12.09.2016 Drucksache 6/2646Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. September 2016 Analyse und Perspektiven der Beschäftigtensituation in der Thüringer Landesverwaltung - Teil II Die Kleine Anfrage 1261 vom 12. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen zielt auf die Schaffung einer bürgernahen und effizienten Verwaltung ab. Im Zusammenhang mit dem Leitbild "Zukunftsfähiges Thüringen" wurde das Reformziel durch die Forderung eines Digitalisierungsschubs zum Aufbau einer modernen Dienstleistungsverwaltung, welcher auch die Arbeitssituation der Bediensteten in der öffentlichen Verwaltung verbessern soll, bekräftigt. Die geänderten Anforderungen an eine digitalisierte Arbeitswelt in Verbindung mit dem demografischen Wandel stellt das Personalmanagement in der öffentlichen Verwaltung vor erhebliche Herausforderungen. Insbesondere die vermehrte Qualifizierung im Hinblick auf digitale Kompetenzen, grundlegend neue Anforderungen an die Führungskräfte , der verstärkte Wunsch der Mitarbeiter nach mehr Zeitsouveränität sowie das verstärkt vernetzte Arbeiten mit anderen Organisationen sind heute von großem Stellenwert und prägen die Personalarbeit der Zukunft. Um die Anforderungen eines modernen Personalmanagements mit den Zielen der Verwaltungsreform zu verbinden, ist eine hinreichende Analyse der aktuellen Beschäftigtensituation von besonderer Bedeutung. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche gesetzlichen Neuregelungen wären notwendig, um flexiblere Arbeitszeitlösungen, wie Teleheimarbeit , Mobile Arbeit, Virtuelle Arbeitsteams anzubieten, die sich stärker an den persönlichen Lebensphasen der Beschäftigten orientieren (bitte tabellarisch nach Bundes- und Landesgesetzgebung auflisten)? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung gegenüber Langzeitkonten, die es dem Beschäftigten erlauben, längere Phasen bezahlter Freistellung für familiäre Zwecke, Fortbildung oder private Anliegen zu nutzen? 3. Bestehen in der öffentlichen Verwaltung in Thüringen institutionalisierte Dialogmöglichkeiten (etwa Feedback -Prozesse, Coaching und Fortbildungsmöglichkeiten), um Führungskompetenzen zu identifizieren und zu optimieren? 4. Welche Konsequenzen hinsichtlich der Reorganisation der zukünftigen Organisationsstruktur der öffentlichen Verwaltung in Thüringen haben die von Frey/Osborne* dargestellten Automatisierungspotenziale von Sachbearbeitertätigkeiten? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2646 5. Welche Strategien und Werkzeuge wurden in den einzelnen Ressorts für eine nachhaltige Sicherung und Transfer von Wissen (Wissensmanagement) gewählt und wie viel Prozent der Beschäftigten (Beamte /Angestellte) nehmen aktiv am Wissensmanagement teil (bitte tabellarisch je Ressort auflisten)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 9. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die bestehenden Bestimmungen in Gesetzen, Verordnungen und Tarifverträgen zur Ausgestaltung der Arbeitszeit einschließlich der enthaltenen Öffnungsklauseln bieten vielfältige Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung . Dies schließt auch Telearbeit und längerfristige Arbeitszeitkonten ein. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ermöglicht die Einrichtung eines Langzeitkontos (§ 10 Abs. 6 TV-L). Hierbei handelt es sich um eine individualrechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Rahmenbedingungen dafür werden tarifvertraglich nicht vorgegeben. Das Beamtenrecht eröffnet ebenfalls verschiedene Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nach dem Thüringer Beamtengesetz gibt es vielfältige Varianten für Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung unter Berücksichtigung persönlicher Belange. Hier ist es auch möglich, längerfristige Beurlaubungen flexibel und individuell zu gestalten. Besonders ist auf § 63 des Thüringer Beamtengesetzes zu verweisen. Diese Bestimmung enthält Festlegungen zur Inanspruchnahme eines Sabbatjahres sowie längerfristiger Freistellungsmöglichkeiten vor dem Eintritt in den Ruhestand. Die bestehenden Regelungen sollen unter anderem durch die beabsichtigte Neuregelung zur Ansparung von Erholungsurlaub weiter ergänzt werden. Zu 3.: Zur Optimierung der Qualifizierung des Führungspersonals und Identifizierung von Führungskompetenzen werden vorwiegend die Möglichkeiten des Landesfortbildungsprogramms, aber auch das Mitarbeiter-Vorgesetzten -Gespräch und das Beurteilungsgespräch genutzt. In Einzelfällen kommen weitere Formen, wie beispielsweise die durch einen externen Moderator begleitete Führungskräftebeurteilung, eine Qualitätsselbstbewertung auf der Basis des Common Assessment Framework (CAF) - Modells sowie ein Führungskräfte -Coaching beziehungsweise eine ressortinterne Führungskräftefortbildung und - begleitung zur Anwendung. Zu 4.: Nach dem derzeitigen Kenntnisstand lassen die Automatisierungspotentiale von Sachbearbeitertätigkeiten keine wesentlichen Auswirkungen auf bestehende Organisationsstrukturen erkennen. Die Tätigkeiten von Sachbearbeitern im öffentlichen Dienst sind durch Aufgaben gekennzeichnet, die ein umfassendes Fachwissen voraussetzen und hohe Anforderungen an Flexibilität und Urteilskraft zur Lösung komplexer Aufgaben und Probleme stellen. Hinzu kommen interaktive und sozial-intelligente Tätigkeiten wie Verhandeln, Überzeugen und der Austausch von Informationen. Alle diese Tätigkeiten sind nicht oder nur in einem geringen Maße für eine Automatisierung geeignet. Ungeachtet dessen wird der Einfluss neuer Technologien auch im Verwaltungsbereich immer weiter fortschreiten und insoweit eine Anpassung der Tätigkeitsbilder zur Folge haben. Es ist Aufgabe der Verwaltung , die Mitarbeiter hierauf vorzubereiten und entsprechend fortzubilden. Zu 5.: In der öffentlichen Verwaltung werden vielfältige Möglichkeiten genutzt, um individuelles Wissen für die jeweiligen Organisationseinheiten nutzbar zu machen und für nachfolgende Generationen zu erhalten. Im Vordergrund stehen hierbei die Erfassung und Speicherung des erworbenen Wissens (sowohl in Papierform als auch elektronisch) sowie dessen Weitergabe an neue Mitarbeiter, sei es durch eine individuelle Einarbeitung oder durch die Bereitstellung der gespeicherten Daten. 3 Drucksache 6/2646Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Der Anteil der Beschäftigten, die Instrumente des Wissensmanagements aktiv nutzen, kann nicht beziffert werden. Grundsätzlich liegt die Verantwortung, vorhandenes Wissen zu erhalten und weiterzugeben, bei allen Beschäftigten. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: * Vergleiche http://www.oxfordmartin.ox.ac.uk/downloads/academic/The_Future_of_Employment.pdf. Analyse und Perspektiven der Beschäftigtensituation in der Thüringer Landesver-waltung - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: