07.09.2016 Drucksache 6/2641Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. September 2016 Zukunft des Thüringer Kulturlastenausgleichs Die Kleine Anfrage 1183 vom 22. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Auf der Internetseite der Thüringer Staatskanzlei wird zum Thüringer Kulturlastenausgleich unter anderem ausgeführt, dass die Kommunen eine tragende Säule der Thüringer Kulturfinanzierung sind. Mit ihren Finanzierungsbeiträgen leisten sie einen wesentlichen Beitrag zu der breiten und vielfältigen Kulturlandschaft in Thüringen. Um Kommunen, die sich besonders stark in der Kultur engagieren, gezielt zu unterstützen, wurden im Rahmen des Dialogprozesses zur Erarbeitung des Thüringer Kulturkonzepts verschiedene Modelle zur Kulturfinanzierung diskutiert. Im Ergebnis der Diskussion hat die Thüringer Landesregierung erstmals im Doppelhaushalt 2013/2014 den Kulturlastenausgleich in Höhe von jährlich neun Millionen Euro verankert . Rechtsgrundlage ist die für die Dauer von fünf Jahren erlassene Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuweisungen zum Ausgleich kommunaler Belastungen im kulturellen Bereich. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kommunen haben seit der Einführung des Kulturlastenausgleichs in welchem Jahr wie viel finanzielle Unterstützung erhalten? 2. Wie schätzt die Landesregierung die Effekte ein, die durch die Unterstützung der Kommunen im Rahmen des Kulturlastenausgleichs eingetreten sind? 3. Inwieweit wird die Landesregierung den Kulturlastenausgleich zukünftig verändern? 4. Warum wurde der Kurlastenausgleich in den kommunalen Finanzausgleich und nicht wie der Kulturlastenausgleich in den zuständigen Einzelplan des Landeshaushalts integriert? 5. Inwieweit soll der Kulturlastenausgleich nach Ansicht der Landesregierung zukünftig in den kommunalen Finanzausgleich integriert werden? 6. Inwieweit ist es nach Ansicht der Landesregierung ein Nachteil für die Kommunen, wenn der Kulturlastenausgleich wie der Kurlastenausgleich in den kommunalen Finanzausgleich integriert würde? 7. Inwieweit ist vorgesehen, die Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuweisungen zum Ausgleich kommunaler Belastungen im kulturellen Bereich zu ändern? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2641 Der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Hierzu wird auf die Übersicht in der Anlage* verwiesen. Zu 2.: Grundsätzlich hat sich der Kulturlastenausgleich als geeignetes Instrument erwiesen. Den partizipierenden Kommunen war es möglich, bestehende Angebote im kulturellen Bereich zu erhalten und auch zusätzliche Projekte durchzuführen. Im Rahmen der Erfolgskontrolle konnte darüber hinaus ein Anstieg der Besucherzahlen in den institutionell geförderten Einrichtungen sowie bei kommunal geförderten kulturellen Projekten verzeichnet werden. Damit trägt der Kulturlastenausgleich nicht unwesentlich zum Erhalt einer lebendigen Thüringer Kulturlandschaft bei, was als durchaus positiver Effekt zu bewerten ist. Zu 3., 5. und 7.: Aufgrund des thematischen Zusammenhanges und unter Bezugnahme auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Henfling - Zuweisung aus Kulturlastenausgleich an Gemeinden und Landkreise (Drucksache 6/2272) werden die Fragen 3, 5 und 7 zusammen beantwortet: Über die künftige Ausrichtung des Kulturlastenausgleichs, auch mit Blick auf das Auslaufen der Verwaltungsvorschrift zum 31. Dezember 2017, finden derzeit bereits ressortübergreifende Gespräche statt. Auch eine Überführung in den Kommunalen Finanzausgleich wird dabei in Erwägung gezogen und diskutiert. Konkrete Aussagen können zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch noch nicht getroffen werden. Entsprechende Festlegungen werden im Rahmen der Haushaltsaufstellung für den Haushalt 2018/2019 getroffen. Ob eine Änderung und Verlängerung der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuweisungen zum Ausgleich kommunaler Belastungen im kulturellen Bereich notwendig ist, ist abhängig vom Ausgang der Gespräche zur künftigen Ausrichtung des Kulturlastenausgleichs. Daher kann auch hier noch keine abschließende Aussage getroffen werden. Zu 4.: Grundsätzlich sind sowohl eine Verortung innerhalb als auch außerhalb des KFA beim Sonderlastenausgleich für Belastungen der Kurorte wie auch beim Kulturlastenausgleich möglich. Der Gesetzgeber soll jedoch bei der Normierung zweckgebundener Finanzzuweisungen innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs Zurückhaltung üben (vgl. Thüringer Verfassungsgerichtshof vom 21. Juni 2005, Az. 28/03, Rn. 194 ff.). Der Kulturlastenausgleich in seiner aktuellen Fassung ist als Förderprogramm für Gemeinde und Landkreise, die überdurchschnittliche Aufwendungen für Kultur erbringen, ausgestaltet. Während der Kulturlastenausgleich eine Zweckbindung der Mittel beinhaltet, hat der Gesetzgeber hierauf bei der Einführung des Sonderlastenausgleichs für Belastungen der Kurorte nach § 22b ThürFAG verzichtet. So wurde der Kulturlastenausgleich bei seiner Einführung im Jahr 2013 im Einzelplan des zuständigen Ressorts veranschlagt und der Kurortelastenausgleich ab dem Jahr 2016 im Kommunalen Finanzausgleich verankert. Zu 6.: Unter der Maßgabe, dass bei einer Überführung des Kulturlastenausgleichs in den KFA eine entsprechende Finanzausgleichsmasse vorhanden ist, ist kein konkreter Nachteil für die Kommunen erkennbar. Prof. Dr. Hoff Minister 3 Drucksache 6/2641Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage Zuweisungen aus dem Kulturlastenausgleich seit 2013 Gemeinde/Landkreis 2013 in Euro 2014 in Euro 2015 in Euro 2016 in Euro Erfurt 684.274,00 671.252,00 661.544,00 662.354,90 Gera 568.867,00 590.683,00 598.396,00 628.722,80 Jena 752.393,00 696.613,00 694.506,00 690.652,80 Suhl1 327.849,00 335.437,00 329.127,00 - Weimar 918.772,00 933.654,00 938.938,00 925.118,70 Eisenach 536.434,00 528.015,00 526.456,00 504.406,90 Nordhausen 570.135,00 589.517,00 587.960,00 576.616,50 Sondershausen 427.834,00 423.265,00 448.145,00 453.470,60 Meiningen 709.626,00 745.258,00 745.427,00 730.889,90 Gotha 537.385,00 554.109,00 564.421,00 531.227,60 Arnstadt 430.836,00 445.669,00 439.518,00 433.120,10 Rudolstadt 656.479,00 650.675,00 627.639,00 637.038,90 Saalfeld 402.684,00 404.452,00 384.475,00 429.525,90 Greiz 382.836,00 322.246,00 357.846,00 439.274,50 Altenburg 503.218,00 504.180,00 496.769,00 478.370,80 Schmalkalden-Meiningen 165.869,00 167.523,00 165.773,00 157.820,00 Saalfeld-Rudolstadt 215.601,00 222.879,00 219.285,00 211.677,60 Altenburger Land 208.908,00 214.573,00 213.775,00 207.813,90 Mühlhausen2 - - - 301.897,60 Endnote 1 Die Stadt Suhl erfüllte im Jahr 2016 die notwendigen Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Nr. 3 der maßgeblichen Verwaltungsvorschrift nicht. 2 Die Stadt Mühlhausen erfüllte im Jahr 2016 erstmals die die notwendigen Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Nr. 3 der maßgeblichen Verwaltungsvorschrift. Zukunft des Thüringer Kulturlastenausgleichs Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3., 5. und 7.: Zu 4.: Zu 6.: Anlage Endnote