31.08.2016 Drucksache 6/2615Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. September 2016 Überblick über Auslastung bestehender Flüchtlingsunterkünfte - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1187 vom 23. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Kleine Anfrage 1006 wurde mit Drucksache 6/2294 unvollständig beantwortet. Ferner haben sich aus der Antwort des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 13. Juni 2016 wei tere Fragen ergeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Unterbringungsplätze wurden in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 und vom 1. Januar 2016 bis zum 23. Juni 2016 unter Gewährung der Investitionspauschale gemäß § 3 der Thü ringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (Thür FlüKEVO) geschaffen (bitte Aufschlüsselung nach Landkreis und kreisfreier Stadt sowie nach Gemein schafts und Einzelunterbringungsplatz)? 2. Für wie viele Unterbringungsplätze liegen dem für die Prüfung der Voraussetzungen des § 3 ThürFlü KEVO zuständigen Landesverwaltungsamt Mietverträge mit Mindestlaufzeit vor (bitte aufschlüsseln nach Landkreis und kreisfreier Stadt, Gemeinschafts und Einzelunterkunftsplatz und Mindestlaufzeit)? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 31. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezem ber 2015 für 9.478 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften Investitionspauschalen ausgereicht. Gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thürin ger Flüchtlingsaufnahmegesetz vom 30. Oktober 2015 kann seit dem 1. Januar 2016 nach § 3 Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung auch eine Investitionspauschale für zusätzlich geschaffene Unter bringungsplätze in Einzelunterkünften gewährt werden. Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 23. Juni 2016 wurden Investitionspauschalen für 3.194 Plätze in Ge meinschaftsunterkünften ausgereicht. Für Plätze in Einzelunterkünften wurden bis zum 23. Juni 2016 noch keine Investitionspauschalen ausgezahlt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Herrgott (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2615 Eine Aufschlüsselung der Unterbringungsplätze in Gemeinschaftsunterkünften, für die in den genannten Zeiträumen eine Investitionspauschale gewährt wurde, nach Landkreisen und kreisfreien Städten kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl der durch Investitionspauschalen finanzierten Unterbringungsplätze 01.01.2015 bis 31.12.2015 01.01.2016 bis 23.06.2016 Eichsfeld 70 170 Gotha 342 156 Greiz 439 16 Hildburghausen 319 0 IlmKreis 425 28 Kyffhäuserkreis 565 255 Nordhausen 625 321 SaaleOrlaKreis 218 0 SaalfeldRudolstadt 336 97 SchmalkaldenMeiningen 507 194 Sömmerda 727 0 Sonneberg 159 159 UnstrutHainichKreis 210 790 Wartburgkreis 135 201 Weimarer Land 738 130 Eisenach 741 0 Erfurt 1.997 0 Gera 269 0 Jena 110 677 Weimar 555 0 gesamt 9.487 3.194 Zu 2.: Für die Ausübung der Fachaufsicht ist die inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Mietverträge nicht wesent lich. Entscheidend ist vielmehr der Umstand, dass die in § 3 Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverord nung normierten Zweckbindungsfristen eingehalten werden. Aus diesem Grund liegen dem Landesverwal tungsamt die von den Landkreisen und kreisfreien Städten abgeschlossenen Mietverträge nicht insgesamt vor. Die Gesamtzahl der Mietverträge mit befristeter Laufzeit kann daher nicht genannt werden. Lauinger Minister Überblick über Auslastung bestehender Flüchtlingsunterkünfte - nachgefragt Zu 1.: Zu 2.: