25.08.2016 Drucksache 6/2579Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. September 2016 Wahlberechtigung ab 16 Jahre Die Kleine Anfrage 1245 vom 7. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Ende des Jahres 2015 beschloss der Landtag (auf der Grundlage des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Drucksache 6/685) eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes. Seitdem dürfen in Thüringen Gemeinde - und Stadträte, Bürgermeister sowie Landräte auch von Jugendlichen ab 16 Jahren gewählt werden. Trotz negativer Erfahrungen mit der Herabsetzung des Wahlalters für Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt, dort lag die Wahlbeteiligung der 16- und 17-Jährigen bei nur 29 Prozent (bei einer durchschnittlichen Wahlbeteiligung von 38 Prozent), wurde eine solche Gesetzesänderung im Thüringer Landtag gegen die Stimmen der Abgeordneten der Fraktion der CDU beschlossen. Am 5. Juni 2016 konnten in Thüringen bei den Bürgermeisterwahlen erstmalig Bürgerinnen und Bürger unter 18 Jahren an einer Wahl teilnehmen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war die Wahlbeteiligung aufgeschlüsselt nach den einzelnen Altersgruppen (16 bis 17 Jahre, 18 bis 24 Jahre, 25 bis 34 Jahre et cetera)? 2. Wie verteilt sich die Wahlbeteiligung innerhalb der Thüringer Planungsregionen? 3. In welchen Gemeinden und Städten lag die Wahlbeteiligung der 16- bis 17-Jährigen über dem Thüringer Durchschnitt und in welchen lag sie darunter? 4. Welche Hindernisse sieht die Landesregierung für die Wahlbeteiligung besonders von 16- bis 17-Jährigen? 5. In welchem Verhältnis steht die Wahlbeteiligung der unter 18-Jährigen in Thüringen nach Kenntnis der Landesregierung zu der Wahlbeteiligung der unter 18-Jährigen in anderen Bundesländern? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2579 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 24. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 5.: Das Thüringer Kommunalwahlrecht sieht keine Ermächtigung zur Aufstellung von Statistiken über Geschlechts - und Altersgliederungen der Wahlberechtigten und Wähler vor. Bei den Wahlen am 5. Juni 2016 wurde die Wahlbeteiligung nicht nach Altersgliederung erfasst. Aussagen zu den seitens des Abgeordneten aufgeworfenen Fragestellungen sind der Landesregierung daher nicht möglich. Die der Landesregierung vorliegende Studie der Bertelsmann Stiftung "Zeitgemäß wählen - 8 Punkte-Plan zur Steigerung der Wahlberechtigung" aus dem Jahr 2016 zeigt aber, dass die Herabsetzung des Wahlalters die Wahlbeteiligung nachhaltig erhöhen könnte. Dabei ist die Teilnahme an der ersten Wahl entscheidend, ob ein Wähler auch zukünftig an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen wird. Empirische Untersuchungen zum Hamburger Wahlrecht haben gezeigt, dass 16- und17-jährige Wählerinnen und Wähler sehr gut über das Wahlrecht informiert waren, deutlich seltener ungültig abgestimmt haben und die Möglichkeit der Stimmverteilung auf verschiedene Wahlvorschläge in Hamburg stärker als andere Altersgruppen genutzt haben. Dr. Poppenhäger Minister Wahlberechtigung ab 16 Jahre Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 5.: