12.09.2016 Drucksache 6/2648Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. September 2016 Intensivtäter in Thüringen Die Kleine Anfrage 1266 vom 14. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Intensivtäter sind "Mehrfach- beziehungsweise Wiederholungstäter, die in einem begrenzten Zeitabschnitt mehrfach kriminell in Erscheinung treten".1 Eine einheitliche Definition existiert nicht. Empirisch gesehen entfällt ein überproportionaler Anteil an allen begangenen Straftaten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie werden in Thüringen Intensivtäter definiert (bitte die Kriterien für die Einstufung als Intensivtäter benennen sowie angeben, ob auch eine spezielle Erfassung von jugendlichen Intensivtätern sowie Flüchtlings -Intensivtätern2 und Intensivtätern unter den unbegleiteten minderjährigen Ausländern stattfindet; bitte die jeweilige Definition aufführen; falls es keine Definition oder Erfassung gibt, bitte jeweils die Gründe für das Fehlen der Definition oder Erfassung benennen)? 2. Wie viele Jugendliche waren in Thüringen im Zeitraum von 2010 bis 2016 als Intensivtäter erfasst (bitte nach Jahresscheiben, Landespolizeiinspektionen sowie den Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)? 3. Wie viele Flüchtlings-Intensivtäter sowie Intensivtäter unter den unbegleiteten minderjährigen Ausländern waren in Thüringen im Zeitraum von 2010 bis 2016 als Intensivtäter erfasst (bitte nach den Kategorien der Fragestellung gemäß der Frage 2 aufschlüsseln)? 4. An wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten waren Intensivtäter im Zeitraum von 2010 bis 2016 als Tatverdächtige beteiligt (bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Straftatenobergruppen sowie den jeweiligen Landespolizeiinspektionen und der Beteiligung von Intensivtätern [kumulativ]; bitte jeweils für die in der Frage 1 aufgeführten Kategorien [Intensivtäter insgesamt, jugendliche Intensivtäter , Flüchtlings-Intensivtäter, lntensivtäter unter den unbegleiteten minderjährigen Ausländern] aufschlüsseln sowie die Staatsangehörigkeit benennen)? 5. Wie viele Intensivtäter waren in Thüringen im Zeitraum von 2010 bis 2016 inhaftiert (bitte gemäß der Frage 4 nach Gerichtsbezirken aufschlüsseln)? 6. Wie viele der Intensivtäter mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind im Zeitraum von 2010 bis 2016 freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden (bitte nach Jahresscheiben, Staatsangehörigkeiten sowie der freiwilligen Ausreise beziehungsweise Abschiebung aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2648 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 9. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine Begriffsbestimmung "Intensivtäter" für die Thüringer Polizei findet sich in der Thüringer Richtlinie zur Durchführung des Polizeiorganisationsgesetzes vom 1. Juli 2009 in Ziffer 2.4: "Intensivtäter im Sinne von Ziffer 2.3 ist eine Person, die verdächtig ist, durch die fortgesetzte Begehung von Verstößen gegen die Rechtsordnung den Rechtsfrieden in herausragender Weise erheblich oder nachhaltig zu stören. Indikatoren hierfür können sein: Die Person bestreitet ihren Lebensunterhalt ganz oder überwiegend durch Begehung von Straftaten, oder die Person begeht mehr als zehn Straftaten im Zeitraum von zwölf Monaten, oder die Person zeichnet sich bei der Tatbegehung durch eine besondere Delinquenzbreite aus. Heranwachsende, Jugendliche und deliktisch handelnde Kinder, welche wiederholt Straftaten bzw. rechtswidrige Taten begehen, die deutlich von einer alterstypischen Delinquenz abweichen, können ebenfalls Intensivtäter im Sinne dieser Definition sein." Im Freistaat Thüringen gilt für die Bearbeitung von Straftaten grundsätzlich das Tatortprinzip. Klassifizierungen und Erfassungen als Intensivtäter sind bisher nicht erfolgt, weil der Fokus der Bearbeitung und Erfassung von Straftaten auf dem Tatort liegt. In der Landespolizeiinspektion Erfurt wird gegenwärtig im Rahmen eines Projektes ein täterorientierter Ansatz der Kriminalitätsbekämpfung geprüft. Gemäß Projektplanung ist im Oktober 2016 mit einem Ergebnis zu rechnen. Es liegen keine belastbaren Datenerhebungen zu Intensivtätern für den Freistaat Thüringen insgesamt vor. Zu 2. bis 6.: Es liegen keine entsprechenden Daten vor, im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Endnote 1 Vergleiche http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=89. 2 Hier werden unter dem Oberbegriff "Flüchtling" Asylberechtigte nach Artikel 16a Grundgesetz, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiär Schutzbedürftige, im Rahmen von humanitären Aufnahmeprogrammen Aufgenommene sowie vollziehbar Ausreisepflichtige und Asylbewerber zusammengefasst. Intensivtäter in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. bis 6.: Endnote