27.11.2014 Drucksache 6/26Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Dezember 2014 Sozialwohnungen der LEG Thüringen - nachgefragt Die Kleine Anfrage 12 vom 16. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Aus der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 4145 in der Drucksache 5/8230 ergibt sich, dass in den Städten Weimar, Erfurt und Jena die Sozialwohnungen der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) zu 100 Prozent an Berechtigte gemäß Thüringer Wohnraumfördergesetz vergeben wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es für die Wohnungen der LEG Thüringen in Weimar, Erfurt und Jena Wartelisten? 2. Wie viele Berechtigte sind auf den Wartelisten für eine Sozialwohnung vorgemerkt (bitte Einzelaufstellung)? 3. Wie lang sind die Wartezeiten auf eine Sozialwohnung der LEG Thüringen (bitte Einzelaufstellung)? 4. Gibt es für die Vergabe der Wohnungen Auswahlkriterien und welche sind diese (bitte Einzelaufstellung)? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. November 2014 wie folgt beantwortet: Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 12 liegen der Landesregierung keine eigenen Daten vor. Die LEG Thüringen hat die Daten zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung gestellt und sich mit der Veröffentlichung jener Informationen im Rahmen der Parlamentarischen Anfrage einverstanden erklärt. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die o. g. Kleine Anfrage für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu 1.: Die insgesamt 239 Wohnungen (60 in Weimar, 139 in Erfurt, 40 in Jena) sind fast durchgängig voll vermietet , lediglich eine Wohnungseinheit war per 30. September kurzzeitig unvermietet. Die Wohnungen bieten nur eine sehr geringe Fluktuation. Die LEG Thüringen führt eine Interessentenliste. Zu 2.: Die Interessentenliste wird an allen drei Standorten mit jeweils nicht mehr als 20 Plätzen geführt, so dass weitere Anfragen abschlägig beantwortet werden. Den Nachweis der Berechtigung muss der Interessent zum Zeitpunkt der Anmietung erbringen. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stange (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/26 Zu 3.: Die Wartezeit beträgt an allen drei Standorten durchschnittlich ein Jahr. Zu 4.: Neben der Vorlage des Wohnberechtigungsscheins muss der Mietinteressent, wie bei den nicht geförderten Wohnungen auch, eine Vorvermieterbescheinigung und die Selbstauskunft vorlegen. Über die Vergabe der Wohnungen wird nach sozialer Dringlichkeit entschieden. Die Bewerber werden auf der Interessentenliste in der Reihenfolge ihrer Anfrage angesprochen. In Vertretung Staschewski Staatssekretär