15.09.2016 Drucksache 6/2668Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. September 2016 Polizeieinsatz in der Gemeinschaftsunterkunft Weida am 11. Juli 2016 Die Kleine Anfrage 1299 vom 2. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Mitteilungen (zum Beispiel in der Thüringischen Landeszeitung vom 13. Juli 2016) zufolge kam es am Vor mittag des 11. Juli 2016 in der Gemeinschaftsunterkunft Weida ("In den Nonnenfeldern") zu Angriffen auf Mitarbeiter und mehreren Verletzten. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen wie viele Personen mit welchem Alter, welchen Geschlechts und welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadens summe, hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auf listen, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. September 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der zugrundeliegende Sachverhalt ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Verweis auf Arti kel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafpro zessordnung wird von näheren Angaben abgesehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. März 2014 auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verwiesen. Die ses habe als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine be sondere Ausprägung gefunden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2668 Zu 1.: Bei einer Kontrolle der Gemeinschaftsunterkunft Weida durch Betreiber wurden Verstöße gegen die Haus ordnung bezüglich des Betreibens technischer Geräte festgestellt. Diese sollten durch den Hausmeister be seitigt werden. Zur Klärung der Umstände wurde er durch eine Mitarbeiterin des Sozialdienstes begleitet. Hierbei wurden beide am 11. Juli 2016 gegen 10:30 Uhr durch Mitglieder der betroffenen Familie darunter auch Kinder tätlich angegriffen und leicht verletzt, woraufhin die Polizei informiert wurde und zum Einsatz kam. Die in Rede stehende Familie wurde anschließend in eine andere Gemeinschaftsunterkunft verlegt. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Insgesamt kamen 13 Polizeivollzugsbeamte zum Einsatz. Zu 3.: Im Zusammenhang mit dem Vorfall wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Über Schäden an öffentlichem oder privatem Eigentum liegen keine Erkenntnisse vor. Dr. Poppenhäger Minister Polizeieinsatz in der Gemeinschaftsunterkunft Weida am 11. Juli 2016 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: