31.08.2016 Drucksache 6/2619Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. September 2016 Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Kindergärten? Die Kleine Anfrage 1281 vom 20. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Eltern berichten davon, dass eine Gruppe männlicher minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge im Alter von 17 Jahren offenbar mehrfach während oder nach einem Deutschkurs in den Garten eines von einem freien Träger betriebenen Kindergartens* in Gera kamen, um mit den anwesenden Kindern zu reden und zu spielen. Die Eltern seien darüber erst im Nachhinein über einen Aushang im Kindergarten unterrichtet und nicht um Einwilligung ersucht worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Nach welchen Richtlinien richtet sich der Deutschunterricht für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge? 2. Inwieweit hält es die Landesregierung für sinnvoll, das 17-jährige, männliche minderjährige unbegleitete Flüchtlinge den Unterricht - jedenfalls teilweise - mit Reden und Spielen in Kindergärten verbringen? 3. Inwieweit hält es die Landesregierung für notwendig, dass Eltern über Maßnahmen dieser Art vorab informiert und um Einwilligung ersucht werden? 4. Welche Möglichkeiten haben Eltern, Ereignisse/Maßnahmen dieser Art in Kindergärten zu unterbinden, wenn von ihnen die Teilnahme ihrer Kinder nicht gewünscht ist? 5. Ist der Landesregierung die Vorgehensweise im eingangs angesprochenen Kindergarten bekannt? 6. Ist der Landesregierung bekannt, ob dieses Vorgehen auch in anderen Kindergärten, Kindertageseinrichtungen beziehungsweise Schulen üblich ist? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 30. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es findet kein Deutschunterricht in Kindergärten statt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2619 Zu 2. bis 6.: Der Landesregierung ist der Sachverhalt eines Aufenthalts von minderjährigen Flüchtlingen in einer Kindertageseinrichtung in Gera nicht bekannt. Dem für die Aufsicht über die Kindertageseinrichtungen zuständigen Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport liegen - entgegen der Fußnote der Anfrage - bisher keine Informationen über den Vorfall vor. Die konkrete Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung liegt generell zunächst in der Verantwortung der Träger der Einrichtungen. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport prüft im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis die Konzeptionen der Einrichtungen dahin gehend, ob diese mit dem Thüringer Bildungsplan (TBP) vereinbar sind. Darüber hinaus wird es tätig, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass Einrichtungen von ihren in den Konzeptionen festgeschriebenen Grundsätzen abweichen und dies nicht mit dem TBP vereinbar ist. Ebenso wird das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport tätig, wenn es Anzeichen für Gefährdungen des Kindeswohls gibt. Derartige Anzeichen können dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nicht vorliegen, da der in der Anfrage geschilderte Sachverhalt nicht bekannt war. Weitere Aussagen sind der Landesregierung daher nicht möglich, da sie ausschließlich auf Vermutungen beruhen würden. Dr. Klaubert Ministerin Endnote: * Der Name wurde der Landesregierung mitgeteilt. Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Kindergärten? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. bis 6.: