01.09.2016
Drucksache 6/2622Thüringer LandTag

6. Wahlperiode

Druck: Thüringer Landtag, 20. September 2016

Zustand und Schutzmaßnahmen der Avifauna in Thüringen - Beachtung des Vogelschutzes
 beim Ausbau der Erneuerbaren Energien - Teil 1

Die Kleine Anfrage 1229 vom 6. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut:

Der aktuelle Zustand der Vogelwelt in Thüringen und die Ermittlung von Bedrohungspotentialen rücken den 
Vogelschutz und insbesondere Fragen des Bestandsschutzes bedrohter Vogelarten in den Fokus des öffentlichen
 Interesses. Im Rahmen von Klima- und Naturschutz in Thüringen spielt auch die Beobachtung 
und Bewertung des Zustands der heimischen Vogelwelt als sensibler Indikator für Klimaveränderungen, 
Schadstoffeinwirkungen und den allgemeinen Zustand der Ökosysteme eine wachsende und weitreichende
 Rolle. Auch die Auswirkungen von immer mehr Windkraftanlagen in Thüringen auf die regionale Avifauna
 müssen intensiver untersucht, bewertet und beachtet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit wurde der zum 13. August 2015 von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie erstellte 
avifaunistische Fachbeitrag zur Fortschreibung der Regionalpläne 2015 - 2018 "Empfehlungen zur Berücksichtigung
 des Vogelschutzes bei der Abgrenzung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung" bei 
der Neuerstellung der Teilpläne "Windenergie" der Regionalpläne Mittelthüringen und Ostthüringen beachtet
 und berücksichtigt, die in den Jahren 2014 und 2015 vom Thüringer Oberverwaltungsgericht (ThürOVG  
1 N 318/12 beziehungsweise ThürOVG 1 N 676/12) und vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 4 BN 
35.15 beziehungsweise BVerwG 4 BN 20.14) für nichtig erklärt wurden?

2. Sind in den beiden Teilplänen "Windenergie" in den Regionalplänen Mittelthüringen und Ostthüringen 
die vorhandenen EG-Vogelschutzgebiete dargestellt worden?

3. Gibt es Überlegungen, eine Rangliste bedeutsamer Vogelarten in Thüringen zu erstellen, die durch Windenergieanlagen
 in ihrem Bestand oder während ihres Durchzugs negativ beeinträchtigt werden und daher
 besonders zu schützen sind?

4. Welche Datenbasis liegt den Dichtezentren zugrunde, die im in Frage 1 genannten avifaunistischen 
Fachbeitrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie benannt sind? Aus welchen Jahren 
stammen diese Daten und wie wird eine Evaluierung sichergestellt, damit gegebenenfalls eine Anpassung
 der Dichtezentren erreicht wird?

K l e i n e  A n f r a g e

der Abgeordneten Tasch (CDU)

und

A n t w o r t

des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz



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Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2622

5. Welche reale Betroffenheit in der Fläche und welche tatsächliche Genauigkeit wird durch die Berechnung
 der Dichtezentren mit Hilfe einer geoinformationssystemgestützten Kerndichteschätzung tatsächlich
 erzielt? Welche Fehlerquote wird hierbei eingerechnet?

6. Wie wurde durch die Planungsgemeinschaften sichergestellt, dass eine avifaunistische Schutzprognose
 auch mit den realen örtlichen Bedingungen korreliert? Schlägt sich diese Prüfung der Betroffenheit 
von Vogelarten in einer verbindlichen Karte oder in restriktiven Aussagen nieder?

7. Weshalb gibt es in Thüringen nur vier kleinräumige Dichtezentren für den Rotmilan angesichts dessen, 
dass dieser Vogel deutschlandweit wie kaum eine andere Vogelart im Fokus bei der Zulassung oder Ablehnung
 von Windenergieanlagen steht?

8. Weshalb wird das Biosphärenreservat Rhön nicht als Dichtezentrum ausgewiesen?

9. Weshalb sind beim Schwarzmilan trotz ausreichender Brutpaardichte im nordöstlichen Landkreis Gotha
 und nordwestlichen Landkreis Weimarer Land keine weiteren Dichtezentren ausgewiesen worden?

10. Weshalb sind bei der Rohrweihe nicht die Werra-Aue und die Unstrut-Helme-Aue als wichtige Flusslandschaften
 und somit als Dichtezentren ausgewiesen worden?

Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der 
Lan desre gierung mit Schreiben vom 31. August 2016 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Der Fachbeitrag wurde berücksichtigt und bildete eine Grundlage für die Auswahl der Vorranggebiete "Windenergie
" in den Regionalplänen Mittel- und Ostthüringen.

Im Wesentlichen werden sechs Empfehlungen ausgesprochen: 
• Bei Brutvorkommen von Vogelarten, für die Dichtezentren ermittelt wurden, sollen innerhalb dieser Dichtezentren
 die artspezifischen Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten
 angewendet werden (Bsp.: 1.500 Meter um Rotmilanhorste).

• Bei Vorkommen seltener, windenergieanlagensensibler (WEA-sensibler) Vogelarten, für die die Abgrenzung
 von Dichtezentren nicht sinnvoll ist, sollen die artspezifischen Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft
 der Vogelschutzwarten im gesamten Planungsraum eingehalten werden.

• Vogelschutzgebiete sollen von Windenergieanlagen freigehalten werden.
• Wiesenbrütergebiete sollen von Windenergieanlagen freigehalten werden. 
• Den avifaunistisch bedeutsamen Gebieten (ABG) soll beim Abwägungsprozess ein hoher Stellenwert 

eingeräumt werden - insbesondere wenn es sich um national oder international bedeutsame Gebiete 
handelt. Bei regionalen ABG, die ausschließlich Wasserflächen und Uferbereiche enthalten, wird empfohlen
, einen angemessenen Pufferbereich in die Abwägung mit einzubeziehen.

• Den Zugkorridoren soll in der Abwägung ein hoher Stellenwert eingeräumt werden.

Dies wurde in den Planentwürfen für Mittel- und Ostthüringen folgendermaßen umgesetzt:
• Natura 2000-Gebiete (darunter fallen auch die EG-Vogelschutzgebiete) werden als weiche Tabuzonen 

von der Windenergienutzung freigehalten.
• Wiesenbrütergebiete werden als weiche Tabuzonen von der Windenergienutzung freigehalten.
• Dichtezentren von Vogelarten werden im Einzelfall geprüft.
• Brutvorkommen seltener WEA-sensibler Vogelarten werden im Einzelfall geprüft.
• Vogelzugkorridore und ABG werden im Einzelfall geprüft.
(vergleiche Kleine Anfrage 1228, Frage 1)

Zu 2.:
In beiden Planentwürfen werden die EG-Vogelschutzgebiete als weiche Tabuzonen von der Windenergienutzung
 freigehalten. Im Entwurf Mittelthüringen ist eine kartographische Darstellung der EG-Vogelschutzgebiete
 erfolgt, im Entwurf Ostthüringen nicht.



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Zu 3.:
Im durch die Vogelschutzwarte Seebach erarbeiteten avifaunistischen Fachbeitrag werden bestimmte Vogelarten
 betrachtet, die als besonders WEA-sensibel gelten. Zu den WEA-sensiblen Vogelarten gehören 
alle in den Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten genannten Vogelarten
, soweit sie in Thüringen regelmäßig brüten. Darüber hinaus sind entsprechend § 7 Abs. 2 Nr. 12 
und Nr. 13 des Bundesnaturschutzgesetzes i.V. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie alle heimischen Brut- und 
Zugvogelarten besonders geschützt. Darüber hinaus erscheint eine Rangliste nicht erforderlich. 

Zu 4.:
Die Datenbasis zur Berechnung der Dichtenzentren einschließlich der Erfassungsjahre wird in oben genannten
 Fachbeitrag auf Seite 5 ff. erklärt. Die Datenbasis bezieht sich auf Erfassungen zur Reviertreue der 
besonders WEA-sensiblen Arten aus den Jahren seit 2010 (Wachtelkönig, Schwarzmilan, Rotmilan, Rohrweihe
 und Uhu), seit 2011 (Baumfalke) bzw. seit 2013 (Schwarzstorch) und seit 2014 (Wanderfalke). Der 
Fachbeitrag steht auch als Download zur Verfügung*.

Der Fachbeitrag ist für die aktuelle Fortschreibung der Regionalpläne entwickelt. Selbstverständlich wird 
die Landesregierung weiterhin die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Vogelwelt beobachten. 
Bei späterem Bedarf, zum Beispiel für eine erneute Fortschreibung der Regionalpläne, kann eine Überarbeitung
 erfolgen.

Zu 5.:
Die im oben genannten Fachbeitrag verwendete Kerndichteschätzung ist ein geostatistisches Verfahren, 
das die räumliche Verteilung einer Zufallsvariablen in einem fest definierten Raster auf Basis von Nachbarschaftsbeziehungen
 analysiert. Das Ergebnis ist abhängig von der Parametrisierung des hinterlegten Rechenmodells
 sowie der Stratifizierung der Ergebnisse. Beides ist wiederum abhängig von der Ausgangsfragestellung
 (Planansatz) des Plangebers und vom populationsökologischen Ansatz, den die Thüringer 
Landesanstalt für Umwelt und Geologie/Vogelschutzwarte zugrunde gelegt hat (Fachbeitrag S. 5 ff.). 

Eine "Fehlerquote" im Hinblick auf die Genauigkeit der räumlichen Abgrenzung der Dichtenzentren ergibt 
sich durch ggf. unzureichende oder fehlerhafte Daten und die anschließend vorgenommene Anpassung des 
Rasters an landschaftsmorphologische Merkmale bzw. Leitlinien der Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur 
(Fachbeitrag, S. 6). Es wird eingeschätzt, dass das Ausmaß dieser "Fehlerquote" in der artspezifischen Flächenbilanzierung
 unterhalb von ein Prozent liegt. 

Zu 6.:
Eine Prüfung der Korrelation der avifaunistischen Schutzprognose mit den realen örtlichen Gegebenheiten
 in diesem Sinne erfolgt nicht. 

Grundsätzlich wird die Korrelation der avifaunistischen Schutzprognose mit den realen örtlichen Bedingungen
 unterstellt. Es findet eine Plausibilitätsprüfung statt, bei der die unteren Naturschutzbehörden einbezogen
 werden und darauf geachtet wird, dass deren Erkenntnisse in die avifaunistische Schutzprognose eingeflossen
 sind. Außerdem dient auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten 
öffentlichen Stellen gemäß § 3 Thüringer Landesplanungsgesetz und § 10 Raumordnungsgesetz der Prüfung
 der oben genannten Korrelation.

Zu 7.:
Dichtezentren sind ein Beurteilungsmaßstab, der für die (vorgelagerte) Regionalplanung entwickelt wurde
. Für die Anlagenzulassung im nachgelagerten Genehmigungsverfahren sind sie ohne Bedeutung. Hier 
werden einzelfallbezogen die arten- und gebietsschutzrechtlichen Vorgaben zur Entscheidungsfindung herangezogen
. 

Insgesamt umfassen die für den Rotmilan errechneten Dichtezentren eine Landesfläche von 11,1 Prozent. 
Sie sollen den Fokus der Regionalplanung auf weniger dicht besiedelte Bereiche lenken und somit zum Erhalt
 der landesweiten Bestände beitragen, ohne dem geplanten Ausbau der Windenergie substanziell entgegenzustehen
. 

Zu 8.:
Die Anzahl der für dieses Gebiet gemeldeten Brutvorkommen ist zu gering gewesen.



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Zu 9.:
Die Anzahl der für diese Gebiete gemeldeten Brutvorkommen ist zu gering gewesen.

Zu 10.:
Bei der Rohrweihe sind in den vergangenen Jahrzehnten eine deutliche Zunahme von Getreidebruten und 
damit eine zunehmende "Unabhängigkeit" von Flusslandschaften und anderen Feuchtgebieten zu beobachten
. Nicht zuletzt deswegen ist die Anzahl der für diese Gebiete gemeldeten Brutvorkommen zu gering 
gewesen.

Siegesmund 
Ministerin

Endnote
* http://www.thueringen.de/mam/th8/tlug/content/abt_1/download/avifaunistischer_fachbeitrag_regionalplaene
_2015_18.pdf




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	Ich frage die Landesregierung:
	Zu 1.:
	Zu 2.:
	Zu 3.:
	Zu 4.:
	Zu 5.:
	Zu 6.:
	Zu 7.:
	Zu 8.:
	Zu 9.:
	Zu 10.:
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