26.08.2016 Drucksache 6/2594Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. September 2016 Zustand und Schutzmaßnahmen der Avifauna in Thüringen - Beachtung des Vogelschutzes beim Ausbau der Erneuerbaren Energien - Teil 2 Die Kleine Anfrage 1230 vom 6. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Der aktuelle Zustand der Vogelwelt in Thüringen und die Ermittlung von Bedrohungspotentialen rücken den Vogelschutz und insbesondere Fragen des Bestandsschutzes bedrohter Vogelarten in den Fokus des öffentlichen Interesses. Im Rahmen von Klima- und Naturschutz in Thüringen spielt auch die Beobachtung und Bewertung des Zustands der heimischen Vogelwelt als sensibler Indikator für Klimaveränderungen, Schadstoffeinwirkungen und den allgemeinen Zustand der Ökosysteme eine wachsende und weitreichende Rolle. Auch die Auswirkungen von immer mehr Windkraftanlagen in Thüringen auf die regionale Avifauna müssen intensiver untersucht, bewertet und beachtet werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Folgen die Planungsträger der Empfehlung der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, grundsätzlich EG-Vogelschutzgebiete von Windenergieanlagen freizuhalten? 2. Wie sichern die Planungsträger ab, dass keine bekannten Vogelzuglinien und Rastvorkommen von ziehenden Vogelarten durch Windenergieanlagen erheblich und nachhaltig gefährdet werden? 3. Strebt der Planungsträger am Vorranggebiet W-7 - Roldisleben/Olbersleben (Regionaler Raumordnungsplan Mittelthüringen) zwischen Dielsdorf und Sprötau einen weiteren Windpark von mehr als 80 möglichen Windenergieanlagen in der Gesamtfläche von Vorranggebieten und Prüfflächen an vor dem Hintergrund, dass sich an weitere Prüfflächen von Vorranggebieten "Windenergie" (nach Abzug der Tabuzonen ) teilweise auch direkt EG-Vogelschutzgebiete anschließen? 4. Welche Maßnahmen ergreift der Planungsträger für das Vorranggebiet W-7 - Roldisleben/Olbersleben (Regionaler Raumordnungsplan Mittelthüringen) und die Prüfflächen, um nördlich des EG-Vogelschutzgebiets Nummer 17 (Ackerhügelland nördlich Weimar mit Ettersberg) keine zusammenhängende Windparkfläche auf mehr als zehn Quadratkilometer entstehen zu lassen? 5. Wie stellt der Planungsträger sicher, dass für die Zugvögel der wichtigsten Vogelzuglinie Mittelthüringens (Oldisleben-Weißensee-Straußfurt) im Bereich der Prüffläche 3.3 auf der "Milchelshöhe" und besonders für die Rastvögel des EG-Vogelschutzgebiets Nummer 15 (Gera-Unstrut-Niederung um Straußfurt) keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen entstehen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Tasch (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2594 6. Wieso trägt der Planungsträger den im Jahr 2015 vorgestellten Erweiterungsvorschlägen des Naturschutzbunds Deutschland e. V. für die EG-Vogelschutzgebiete Nummer 15 (Gera-Unstrut-Niederung um Straußfurt) und Nummer 16 (Ackerhügelland westlich Erfurt mit Fahnerscher Höhe) bezogen auf das Vorranggebiet W-4 - Möbisburg (Regionaler Raumordnungsplan Mittelthüringen) nicht nur keine Rechnung , sondern schafft mit diesem nahezu winzigen Gebiet eine Option für Nordthüringen, wie in Herbsleben weiter in Richtung Osten, neue Windenergieanlagen in einem "vorbelasteten Raum" ausweisen zu können vor dem Hintergrund, dass das Vorranggebiet W-4 - Möbisburg (Regionaler Raumordnungsplan Mittelthüringen) wie ein Sporn in die wichtigsten Rastflächen der Kraniche und Limikolen auf der "Herbsleber Höhe" in Richtung Gebesee-Siedlung hineinragt? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 25. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Ja Zu 2.: Diese Belange werden in die Planung eingestellt und bei der Abwägung berücksichtigt. Zu 3.: Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass das Vorranggebiet W-7 Sprötau/Dielsdorf aus dem Entwurf zum sachlichen Teilplan "Windenergie" gemeint ist. Nein, die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen strebt am Vorranggebiet W-7 Sprötau/Dielsdorf keinen weiteren Windpark von mehr als 80 möglichen Windenergieanlagen an. Das im Entwurf zum sachlichen Teilplan "Windenergie" enthaltene Vorranggebiet W-7 Sprötau/Dielsdorf ist 286 ha groß und bietet daher für weit weniger als 80 Windenergieanlagen Raum. Der Rest der Prüffläche 4.1 wurde, ebenso wie die Prüfflächen 4.2, 4.3 und 4.4, nicht als Vorranggebiet "Windenergie" in den Entwurf aufgenommen. Innerhalb der Prüffläche 4.5 wurde das Vorranggebiet W-9 Willerstedt/Zottelstedt mit einer Fläche von 249 ha in den Entwurf aufgenommen. Dieses Vorranggebiet ist 18 km vom Vorranggebiet W-7 Sprötau/Dielsdorf entfernt. Zu 4.: Vorranggebiete "Windenergie" sind mit einer Ausschlusswirkung im übrigen Planungsraum verbunden (siehe Z 3-5 des Entwurfs zum sachlichen Teilplan "Windenergie" Mittelthüringen). Außerhalb der Vorranggebiete ist die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen. Damit kann nördlich des EG-Vogel schutzgebiets Nummer 17 (Ackerhügelland nördlich Weimar mit Ettersberg) keine zusammenhängende Windparkfläche auf mehr als zehn Quadratkilometer entstehen. Vor dem Inkrafttreten des sachlichen Teilplans "Windenergie " besteht diese Ausschlusswirkung noch nicht; die in Aufstellung befindlichen Ziele können aber durch Untersagungen nach § 14 Abs. 2 Raumordnungsgesetz gesichert werden. Zuständig für den Ausspruch der Untersagungen ist das Thüringer Landesverwaltungsamt. Zu 5.: Im Bereich der Prüffläche 3.3 auf der Michelshöhe enthält der Entwurf zum Sachlichen Teilplan "Windenergie " kein Vorranggebiet "Windenergie". Damit ist sichergestellt, dass im Bereich der Prüffläche 3.3 keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen des genannten Vogelzugkorridors sowie des EG-Vogelschutzgebiets Nummer 15 entstehen (vgl. auch Antwort zu Frage 4). Zu 6.: Bei der Beantwortung dieser Frage wird davon ausgegangen, dass das Vorranggebiet W-4 Döllstädt/Dachwig aus dem Entwurf zum Sachlichen Teilplan "Windenergie" gemeint ist. Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie hat den Regionalen Planungsgemeinschaften im Sommer 2015 alle bestehenden und geplanten Schutzgebiete übermittelt. Erweiterungen von EG-Vogelschutzgebieten waren darin nicht enthalten, da Änderungen zu EG-Vogelschutzgebieten derzeit nicht anstehen. Keller Ministerin Zustand und Schutzmaßnahmen der Avifauna in Thüringen - Beachtung des Vogel-schutzes beim Ausbau der Erneuerbaren Energien - Teil 2 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: