19.09.2016 Drucksache 6/2679Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Oktober 2016 Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt Die Kleine Anfrage 1313 vom 4. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 23. April 2016 fand die Auftaktveranstaltung des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt statt. Das Programm richtet sich laut der Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und soll mit Betroffenen sowie Initiativen und Verbänden erarbeitet werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer war Veranstalter der Auftaktveranstaltung zum Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt? 2. Welche Gruppen, Projekte und Einzelpersonen waren zu der Auftaktveranstaltung eingeladen? Welche dieser Akteure haben teilgenommen (bitte einzeln auflisten)? 3. Zu welchen Ergebnissen führte die Veranstaltung? Welche Inhalte und Forderungen wurden erarbeitet und wie sollen diese umgesetzt werden (bitte nach Themenbereichen aufschlüsseln)? 4. Welcher Zeitplan liegt der Etablierung des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt zugrunde? Welche weiteren Veranstaltungen sind geplant (bitte einzeln nach Datum und Veranstaltungsort auflisten)? 5. Wie hoch sind die Kosten, die der Thüringer Staatskanzlei durch die Veranstaltung entstanden (bitte auflisten nach Kosten für Referenten und Sachkosten)? 6. Wie häufig tagt der angesprochene Runde Tisch, der sich mit dem Thema der sexuellen Vielfalt auseinandersetzt , in der Staatskanzlei? Welche Gruppen sind zu den Gesprächen eingeladen? Der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Veranstaltet wurde die Auftaktveranstaltung durch die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Thüringer Landesprogramms "Akzeptanz und Vielfalt", unterstützt durch die Thüringer Staatskanzlei. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herold (AfD) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2679 Zu 2.: Die Einladungen wurden per E-Mail und Flyer zum Auslegen übermittelt an: • queere Vereine und Organisationen als zivilgesellschaftliche Akteure, • die Thüringer Hochschulen, • die Mitglieder des Gleichstellungsausschusses des Thüringer Landtages, • die Gleichstellungsbeauftragte des Freistaats Thüringen, • Gleichstellungsbeauftragte der Thüringer Kommunen, • psycho-soziale Beratungsstellen im Freistaat Thüringen, • Ansprechpartner für den Themenbereich LSBTTIQ der Länder. Ergänzend erfolgte eine Veranstaltungsinformation über die Homepage und den Facebook-Account der Thüringer Staatskanzlei. An der Veranstaltung haben insgesamt 74 Personen teilgenommen. Namentlich Vertreterinnen und Vertreter folgender Vereine, Verbände, Parteien, Organisationen, Einrichtungen , Institutionen sowie Behörden: • ADEXA (Apothekergewerkschaft) • AG Schwule Lehrer in der GEW Berlin • AIDS-Hilfe Weimar & Ostthüringen e.V. • Arbeitskreis Frauengesundheit e.V. • Akzeptanz! e.V. • Arbeit und Leben in Thüringen • Brennessel e.V. • Bundesstiftung Magnus Hirschfeld • Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) e.V. • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen • Bundesverband Queere Bildung e.V. • CSD Erfurt • DGB-Jugend Thüringen • Forschungsinstitut tifs • Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag • Frauenzentrum Weimar e.V. • Friedrich-Schiller-Universität Jena • GEW Sachsen • GEW Thüringen • Gewerkschaft der Polizei Thüringen • Gleichstellungsbeauftragte des Freistaats Thüringen • Grüne Jugend Thüringen • JuMäX Jena e.V. • Konferenz Thüringer Studierendenschaften • Landesfrauenrat Thüringen • Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung Thüringen e.V. • LSVD Thüringen • Martin-Niemöller-Stiftung e.V. • Netzwerk für Demokratie und Courage • QueerNet Rheinland-Pfalz • Queer Paradies, Queer-Referat FSU Jena • RosaLinde Leipzig e.V. • SHG Trans Jena • SHG Zwang?Los! • Stiftung Akademie Waldschlösschen • TIAM e.V. • Transhilfe Thüringen • Verein für Vielfalt in Sport und Gesellschaft • Vielfalt Leben – QueerWeg Verein für Thüringen e.V. • TMBJS, TMASGFF und TSK Eine Benennung von Einzelpersonen kommt bereits aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in Betracht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie vorliegend - keine ausdrücklichen Einwilligungen vorliegen. 3 Drucksache 6/2679Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Die Erarbeitung des Landesprogramms Akzeptanz und Vielfalt wurde mit Punkt 3.6 des Koalitionsvertrages vereinbart. Hier heißt es unter "Gleichstellung aller Lebensweisen": "Die Akzeptanz und Gleichstellung aller Lebensweisen zu befördern, ist eine Aufgabe, der sich die Koalition verpflichtet fühlt. Homosexuelle, Bi- und Transsexuelle, Transgender und intergeschlechtliche Menschen sollen in Thüringen diskriminierungsfrei und gleichberechtigt leben können und weder im Alltag noch durch Verwaltungshandeln benachteiligt werden. Zu diesem Zweck werden folgende Maßnahmen vereinbart : die Entwicklung eines Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt, das in einem gleichberechtigten Dialog von Vereinen und Initiativen aus dem LSBTI-Bereich einerseits und dem Land sowie den Kommunen andererseits Maßnahmen zur Überwindung diskriminierender Regelungen und Verfahren beschreibt sowie die Weiterbildung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie den Bildungseinrichtungen des Landes zu diesem Thema befördert (…)." Mit der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung über das Landesprogramm "Akzeptanz und Vielfalt" wird Artikel 2 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen von 1993 im Lichte der Menschwürde und des allgemeinen Gleichheitssatzes (Artikel 1 Abs. 1, Artikel 2 Abs. 2 Verfassung des Freistaats Thüringen) über das bloße Diskriminierungsverbot hinaus mit Leben erfüllt. Der mit dem Programm weiter zu entwickelnde Anspruch auf die gesellschaftliche Gewährleistung von Lebensvielfalt trägt der verfassungsrechtlichen Forderung, dass "niemand wegen seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden darf" Rechnung. Im zivilgesellschaftlichen Diskurs haben deshalb unter anderem mehrere queere Gruppen in Thüringen gemeinsam mit der Landesregierung mit der Erstellung des Landesprogramms begonnen. In diesem partizipativen Prozess diente die Auftaktveranstaltung einer möglichst breiten Einbindung der LSBTTIQ-Community sowie der Sammlung von Inhalten, Anregungen und Forderungen. Darüber hinaus hatte das Treffen eine weitere und bessere Vernetzung der Akteure in Thüringen zum Ziel. Nach der Vorstellung der Studie "Coming out - und dann?!" durch eine Referentin des Deutschen Jugendinstituts als Einführungsvortrag wurde in drei Panels, in zwei Durchgängen, durch die Teilnehmer intensiv thematisch gearbeitet. Die Panels hatten die Themen "Gesellschaft, Geschlecht, Medizin", "Akzeptanz, Soziales, Prävention" sowie "Vielfalt in Bildung und Erziehung". Die inhaltlichen Ergebnisse der Panels stellen keine fertigen publikationsreifen Ausarbeitungen dar, sondern fließen als ein erster und breit angelegter Zwischenstand in die weitere Erarbeitung des Landesprogramms ein. Die Teilnehmer der Veranstaltung gaben in den Feed-Back-Fragebögen eine sehr positive Rückmeldung. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass sich die in die Veranstaltung gesetzten Erwartungen in vollem Maße erfüllt haben. Zu 4.: Die Fertigstellung des Entwurfs des Landesprogrammes für Akzeptanz und Vielfalt ist für das dritte Quartal des Jahres 2017 geplant. Weitere Veranstaltungen sind vorgesehen, Termine und Veranstaltungsorte im Einzelnen jedoch noch nicht festgelegt. Zu 5.: Kosten für Referenten 2.852,57 Euro Sachkosten 2.037,30 Euro Gesamtkosten 4.889,87 Euro Zu 6.: Seit dem ersten Treffen am 10. November 2015 tagte die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Landesprogramms Akzeptanz und Vielfalt bisher neun Mal (acht Treffen und ein Nachbereitungstreffen zur Auftaktveranstaltung ). Eingeladen zu den Gesprächen sind alle Gruppen der Thüringer LSBTTIQ-Community, welche sich in die Erarbeitung des Landesprogramms Akzeptanz und Vielfalt einbringen wollen. Prof. Dr. Hoff Minister Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: