12.09.2016 Drucksache 6/2645Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. September 2016 Beförderungen von Polizei- und Verwaltungsbeamten in die Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage (A 9+Z) Die Kleine Anfrage 1181 vom 22. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach meiner Wahrnehmung sind Beförderungen von Thüringer Polizeibeamten nach A 9+Z im letzten Jahr ausgesetzt worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Planstellen A 9+Z sind im Haushaltsplan des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für Polizeivollzugs- und Verwaltungsbeamte im Aufgabenbereich der Polizei eingestellt (bitte nach Dienststellen gliedern)? 2. Wie viele Dienstposten mit der vorstehenden Wertigkeit enthalten die aktuellen Organisations- und Dienstpostenpläne der jeweiligen Behörden und Einrichtungen der Polizei? 3. Soweit eine Zahlendifferenz zwischen Planstellen und Dienstposten besteht, wie erklärt das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales die Über- beziehungsweise Unterdeckung? 4. Wie viele Polizei- und Verwaltungsbeamte wurden in den Jahren 2013 bis 2015 nach A 9+Z befördert (bitte nach Jahren, Dienststellen und getrennt nach Schutz- und Kriminalpolizei gliedern)? 5. Falls in den Jahren 2013 bis 2015 keine Beförderungen nach A 9+Z vorgenommen wurden, was waren die Gründe, vorgesehene Beförderungen auszusetzen, oder gab es in diesem Zeitraum keine geplanten Beförderungen? 6. Sind bereits alle Dienstposten A 9+Z im Organisations- und Dienstpostenplan verzeichnet, falls nein, wann werden diese dort aufgenommen beziehungsweise was sind Hinderungsgründe dies zu tun? 7. Wird es zum nächsten Beförderungstermin wieder Beförderungen nach A 9+Z geben? 8. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, wieder Beförderungen nach A 9+Z durchzuführen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2645 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 9. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Einzelplan 03 - Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) - sind die nachfolgend aufgeführten Planstellen A 9+Z veranschlagt: Organisationseinheit Polizeivollzugsdienst Verwaltung TMIK, Abteilung 4 1 Keine abteilungsbezogene Zuordnung Polizeibildungseinrichtungen 10 0 Landeskriminalamt 34 1 Landespolizei 580 7 Summe 625 8 Zu 2.: In den Organisations- und Dienstpostenplänen der Thüringer Polizei sind keine Dienstposten der Wertigkeit A 9+Z ausgewiesen. Entsprechend Fußnote 1 zur Besoldungsgruppe A 9 der Besoldungsordnung A des Thüringer Besoldungsgesetzes (ThürBesG) können für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung jeweils bis zu 30 Prozent der Stellen mit einer Amtszulage nach Anlage 8 ThürBesG ausgestattet werden. Die in der Thüringer Polizei hiernach in Betracht kommenden Funktionen werden mit gesondertem Erlass geregelt. Zu 3.: Nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 ThürBesG dürfen bis zu 55 Prozent der Dienstposten im mittleren Polizeivollzugsdienst nach Besoldungsgruppe A 9 bewertet werden, von diesen dürfen wiederum gemäß Fußnote 1 zu Besoldungsgruppe A 9 der Besoldungsordnung A zum ThürBesG 30 Prozent mit einer Amtszulage versehen werden. In den Kapiteln 03 12 bis 03 14 des Landeshaushaltsplans sind 53 Prozent der Planstellen für Beamte im mittleren Polizeivollzugsdienst in der Besoldungsgruppe A 9 ausgewiesen. Von diesen sind 29 Prozent mit einer Amtszulage ausgestattet. Der vom Besoldungsgesetzgeber gezogene Bewertungsspielraum wurde damit weitgehend ausgeschöpft und in den Haushaltsplan überführt. Zu 4.: Auf die Anlage* wird verwiesen. Zu 5.: Beförderungen werden im Rahmen des durch das Kabinett für das jeweilige Haushaltsjahr beschlossenen Beförderungskontingents unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Planstellen durchgeführt . Dabei erfolgen in Anwendung des Organisationsermessens behördenintern Schwerpunktsetzungen. Zum Beförderungstermin 2015 wurden im TLKA keine Beförderungen nach A 9+Z durchgeführt, da hier bereits alle Planstellen entsprechend ausgelastet waren. Der Schwerpunkt für diese Beförderungen wurde hier im Jahr 2014 gesetzt. 2015 wurde in der Landespolizei der Beförderungsschwerpunkt im mittleren Polizeivollzugsdienst auf Beförderungen nach Besoldungsgruppe A 9 gelegt. Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Gleichwohl ist es erklärtes Ziel, die Dienstposten A 9+Z in den Organisations- und Dienstpostenplänen der Behörden, Einrichtungen und Dienststellen der Thüringer Polizei in Abhängigkeit der Übereinstimmung mit dem Stellenplan abzubilden. Dazu sollen die Dienstposten im Ergebnis der Überprüfung der Polizeistrukturreform im Rahmen eines standardisierten Dienstpostenbewertungsverfahrens unter Beachtung der geänderten gesetzlichen Regelungen bewertet werden. 3 Drucksache 6/2645Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7.: Es ist vorgesehen, zum nächsten Beförderungstermin Beförderungen nach A 9+Z durchzuführen. Zu 8.: Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2645 Anlage Kl ei ne A nf ra ge d es A bg eo rd ne te n W al k (C DU ) Be fö rd er un ge n vo n Po liz ei - u nd V er w al tu ng sb ea m te n in d ie B es ol du ng sg ru pp e A 9 m it Am ts zu la ge (A 9+ Z) An la ge Du rc hg ef üh rt e Be fö rd er un ge n na ch A 9 + Z in d en Ja hr en 2 01 3 bi s 2 01 5 S K Su m m e S K Su m m e S K Su m m e Ab te ilu ng 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bi ld un gs ze nt ru m 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 2 0 VF HS - FB P ol ize i 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 TL KA 0 0 0 0 2 11 13 0 0 0 0 0 La nd es po liz ei 53 11 64 0 3 11 14 0 0 0 0 0 da vo n LP D 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 LP I E rf ur t 14 3 17 0 1 1 2 0 0 0 0 0 LP I G er a 4 0 4 0 0 4 4 0 0 0 0 0 LP I G ot ha 6 5 11 0 1 0 1 0 0 0 0 0 LP I J en a 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 LP I N or dh au se n 11 0 11 0 0 0 0 0 0 0 0 0 LP I S aa lfe ld 10 2 12 0 0 3 3 0 0 0 0 0 LP I S uh l 8 1 9 0 1 2 3 0 0 0 0 0 BP Th 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 AP I 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 15 PV D Vw 20 13 PV D Vw 20 14 PV D Vw Beförderungen von Polizei- und Verwaltungsbeamten in die Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage (A 9+Z) Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Anlage