16.09.2016 Drucksache 6/2661Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. September 2016 Eigene geografisch zuordenbare Top-Level-Domain (geoTLD) für Thüringen Die Kleine Anfrage 1165 vom 14. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Seit März 2013 werden schrittweise sogenannte Neue Top-Level-Domains durch die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) und die angemeldeten Domain-Registrare freigeschaltet. Die Diskussion dazu ist bereits mehr als zehn Jahre alt. In diesem Rahmen nutzen bereits mehrere Weltregionen (".africa", ".arab"), Regionen in Europa, wie Flandern (".vlaanderen") oder Wales (".wales"), deutsche Bundesländer (".nrw", ".saarland") oder Städte über den ganzen Globus (".boston", ".koeln", ".yokohama") die Möglichkeit, über eine eigene Top-Level-Domain auch Werbung für ihre jeweilige Region machen zu können und die Identifikation der Domaininhaber mit ihrer Stadt oder dem Raum, in dem sie agieren, ausdrücken zu können oder planen dieses. Die Do main ".berlin" für die Bundeshaupstadt wurde gemäß einer Meldung des Brancheninformationsdienstes golem.de am ersten Tag bereits 30.000 Mal registriert. Für Thüringen oder Städte des Freistaats besteht derzeit keine geoTLD. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung die Möglichkeit der Registrierung der geoTLD bekannt? 2. Plant die Landesregierung einen Antrag auf Eintragung einer eigenen geoTLD für Thüringen (beispielsweise ".thueringen")? Wenn ja, wie ist der derzeitige Stand und weitere Ablauf? Wenn nicht, warum nicht? 3. Welche Einrichtung des Landes wäre dazu im Stande, die Erfüllung der notwendigen Anforderungen der ICANN zu gewährleisten? 4. Welche Einschätzung gibt die Landesregierung, wie viele Registrierungen für eine eigene geoTLD zu erwarten sind? 5. Welches Potenzial sieht die Landesregierung, über eine geoTLD den Freistaat auf einer weiteren Ebene vermarkten zu können? 6. Vetritt die Landesregierung die Auffassung, dass Privatpersonen, Vereine und Wirtschaftsunternehmen, sich durch eine eigene geoTLD für Thüringen stärker mit Thüringen identifizieren können? 7. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen einer eigenen geoTLD dahin gehend ein, die Tätigkeit der Landesbehörden und insbesondere der landeseigenen privatrechtlichen Gesellschaften damit unterstützen zu können? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Mühlbauer (SPD) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2661 Der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. August 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ist ein Nonprofit-Unternehmen mit Sitz in den USA, das für die weltweite Vergabe von Top-Level-Domains zuständig ist. Seit 2013 werden durch die ICANN neue Top-Level-Domains (TLD) auf Antrag vergeben, die sich auf geografische Gebiete beziehen (geoTLDs). Im letzten Antragsverfahren für geoTLDs von 2011 bis 2013 mussten die Bewerber allein für die Antragstellung 185.000 US-Dollar zahlen - ohne Garantie für eine Zulassung der beantragten geoTLD. Zudem fielen für die Antragsteller zur Vorbereitung des Antrags durch eigenes Personal und externe Berater Kosten im sechsstelligen Bereich an, wobei die Vorbereitungsphase in der Regel mindestens ein Jahr betrug. Die jährlichen Betriebskosten für die Verwaltung der geoTLD sind nicht genau abzuschätzen, dürften aber auch im sechsstelligen Bereich liegen. Infolge einer in 2011 durchgeführten Kosten-Nutzen-Analyse hat sich die TSK damals gegen die Beantragung einer geoTLD entschieden. Zu 1. und 2.: Der Landesregierung ist die Möglichkeit der Beantragung einer geoTLD, wie im Vorspann beschrieben, bekannt . Derzeit besteht keine Möglichkeit bei ICANN neue geoTLD zu beantragen. Die ICANN hat keine Angaben zu einer neuen Bewerbungsphase mitgeteilt. Es besteht überdies keine Absicht, sich an einem neuem Bewerbungsverfahren zu beteiligen. Zu 3. bis 5. und 7.: Die Frage des Betriebs einer neuen geoTLD war bereits in der letzten Bewerbungsphase ein entscheidender Kernpunkt der Prüfung der eingegangenen Bewerbungen durch die ICANN. Insofern müsste die Auswahl der Organisationseinheit oder eines mit dem TLD-Betrieb beauftragten Unternehmens erst vor dem Hintergrund der zukünftigen Bewerbungsbedingungen der ICANN entschieden werden. Eine quantitative Abschätzung möglicher Registrierungen liegt derzeit nicht vor. Der Freistaat verwaltet bereits die Domain 'thueringen.de'. Unter dieser Domain sind die Landesbehörden des Freistaats im Internet vertreten. Die Behörden und landeseigenen Gesellschaften können somit sowohl Thüringen als auch Deutschland zugeordnet werden. Es wäre vorstellbar, die Webseiten der Landesgesellschaften zusätzlich über eine solche Domain anzubieten. Angesichts dessen sieht die Landesregierung derzeit keinen Zusatznutzen durch eine solche Domain. Die Bekanntheit der großen Top-Level-Domains ist derzeit so groß, dass eine eigene Thüringen-Domain nur ein Zusatzangebot sein könnte. Darüber hinaus beinhalten die meisten von der Landesregierung betreuten Webseiten in ihren Internet-Adressen ohnehin schon den Begriff "thueringen" - eine geographische Zuordnung ist also bereits jetzt leicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 6 verwiesen. Zu 6.: Dazu liegen keine statistischen Erhebungen vor. Aus Sicht einer übergeordneten Kommunikation des Freistaats könnte eine solche Domain eine Rolle spielen. Allerdings müssten die Nutzungsrechte der geoTLD dann restriktiv gehandhabt werden, um Missbrauch zu vermeiden. Zudem ist anzumerken, dass die Änderung eines bereits auf dem Markt eingeführten oder die Hinzufügung eines neuen Domainnamens in der Regel nur das Ergebnis umfangreicher Überlegungen und Bewertungen in den Bereichen Marketing und Vertrieb von Unternehmen und Organisationen sein kann. Prof. Dr. Hoff Minister Eigene geografisch zuordenbare Top-Level-Domain (geoTLD) für Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1. und 2.: Zu 3. bis 5. und 7.: Zu 6.: