30.08.2016 Drucksache 6/2609Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. September 2016 Abstandsmessung im Jagdbergtunnel Die Kleine Anfrage 1277 vom 20. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten zufolge ist die Anlage zur Abstandsmessung im Jagdbergtunnel bislang nicht in Betrieb. Hier würden noch datenschutzrechtliche Prüfungen andauern, so ein Polizeisprecher. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sei bislang nicht in die Prüfung einbezogen.* Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Abstandsmessung im Jagdbergtunnel? 2. Welcher Zeitpunkt ist für den Start des Betriebes der Anlage nunmehr vorgesehen? 3. Warum konnte die Abstandsmessung bislang nicht in Betrieb gehen? 4. Wie lange sollen die datenschutzrechtlichen und gegebenenfalls anderen Prüfungen noch andauern? 5. Wurde der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit inzwischen in die Prüfung einbezogen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 6. Welche Einnahmeausfälle sind durch den Nichtbetrieb der Anlage bislang zu verzeichnen? 7. Wer trägt die Verantwortung für den verspäteten Start der Inbetriebnahme der Abstandsmessung im Jagdbergtunnel? 8. Existieren noch andere Anlagen zur Abstands- oder Geschwindigkeitsmessung in Thüringen, die zwar installiert, aber nicht aktiv sind (falls ja, bitte einzeln benennen)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 29. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Jagdbergtunnel werden keine Abstandsmessungen durchgeführt. Unmittelbar vor den Tunnelportalen befindet sich jeweils in Fahrtrichtung Dresden und Frankfurt/M eine stationäre Abstands- und Geschwindigkeitsmessanlage (VKS 3.2 3D). Die Anlagen waren im Zeitraum von 17. August 2015 bis 30. Oktober 2015 zur Funktionsüberprüfung und sind aktuell im Zeitraum seit Juni 2016 zur abschließenden Überprüfung der K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2609 rechtssicheren Konvertierung von Verstoßdatensätzen für das automatisierte IT-Verfahren (SC-OWI-TH) der Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) im Testbetrieb aktiv. Zu 2.: Die Aufnahme des Wirkbetriebes ist noch im III. Quartal 2016 vorgesehen. Zu 3.: Der Wirkbetrieb steht in Abhängigkeit bestimmter Verfahrensdokumente sowie einer datenschutzrechtlichen Zustimmung. Diese Dokumente wurden von der LPD am 2. August 2016 vorgelegt und werden gegenwärtig im TMIK geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung kann die datenschutzrechtliche Zustimmung erfolgen. Erst danach ist ein rechtssicherer Messbetrieb zulässig. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Es ist davon auszugehen, dass die datenschutzrechtliche Zustimmung nach Prüfung der überarbeiteten Verfahrensdokumente zeitnah erfolgen kann. Zu 5.: Nein, nach Fertigstellung der Errichtungsanordnung wird diese dem TLfDI gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 PAG übermittelt. Zu 6.: Statistische Aussagen zu monetären Einnahmen aus Verkehrsverstößen, die mittels dieser Verkehrsmesstechnik festgestellt werden, sind nicht möglich. Zu 7.: Die Inbetriebnahme der Abstandsmessung ist von technischen sowie rechtlichen Bedingungen abhängig. Einerseits sind das Auswerteverfahren, die Verstoßdatensätze und die Programmierung in Gänze sehr komplex . Andererseits sind hierfür hohe datenschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen. Trotz umfangreicher Erfahrungen der Thüringer Polizei bei der Umstellung von analoger auf digitale Messtechnikkomponenten und des Betreibens unterschiedlicher stationärer Geschwindigkeitsmesstechnik sowie stationärer Abstands- und Geschwindigkeitsmesstechnik seit 2003 war die Komplexität der Einführung des zweiten neuen Auswerteverfahrens zur Zentralen Auswertung in der ZBS, der VKS Datenbank (VKS DB), so nicht vorhersehbar. Mit der Inbetriebnahme der Anlage sind die Verlagerung der rechtssicheren Auswertung und Verarbeitung der Verstoßdatensätze aus den vollzugspolizeilichen Dienststellen in die ZBS verbunden. Dazu wurde das IT-Verfahren VKS DB in die Organisation der ZBS mit fachlich und technisch höheren Anforderungen an die Datensicherheit eingeführt. Dies beinhaltet auch die rechtskonforme Umsetzung von automatisierten Löschungen von Vorfällen, die als nicht verfolgbar (Nicht-OK-Fälle) festgestellt wurden. Es waren in diesem Zusammenhang umfangreiche Programmierungsanpassungen durch die beauftragte Herstellerfirma erforderlich. Um die zukünftige Rechtssicherheit des Verfahrens der stationären Abstands- und Geschwindigkeitsmesstechnik am Jagdbergtunnel zu gewährleisten, ist aus den beschriebenen Gründen diese umfangreiche Einführungsphase notwendig. Zu 8.: Nein Dr. Poppenhäger Minister Endnote: * Vergleiche Thüringer Allgemeine vom 12. Juli 2016, Seite 1. Abstandsmessung im Jagdbergtunnel Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Endnote: