30.08.2016 Drucksache 6/2605Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. September 2016 Erneuter Vorfall am Heinrichsplatz in Gera (4. Juli 2016) Die Kleine Anfrage 1223 vom 6. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Am Abend des 4. Juli 2016 soll es wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen an der zentralen Um steigestelle Heinrichsplatz in Gera und in diesem Zusammenhang zu einem "größeren Polizeieinsatz" ge kommen sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich am Abend des 4. Juli 2016 in Gera in der Heinrichstraße (zentrale Umsteigestel le) ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des oben geschilderten Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchen Geschlechts und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämt liche, auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war gegebenenfalls deren Aufenthaltsstatus? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadens summe, hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auf listen, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. August 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: In Teilen ist der Vorfall respektive die daraus resultierenden Folgen Gegenstand von strafrechtlichen Ermitt lungsverfahren. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird von näheren Angaben abgesehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. März 2014 auf das Grundrecht der informationel K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2605 len Selbstbestimmung verwiesen. Dieses habe als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Abs. 2 der Verfas sung des Freistaats Thüringen seine besondere Ausprägung gefunden. Zu 1.: Am 4. Juli 2016 wurde der Polizei um 20:19 Uhr telefonisch mitgeteilt, dass sich im Bereich der Straßen bahnhaltestelle in der Heinrichstraße in Gera eine größere Personengruppe aufhalten soll. Durch diese soll es zu Behinderungen von Fahrgästen beim Ein beziehungsweise Aussteigen gekommen sein. Eine Überprüfung durch die Polizei ergab, dass es sich um eine Gruppe von 24 Personen handelte, von denen keinerlei Störungen ausgingen. Während sich anschließender polizeilicher Kontrollmaßnahmen kam es zu einer Widerstandshandlung durch eine betroffene Person gegen die eingesetzten Polizeivollzugsbeamten. Zu 2.: Insgesamt kamen 25 Polizeivollzugsbeamte zum Einsatz. Zu 3.: Im Zusammenhang mit diesem Vorfall wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Im Zusammenhang mit diesem Vorfall sind keine Schäden an privatem oder öffentlichem Eigentum bekannt. Dr. Poppenhäger Minister Erneuter Vorfall am Heinrichsplatz in Gera (4. Juli 2016) Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: