01.09.2016 Drucksache 6/2621Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. September 2016 Betreiber der Facebook-Seite ʺAnonymous.Kollektivʺ Die Kleine Anfrage 1184 vom 13. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut Berichten des FOCUS vom 20. Mai 2016 und vom 30. Mai 2016 liegen der Zeitschrift Indizien zur Identität des Betreibers der Facebook-Seite ʺAnonymous.Kollektivʺ vor. Des Weiteren soll die in den Artikeln bezeichnete Person auch im Zusammenhang mit den Montagsmahnwachen in Erfurt 2014 häufiger öffentlich in Erscheinung getreten sein. Außerdem soll der mutmaßliche Betreiber der Seite ʺAnonymous.Kollektivʺ am 28. Oktober 2015 auf einer Demonstration der AfD in Erfurt anwesend gewesen sein. Auf diesen Umstand deutet ein Beitrag des ZDF hin. Ich frage die Landesregierung: 1. Liegen der Landesregierung Informationen zu den Aktivitäten des mutmaßlichen Betreibers der Seite ʺAnonymous.Kollektivʺ vor, die es angezeigt erscheinen lassen, gegen den Betreiber strafrechtlich oder in anderer rechtlicher Weise vorzugehen? Wenn ja, welche? 2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung gegebenenfalls zur Fahndung nach dem mutmaßlichen Betreiber der Seite ʺAnonymous.Kollektivʺ vor? 3. Hat die Landesregierung Kenntnisse, dass der mutmaßliche Betreiber der Facebook-Seite ʺ Anonymous. Kollektivʺ als V-Person oder Informant für das Bundesamt für Verfassungsschutz oder eine der Landesbehörden für Verfassungsschutz tätig war beziehungsweise ist? Wenn ja, welche? 4. Gab oder gibt es sonstige Kontakte mit dem Landesamt für Verfassungsschutz/Amt für Verfassungsschutz beziehungsweise seit wann stand der Verfassungsschutz mit dem mutmaßlichen Betreiber der Facebook-Seite ʺAnonymous.Kollektivʺ gegebenenfalls in Kontakt beziehungsweise beobachtete ihn? 5. Hat die Landesregierung Erkenntnisse zum momentanen Aufenthaltsort des mutmaßlichen Betreibers der Facebook-Seite ʺAnonymous.Kollektivʺ? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 31. August 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Frage- und Informationsrechts des Thüringer Landtags bewusst. Dieses Recht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen. So kann von einer K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2621 Beantwortung unter anderem dann abgesehen werden, wenn gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen (vgl. Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Zudem erstreckt sich der parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände in der Zuständigkeit der Landesregierung. Der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln durch das Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales unterliegt generell der Geheimhaltung. Eine Offenlegung dieser Informationen würde Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge ermöglichen und somit die Arbeit des Amtes für Verfassungsschutz gefährden. Deshalb ist es nicht möglich, die Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Sinne einer Positiv- oder Negativauskunft zu beantworten. Zu 1.: Über das Facebook-Profil "Anonymous.Kollektiv" wurden rechtspopulitische Inhalte und prorussische Darstellungen sowie gezielte Falschmeldungen verbreitet. Nach der temporären Sperrung des Facebook-Profils im Februar 2016 erfolgte im Mai dessen vollumfängliche Löschung. Daraufhin intensivierte das "Anonymous . Kollektiv" seine Aktivitäten im sozialen Netzwerk "VK.com" und rief kurzerhand das Nachrichtenportal "Anonymous News" ins Leben. Bereits einige Wochen zuvor zog das "Kollektiv" mit dem Webshop "Migrantenschreck " die Aufmerksamkeit vieler User sozialer Netzwerke auf sich. Im weiteren Verlauf der Aktivitäten auf den verschiedenen Präsenzen von "Anonymous Kollektiv" zeichnete sich das Bild einer zunehmenden Radikalisierung. Der anfänglichen Hetze gegen Asylbewerber, der Nutzung rechtsassoziierten Vokabulars ("Gutmenschen", "Asylanten", "Systempresse") und der sich in regelmäßigen Abständen wiederholenden Bewerbung eines rechtsgerichteten Magazins folgten im ersten Quartal 2016 neben der Verbreitung Verschwörungstheorien und gezielter Falschmeldungen auch öffentliche Aufrufe zur Computersabotage. Im Fokus standen dabei sowohl Internetseiten der Bundesregierung als auch solche linksgerichteter Nichtregierungsorganisationen. Die Staatsanwaltschaft Erfurt führt gegen den mutmaßlichen Betreiber der Seite "Anonymous.Kollektiv" mehrere Ermittlungsverfahren, u. a. wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, öffentlicher Aufforderung zur Begehung von Straftaten und Beleidigung. Von weiteren Angaben wird abgesehen , da dem Bekanntwerden des Inhalts gesetzliche Vorschriften und Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen (Art. 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Verfassung des Freistaats Thüringen, § 477 Abs. 2 Satz 1 StPO). Zu 2.: Von Angaben wird abgesehen, da dem Bekanntwerden des Inhalts gesetzliche Vorschriften und Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen (Art. 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Verfassung des Freistaats Thüringen, § 477 Abs. 2 Satz 1 StPO). Zu 3.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 4.: Das Amt für Verfassungsschutz beobachtet gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 ThürVerfSchG Bestrebungen , d. h. Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss. Verhaltensweisen von Einzelpersonen werden gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 ThürVerfSchG nur dann als Bestrebung im Sinne des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes angesehen, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder erheblich zu beschädigen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Betreiber der Facebook-Seite ʺAnonymous.Kollektivʺ Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: