29.08.2016 Drucksache 6/2597Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. September 2016 Gurtpflicht im Straßenverkehr Die Kleine Anfrage 1222 vom 6. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: In § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird die Gurtpflicht im Straßenverkehr geregelt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach § 21a Abs. 1 StVO hat die Thüringer Polizei in den Jahren 2014, 2015 und im ersten Halbjahr 2016 aufgenommen? 2. Wie viele Verwarnungen wurden in den Jahren 2014, 2015 und im ersten Halbjahr 2016 diesbezüglich ausgesprochen? 3. Wie viele Bußgeldbescheide wurden in den Jahren 2014, 2015 und im ersten Halbjahr 2016 erlassen und wie viele davon erlangten Rechtskraft? 4. Welche Einnahmen erzielte der Freistaat Thüringen aus den Verwarngeldern und der Vollstreckung der Bußgeldbescheide in den genannten Zeiträumen? 5. Welche Maßnahmen führt die Thüringer Polizei durch, um Ordnungswidrigkeiten nach § 21a Abs. 1 StVO zu erkennen und aufzunehmen? 6. Welche Maßnahmen der Prävention werden durchgeführt, um auf Gefahren des Verstoßes gegen die Gurtpflicht hinzuweisen und sieht die Landesregierung hier gegebenenfalls Änderungsbedarf? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Angaben über mündliche Verwarnungen oder Barverwarnungen vor Ort werden in der Thüringer Polizei be zogen auf den angefragten Tatbestand grundsätzlich nicht erfasst. Insofern ist eine umfassende Informa tion nicht möglich. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2597 Die recherchefähigen, von der Thüringer Polizei bearbeiteten Verstöße gegen § 21 a Abs. 1 StVO sind der angefügten Tabelle zu entnehmen. Jahr Anzahl 2014 11.310 2015 9.2901. Hj. 2016 4.722 (Quelle: Statistik SCOWiTH) Zu 2.: Angaben über mündliche Verwarnungen oder Barverwarnungen vor Ort werden bezogen auf den angefrag ten Tatbestand grundsätzlich nicht statistisch erfasst. Lediglich von der ZBS (Zentrale Bußgeldstelle) mit Verwarnungen geahndete Verstöße sind der angefügten Tabelle zu entnehmen. Jahr Verwarnungen gemäß § 21 a Abs. 1 StVO 2014 10.898 2015 9.2351. Hj. 2016 4.679 Zu 3.: Bei den in der Tabellenübersicht enthaltenen statistischen Angaben handelt es sich um sogenannte An schlussbußgeldverfahren, weil Betroffene das angebotene Verwarngeld nicht oder verfristet bezahlten so wie um Verfahren in Tateinheit mit anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Jahr Bußgeldbescheide 2014 412 2015 551. Hj. 2016 43 Es besteht noch nicht bei allen Verfahren Rechtskraft. Zu 4.: Über Einnahmen aus Verstößen gegen die Gurtpflicht nach § 21 a Abs. 1 StVO können keine Aussagen ge troffen werden. An die Staatshauptkasse abgeführte Verwarn und Bußgelder werden nur in Form von Ge samteinnahmesummen ausgewiesen. Zu 5.: Die Thüringer Polizei führt im Rahmen der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs regelmäßige all gemeine und anlassbezogene Verkehrskontrollen durch. In diesem Zusammenhang beteiligt sich die Thü ringer Polizei auch an europaweiten und nationalen Verkehrskampagnen. Bei diesen Verkehrskontrollen, deren Kombination mit entsprechenden Kampagnen sowie Konzentration auf Zeiten, Umstände und Personen mit hohem Risiko, wird auch das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes überprüft und werden Verstöße geahndet. Überdies erfolgen im Rahmen der Auswertung von Bildmaterial der Geschwindigkeits, Abstands und Rot lichtüberwachung auch Überprüfungen hinsichtlich der Verstöße gegen die Gurtpflicht. Zu 6.: Die Maßnahmenpakete werden am Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung in den Aktionsfel dern "Mensch", "Infrastruktur" und "Fahrzeugtechnik" ausgerichtet und basieren auf dem "Thüringer Ver kehrssicherheitsprogramm 2020 Denken, Fahren, Ankommen". Das für Verkehrssicherheitsarbeit zuständige Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) bedient sich zur Umsetzung des Thüringer Verkehrssicherheitsrates (TVSR). Dieser bündelt 18 Be 3 Drucksache 6/2597Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode hörden, Institutionen und Verbände, die sich mit dem Themenkomplex "Erhöhung der Verkehrssicherheit" befassen. Der TVSR ermöglicht einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch sowie abgestimmte Aktionen. Ein wichtiges Mitglied des TVSR ist zum Beispiel die vom TMIL finanziell geförderte Landesverkehrswacht. Sie erreicht mit ihren 25 Orts und Kreisverkehrswachten jährlich zehntausende Menschen vor Ort in Thüringen. Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit ist dabei auch das Werben für den Sicherheitsgurt. Hierfür wer den seitens der Verkehrswachten insbesondere der sogenannten Gurtschlitten sowie der Überschlagsimu lator erfolgreich eingesetzt, dies unter anderem bei den Landesprojekten "Sicher unterwegs in Thüringen" und Rundkurs Junge Fahrer" sowie beim Bundesprojekt "Aktion junge Fahrer". Die Landesregierung setzt weiter darauf, den Menschen vor Ort die Wichtigkeit des Sicherheitsgurtes mit diesen wirkungsvollen Aktionselementen erlebbar nahezubringen. Auch beispielsweise beim Tag der Ver kehrssicherheit am 21. Juni 2016 auf dem Erfurter Domplatz (Schirmherrschaft Frau Ministerin Birgit Kel ler) kamen beide Aktionselemente sehr erfolgreich zum Einsatz. Ende Juni 2016 wurde seitens Frau Ministerin Birgit Keller (TMIL) zudem die Schirmherrschaft über eine Verkehrssicherheitsaktion des ACE Auto Club Europa e.V. anlässlich des 40. "Geburtstags" der Gurtpflicht übernommen. Des Weiteren ist das Thema fester Bestandteil der Fahrschulausbildung. Die polizeiliche Verkehrsüberwachung, in Form von Verkehrskontrollen mit präventivem und repressivem Charakter sowie der Beteiligung an und Unterstützung von Verkehrssicherheitsaktionen, vervollständigt die Aktionsfelder. Angesichts der positiven Entwicklungen in den vergangenen Jahren wird die diesbezügliche Verkehrssi cherheitsarbeit für sachgerecht und angemessen erachtet. Dr. Poppenhäger Minister Gurtpflicht im Straßenverkehr Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: