31.08.2016 Drucksache 6/2620Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. September 2016 Straßenausbau Stadt Ummerstadt - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1283 vom 21. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort der Landesregierung (vergleiche Drucksache 6/1978) auf meine Kleine Anfrage 908 bestä tigt die Landesregierung die Notwendigkeit zum Ausbau der Landesstraße (L) 2675 in der Ortslage von Um merstadt. Einen Zeitplan für den Ausbau wird nicht gegeben, da bisher noch kein Planfeststellungsverfah ren eingeleitet wurde. Zuständig für dieses Verfahren ist gemäß § 38 Abs. 6 Thüringer Straßengesetz das für Straßenbau zuständige Ministerium. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wird das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der L 2675 in der Ortsla ge eröffnet? 2. Welche Planunterlagen, die in der Antwort auf Frage 3 der Kleinen Anfrage 908 (vergleiche Drucksache 6/1978) erwähnt wurden, fehlen bis zum heutigen Tag? 3. Welche Fristen wurden für die Einreichung fehlender Planunterlagen gesetzt? 4. Falls keine Fristen für die Einreichung fehlender Planunterlagen gesetzt wurden, warum wurde darauf verzichtet? 5. Wann ist mit einem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. August 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die ingenieurtechnischen Kapazitäten des Straßenbauamtes Südwestthüringen sind begrenzt und müssen im Landesstraßenbau auf die Vorbereitung und Umsetzung der dringlichsten Baumaßnahmen fokussiert werden. Hierzu zählen vor allem Maßnahmen die bereits begonnen wurden. Ein Planungsbeginn oder eine Weiterführung von Planungen kann nur für solche Maßnahmen erfolgen, die auf Grund ihrer Dringlichkeit bei den zu erwartenden Landeshaushalten der nächsten Jahre eine kurz bis mittelfristige Realisierungschance haben. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Floßmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2620 Der Ausbau der Landesstraßenortsdurchfahrt in Ummerstadt zählt nicht dazu. Die Dringlichkeitseinstufung der Straßenbauverwaltung berücksichtigt die Verbindungsfunktion, die Verkehrsmengen, die Fahrbahn breite, den Fahrbahnzustand, die Unfallsituation und das Bestehen von Engstellen in der Ortsdurchfahrt. Zu 1.: Ein Zeitpunkt zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens kann aus den in der Vorbemerkung genann ten Gründen derzeit nicht benannt werden. Zu 2.: Die Planunterlagen sind entsprechend dem derzeitigen Projektbearbeitungsstand bis Abschluss Leistungs phase 3 (Entwurfsplanung) nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erstellt. Für Leistungsphase 4 und folgende liegen noch keine Planunterlagen vor. Zu 3.: Planunterlagen ab Leistungsphase 4 sind noch nicht beauftragt. Insofern konnte auch noch keine Fristset zung erfolgen. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Zu 5.: Eine Aussage zum Verlauf des Planfeststellungsverfahrens ist auf Grund des genannten Planungsstandes zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Keller Ministerin Straßenausbau Stadt Ummerstadt - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: