16.09.2016 Drucksache 6/2673Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. September 2016 Glücksspielsucht in Thüringen - Teil II Die Kleine Anfrage 1251 vom 11. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Glücksspielsucht ist die häufigste nicht substanzgebundene Suchtform. Im Freistaat Thüringen gelten nach Angaben der Fachstelle GlücksSpielSucht circa 8.000 Menschen als spielsüchtig. Dabei ist problematisch, dass Glücksspielsucht nicht nur gravierende negative Auswirkungen für den Süchtigen selbst (zum Beispiel Kontrollverlust, soziale Isolation), sondern auch für seine Mitmenschen und die gesamte Gesellschaft hat (zum Beispiel Verschuldung, Kriminalität). Jeder pathologische Glücksspieler beeinflusst das Leben von acht bis zehn Personen in negativer Weise. Die Prävention von Spielsucht ist daher aus gesundheits- und sozialpolitischer Sicht von enormer Bedeutung. Im Bereich der Glücksspielsucht wird seit dem Jahr 2008 in den Thüringer Suchtberatungsstellen eine Extraerhebung zur Dokumentation "Pathologische Glücksspieler in der ambulanten Thüringer Suchthilfe" des Fachverbands Drogen- und Suchthilfe e. V. durchgeführt. Darin wird deutlich, dass die Anzahl der pathologischen Glücksspielerinnen und Glücksspieler seit dem Jahr 2008 kontinuierlich angestiegen ist. Thüringen setzt seit Längerem ein zielgruppenorientiertes Aktionsprogramm mit breit gefächerten Maßnahmen um. Im Mittelpunkt dabei stehen die Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes sowie der Suchtprävention , -hilfe und -forschung. Die Maßnahmen umfassen unter anderem die Entwicklung neuer Präventionsmaterialien , die Durchführung von Fachveranstaltungen sowie wissenschaftliche Untersuchungen in Form spezieller Dokumentationserhebungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gestalten sich die Zulassungsverfahren bei Glücksspielen in Thüringen? 2. Welche Gesetze haben die Vermeidung von Sucht beim Glücksspiel als Ziel? 3. Mit welchen Projekten, Maßnahmen und Einrichtungen wirkt die Landesregierung der Glücksspielsucht konkret entgegen? 4. Welche Maßnahmen waren in der Vergangenheit erfolgreich und welche sollten zukünftig fortgesetzt werden? 5. Welche Maßnahmen zur Glücksspielsuchtprävention plant die Landesregierung konkret in den kommenden Jahren? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Pfefferlein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2673 6. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung auf Bundesebene bei der Vermeidung von Glücksspielsucht und bei der Suchtprävention im Glücksspielbereich? 7. Welche Sperrsysteme bei Glücksspielen mit besonderem Gefährdungspotenzial für Spielerinnen und Spieler gibt es in Thüringen beziehungsweise plant die Landesregierung einzuführen? 8. Wie haben sich die Zahl der aufgestellten Glücksspielautomaten sowie die Anzahl von Spielhallen in Thüringen in den letzten fünf Jahren entwickelt? 9. Wie hoch waren in den letzten fünf Jahren die staatlichen Einnahmen aus Glücksspielen und in welchem Umfang wurden diese Einnahmen in den letzten fünf Jahren für Maßnahmen zur Spielsuchtprävention und -bekämpfung in Thüringen verwendet? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach § 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) unterliegt die Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen einem Erlaubnisvorbehalt. Der gesetzliche Rahmen insbesondere des Glücksspielstaatsvertrags , des Thüringer Glücksspielgesetzes (ThürGlüG) und des Thüringer Spielhallengesetzes (ThürSpielhallen G) legen dabei für die unterschiedlichen Glücksspielformen die entsprechenden Erlaubnisvoraussetzungen und Zuständigkeiten fest. Insbesondere § 4 ThürGlüG bestimmt entsprechende Anforderungen an Antragstellung und Verfahren. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensrechts . Zu 2.: Der Glücksspielstaatsvertrag, das Thüringer Glücksspielgesetz, das Thüringer Spielhallengesetz und das Thüringer Gaststättengesetz Zu 3.: Die Glücksspielsucht ist im Landesprogramm gegen Sucht aufgenommen und ein Schwerpunkt der Suchtund Drogenpolitik des Freistaates. Insbesondere wird den Maßnahmen zur Eindämmung der Suchtrisiken, die vom Bereich des Glücksspielens an Spielautomaten ausgehen, eine große Bedeutung beigemessen. Für die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages in der Suchtprävention, Suchthilfe und Forschung im Bereich der Glücksspielsucht sowie zur Sicherung der regionalen Versorgung stellt das Land entsprechende Personal-, Sach- und Maßnahmekosten zur Verfügung. Die Mittel fließen in speziell ausgerichtete Projekte und über die Regelfinanzierung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs für die Beratung von Glücksspielern und deren Angehörigen an die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte. Eine maßgebliche Stellung innerhalb des Thüringer Gesamtkonzeptes Glücksspielsucht hat das Projekt "Landesweite Maßnahmen und Koordinierung der Prävention, Hilfe und Forschung beim pathologischen Glücksspielen" (Thüringer Fachstelle GlücksSpielSucht, Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V.). Das Projekt ist mit der Koordinierung und Vernetzung der landesweiten Maßnahmen beauftragt. Gleichzeitig ist es im Freistaat der fachliche Ansprechpartner und die zentrale Anlaufstelle im Zusammenhang mit der Thematik Glücksspielsucht. Um Menschen mit pathologischem Glücksspielverhalten noch früher zu erreichen und adäquaten Hilfen zuzuführen , wurde innerhalb des Thüringer Beratungsstellennetzes eine Schwerpunktberatungsstelle zur Entwicklung und Umsetzung spezieller Angebote für die Beratung und Behandlung für pathologische Glücksspieler und deren Angehörige in Erfurt entwickelt. Daraus entstanden ist nachfolgend die Landesförderung einer zielgruppenspezifischen Glücksspielsucht-Prävention beim Träger Suchthilfe in Thüringen gGmbH. Des Weiteren arbeitet das Projekt "Unterstützung der Selbsthilfe für pathologische Glücksspieler" bei der Thüringer Landesstelle für Suchtfragen e.V. Es fördert und begleitet die Prozesse in der Entwicklung der Selbsthilfe als wichtiges Angebot für Menschen in Ergänzung professioneller Hilfe. Integraler Bestandteil der inhaltlichen Tätigkeit im Themenfeld Glücksspielsucht des Freistaates ist der Bereich des gewerblichen Automatenspiels. Für eine besondere Ausrichtung auf diese inhaltliche Schwerpunktsetzung wurde das Thüringer Aktionsprogramm "Prävention, Hilfe und Forschung im Bereich pathologischen Glücksspielens an Automaten" initiiert. 3 Drucksache 6/2673Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Mit der Entwicklung der Thüringer Mustersozialkonzepte für Spielhallen und gastronomische Betriebe mit Geldgewinnspielgeräten wurde ein klarer Regulierungsrahmen im Sinne von Verhältnisprävention für das gewerbliche Spiel geschaffen. Der Freistaat führt eigene Studien durch und beteiligt sich an übergreifender Forschung im Verbund mit den anderen Ländern. So beteiligte sich Thüringen an der durch die Länder beim Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin des Universitätsklinikums Greifswald und der Universität Lübeck in Auftrag gegebenen epidemiologischen Studie "Pathologisches Glücksspielen und Epidemiologie (PAGE)". Im Übrigen finden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens und des Vollzuges nach dem Thüringer Glücksspielgesetz und dem Thüringer Spielhallengesetz Maßnahmen der Spielsuchtbekämpfung als wichtiges Kernziel der Glücksspielregulierung Berücksichtigung. Zu 4.: Seit das Thüringer Konzept zur Prävention, Hilfe und Forschung beim pathologischen Glücksspielen im Freistaat umgesetzt wird, wurden die unterschiedlichsten Maßnahmen realisiert. In ihrer Gesamtheit konnten sie in der Fachöffentlichkeit zu einem wachsenden Bewusstsein bezüglich Glücksspielsucht sowie Jugend - und Spielerschutz führen. Besonders nachhaltig und zielführend waren aus Sicht der Landesregierung folgende, hier nur beispielhaft genannten, Aktivitäten: • das seit 2008 fortgeschriebene Forschungsprojekt "Dokumentation, Evaluation und Forschung im Themenfeld pathologisches Glücksspielen und Unterstützung der regionalen Beratung beim pathologischen Glücksspielen in den bestehenden Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen in Thüringen" • Arbeit in Netzwerken Beispiele: Thüringer Arbeitskreis "Netzwerk pathologisches Glücksspielen", Netzwerk der Thüringer Suchtpräventionsfachkräfte, Betriebliche Suchtkrankenhilfe • zahlreiche öffentlichkeitswirksame Aktionen Beispiele: jährlich stattfindender Aktionstag Glücksspielsucht, Plakatkampagne zum Thema Verschuldung von Glücksspielsüchtigen • projektbezogene Vernetzung von Verbänden, Vereinen, Institutionen Beispiele: Zusammenarbeit Fachstelle GlücksSpielSucht und Thüringer Landesfilmdienst, Fachstelle GlücksSpielSucht und LAG Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V. • Durchführung von Seminaren und Fortbildungen für Multiplikatoren in Suchteinrichtungen sowie in Einrichtungen mit beratenden, erziehenden und behandelnden Aufgaben Beispiele: "Onlineglücksspiel", "Glücksspielsucht und komorbide Drogenabhängigkeit", "Glücksspielrecht ", "Glücksspiel und Glücksspielsucht" • Fachtagungen und Fachgespräche zu spezifischen Fragestellungen im Themenfeld Beispiele: "Soccer–Zocker, Sportwetten die neue Herausforderung", "Glücksspielsucht und Suchtberatung " "Glücksspiel–Bilanz und Ausblick", "Glücksspielsucht und Jugend", "Glücksspielsucht und Frauen" • Entwicklung methodischer Arbeitsmaterialien für den Einsatz in der Prävention Beispiele: interaktive Ausstellung "Spielglück - Glücksspiel", Präventionsmethode "Komm, spiel mit mir" die Umsetzung des Thüringer Aktionsprogramms "Prävention, Hilfe, Forschung im Bereich pathologischen Glücksspielens an Automaten" • Die Entwicklung zielgruppenspezifischer Präventionsmaterialien Beispiele: Broschüre für glücksspielende Frauen "Hanna im Glück", Broschüre "Zu hoch gepokert" für die Arbeit mit Jugendlichen, Flyer "Glücksspielsucht?!-Hilfeangebote und Beratungsstellen in Ihrer Nähe" für Thüringer Spielhallen • Entwicklung von Informations- und Aufklärungsangeboten unter Nutzung moderner Medien Beispiele: Kurzfilm "Harter Schnitt", Erklärvideo "Sportexperte = Wettexperte?" Die Dokumentation sowie Fachtage, Schulungen und die Entwicklung von Informationsmaterialien werden auch zukünftig fortgesetzt. Zu 5.: In den kommenden Jahren werden die unter Frage 4 aufgeführten Aufgabenfelder weiter bearbeitet und unter Nutzung beziehungsweise Ausbau der bereits in den vergangenen Jahren entwickelten und installierten Netzwerkstruktur umgesetzt. Prävention und Hilfe im pathologischen Glücksspielen bleiben in Thüringen Schwerpunkte der Sucht- und Drogenpolitik. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2673 Die Tatsache, dass der höchste Prozentsatz der spielsüchtigen Spieler an gewerblichen Geldspielgeräten in Spielhallen und Gaststätten zu finden ist, verdeutlicht das hohe Suchtpotential der Geldgewinnspielgeräte und belegt die besondere sozialpolitische Prävalenz dieses Glücksspielbereiches. Ziel der Landesregierung ist es, die Qualität suchtpräventiver Maßnahmen weiter hochwertig sicherzustellen , die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen vorzuhalten und Multiplikatoren durch entsprechende Weiterbildungskonzepte kontinuierlich zu qualifizieren. Die konsequente Umsetzung des Jugendschutzes hat weiterhin oberste Priorität. Die Entwicklung und Etablierung weiterer Spielerschutzmaßnahmen sind ebenso Gegenstand künftiger Aktivitäten wie das Wirken auf Bundesebene, um die hohen Suchtrisiken im gewerblichen Spiel einzudämmen. Die Thüringer Landesregierung hat beschlossen, das Glücksspielangebot in Gaststätten einzuschränken. Hierzu sollen das Thüringer Gaststättengesetz geändert und eine Abschaltzeit für Geldgewinnspielgeräte analog den Schließzeiten von Spielhallen in Thüringen eingeführt werden. Darüber hinaus beabsichtigt die Thüringer Landesregierung die Einführung einer zentralen Sperrdatei für Spielhallen. Hierzu findet derzeit eine Prüfung zur Umsetzung statt. Zu 6.: Über Änderungen des am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen Glücksspieländerungsstaatsvertrags (GlüStV 2012) soll auf Grundlage einer Evaluierung entschieden werden, deren Ergebnisse fünf Jahre nach Inkrafttreten des Staatsvertrags vorgelegt werden sollen. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass bei eventuellen Änderungen des Glücksspieländerungsstaatsvertrags der Vermeidung von Glücksspielsucht und der Suchtprävention weiterhin ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Das betrifft auch die Beschränkungen für Spielhallen im Glücksspieländerungsstaatsvertrag, welche die automatenbezogenen Regelungen des Bundes in der Spielverordnung (SpielV) ergänzen. Die Landesregierung wird auf Bundesebene darauf hinwirken, dass durch eine Änderung der Spielverordnung insbesondere die erheblichen Suchtrisiken eingedämmt werden, die von den Spielautomaten ausgehen. Zu 7.: Thüringen betreibt gemeinsam mit den anderen Ländern im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrags ein zentrales behördliches Spielersperrsystem für alle sperrdateipflichtigen Glücksspiele (§§ 8, 23 GlüStV). Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 5. verwiesen. Zu 8.: Die Entwicklung der Anzahl der Spielhallen und Geldgewinnspielgeräte (GSG) stellt sich wie folgt dar: Jahr 2011 2012 2014 2015 Spielhallen 426 436 418 408 GSG 5891 5984 5542 5313 Die Anzahl der GSG ist die Gesamtzahl aus Spielhallen und Gaststätten. Für das Jahr 2013 liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. Zu 9.: Die staatlichen Einnahmen aus Glücksspielen betrugen in den letzten fünf Jahren insgesamt 240.069.513 Euro. Für Maßnahmen zur Spielsuchtprävention und zur Spielsuchtbekämpfung hat die Lotterie-Treuhandgesellschaft mgH Thüringen (LTG) im Auftrag der Thüringer Lotterieverwaltung (TLV) in den letzten fünf Jahren insgesamt 818.810 Euro aufgewendet. Nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Glücksspielgesetz (ThürGlüG) erfolgt die finanzielle Regelausstattung des Landessportbundes Thüringen e.V. und der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Form eines gedeckelten Vomhundertsatzes. Hiervon werden unter anderen Maßnahmen zur Spielsuchtprävention und -bekämpfung finanziert. Nach § 9 Abs. 2 ThürGlüG wird der Überschuss aus den staatlichen Glücksspielen an den Landeshaushalt abgeführt. Der Überschuss dient neben der Förderung kultureller, sozialer, umweltschützerischer und sport- 5 Drucksache 6/2673Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode licher Zwecke der Sicherstellung des Schutzes vor Suchtgefährdung öffentlicher Glücksspiele durch das für Gesundheit zuständige Ministerium. Durch die jährliche finanzielle Unterstützung der Thüringer Fachstelle Suchtprävention, des Präventionszentrums und der TLS in Form einer Projektförderung werden spezifische Maßnahmen der Hilfe, Prävention und Forschung bei pathologischem Glücksspiel finanziert. Da es sich hierbei um eine Pauschalförderung der Thüringer Fachstelle Suchtprävention und des Präventionszentrums der Suchthilfe in Thüringen gGmbH handelt und jeweils der Bereich des pathologischen Glücksspielens integraler Bestandteil dieser Organisationseinheiten ist, ist die exakte Summe, welche nur für die Maßnahmen der Spielsuchtprävention aufgewendet wird, nicht bezifferbar. Im Übrigen verweise ich auf die beigefügten Übersichten des Thüringer Finanzministeriums für die Jahre 2011 bis 2015 (Anlage 1* und 2**). In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Anlage 1 Staatliche Einnahmen aus Glücksspielen Zeitraum 2011 bis 2015 Einnahmeart 2011 in Euro 2012 in Euro 2013 in Euro 2014 in Euro 2015 in Euro Gesamt 2011 - 2015 in Euro Lotteriesteuer (Titel 17 01 - 057 01) 26.027.089 25.206.637 33.041.027 27.342.569 28.304.213 Sportwettensteuer (Titel 17 01 - 058 01) - - 5.478.421 4.635.346 5.814.688 Spielbankabgabe der Spielbankunternehmen in Thüringen (Titel 17 16 - 093 01) 203.041 225.371 227.692 169.256 108.389 Überschuss aus den Staatslotterien (Titel 17 16 - 123 03) 15.100.123 14.399.159 18.769.412 17.426.293 17.590.787 Gesamte staatliche Einnahmen aus Glücksspielen 41.330.253 39.831.167 57.516.552 49.573.464 51.818.077 240.069.513 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2673 Anlage 2 Ausgaben Spielsuchtprävention und -bekämpfung Zeltraum 2011 bis 2015 Ausgabeart 2011 in Euro 2012 in Euro 2013 in Euro 2014 in Euro 2015 in Euro Gesamt 2011 - 2015 in Euro Testkäufe 92.076 101.364 106.922 94.444 48.028 Schulungen Jugend- und Spielerschutz 15 6.115 5.962 1.826 3.805 Annahmestellenveranstaltungen 99.109 - 126.823 83.173 - Schulungsfilm Glücksspielsucht 2.140 - 2.140 2.140 - Evaluation Spielerschutz - Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung - - 9.760 4.570 20.000 Informationsmaterial Spielerschutz - - 2.713 5.232 452 Gesamtkosten Spielsuchtprävention und -bekämpfung 193.340 107.479 254.320 191.385 72.286 818.810 Glücksspielsucht in Thüringen - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 9.: Anlage 1 Anlage 2