.327 Sonneberg SaalfeldRudolstadt 3.196 3.138 SaaleHolzlandKreis 13.514 SaaleOrlaKreis 4.817 5.095 Greiz 7.253 7.087 Altenburger Land 5.057 3.486 3 Drucksache 6/2568Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Der Landesregierung liegen dazu keine statistischen Erhebungen vor. Zu 5.: Laut Jahresbericht 2015 des SKBR/TVL, Ringauswertung 2015 lag die Anzahl der gesamt geborenen Ferkel je Wurf in Thüringen bei durchschnittlich 14,8 Stück. Zu 6.: Laut Jahresbericht 2015 des SKBR/TVL, Ringauswertung 2015 hat in Thüringen eine Sau in Abhängigkeit vom Produktionsrhythmus im Durchschnitt 2,27 Würfe pro Jahr. Zu 7.: Laut Jahresbericht 2015 des SKBR/TVL, Ringauswertung 2015 liegen die relativen Ferkelverluste in Thüringen je nach Leistungsniveau des Betriebes bei durchschnittlich 14,0 Prozent. Davon sind durchschnittlich 3,8 Prozent totgeborene Ferkel, 8,5 Prozent Saugferkelverluste und 1,7 Prozent Ferkelaufzuchtverluste. Zu 8.: Nach Angaben des ZDS lagen die Ferkelverluste im Jahr 2015 deutschlandweit im Durchschnitt bei 16,3 Prozent. Hauptursachen für Ferkelverluste nach der Geburt sind u. a. das Erdrücken der Ferkel (36 bis 47 Prozent), zum Teil auftretende Lebensschwächen der Ferkel (19 bis 31 Prozent), das Kümmern der Ferkel (12 bis 18 Prozent), die Durchfälle bei Ferkeln (3 bis 4 Prozent), einzelne Missbildungen (1 bis 7 Prozent), Gelenkentzündungen (0,2 bis 2 Prozent), totgebissene (circa 1 Prozent) und unterkühlte Ferkel (1 bis 10 Prozent). Weitere Ferkelverluste können vor der Geburt durch Infektionen (zum Beispiel Porzines Reproduktives und Respiratorisches Syndrom oder Parvovirose), Ernährungsstörungen (zum Beispiel Mykotoxine im Futter) und Haltungsprobleme (zum Beispiel Rangordnungskämpfe nach Zusammenstellung von Sauengruppen in der Einnistungsphase der befruchteten Eizellen) sowie während der Geburt (verlängerte Geburten oder Totgeburten) auftreten. Anhand der genannten Abgangsursachen versuchen die einzelnen Betriebe die verschiedenen Schwerpunkte selbständig zu bearbeiten, um die Ferkelverluste weiterhin zu verringern. Die Landesregierung unterstützt diese Maßnahmen entsprechend der Thüringer Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere. Keller Ministerin Tötung von Ferkeln und tierschutzrechtliche Vorgaben in Thüringen - Teil 1 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: