19.09.2016 Drucksache 6/2680Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Oktober 2016 Angebote der Sparkassen in Thüringen Die Kleine Anfrage 1328 vom 15. August 2016 hat folgenden Wortlaut: In allen Bundesländern schließen Sparkassen ihre Filialen und es werden Geldautomaten abgebaut. Auch in Thüringen müssen sich die Kunden auf Veränderungen einstellen. Der Grund: Die Sparkassen müssen sparen, niedrige Zinsen und Auflagen aus Brüssel setzen ihnen zu. Ziel der Sparkassen ist es, an zentralen Standorten Kompetenzen zu bündeln. Die Sparkassen reagieren damit auf die demografische Entwicklung und ein verändertes Kundenverhalten, weil immer mehr Kunden ihre Geldgeschäfte von zu Hause aus erledigen. Dennoch bringt die Schließung von Filialen und der Abbau von Geldautomaten viel Unmut, insbesondere unter älteren Menschen und im ländlichen Raum. In Suhl hat es nach der Ankündigung der Schließung eine Unterschriftenaktion in Suhl-Nord gegeben, an der sich kurzfristig über 600 Menschen beteiligt haben, um wenigstens den Sparkassenautomaten zu erhalten (siehe Berichterstattung im Freien Wort Suhl vom 29. Juli 2016). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Sparkassenautomaten gibt es nach Kenntnis der Landesregierung aktuell zum 1. Juli 2016 in Thüringen? 2. Wie viele befinden sich nach Kenntnis der Landesregierung außerhalb von Städten? 3. Was kostet nach Kenntnis der Landesregierung im Durchschnitt das Betreiben eines Geldautomaten außerhalb einer Filiale im Jahr? 4. Wie viele Geldautomaten wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2012 neu errichtet (bitte nach Jahresscheiben sowie dem ersten Halbjahr 2016 und nach Kreisen aufschlüsseln)? 5. Wie viele Geldautomaten wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2012 Jahren abgebaut (bitte nach Jahresscheiben sowie dem ersten Halbjahr 2016 und nach Kreisen aufschlüsseln)? 6. Wie viele Filialen wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2012 geschlossen (bitte nach Jahresscheiben sowie dem ersten Halbjahr 2016 und nach Kreisen aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Leukefeld (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2680 Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 6 liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Thüringer Sparkassen sind kommunale rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Ihre Träger sind Landkreise, kreisfreie Städte bzw. deren Zweckverbände. Für die Sparkassen gilt grundsätzlich das Prinzip der Selbstverwaltung. Die Sparkassen unterliegen daher nur der Rechtsaufsicht (nicht der Fachaufsicht) des Freistaats Thüringen. Diese erstreckt sich darauf, dass Geschäftsführung und Verwaltung der Sparkassen den Gesetzen, der Satzung und den aufsichtsbehördlichen Anordnungen entsprechen. Der Vorstand leitet die Sparkasse und führt ihre Geschäfte in eigener Verantwortung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung sowie den aufsichtsrechtlichen Anordnungen und der vom Verwaltungsrat zu erlassenden Geschäftsanweisung (§ 15 Abs. 1 ThürSpkG, § 9 Abs. 1 ThürSpkVO). Der Verwaltungsrat ist oberstes Organ und Aufsichtsorgan. Seine Aufgabe ist es insbesondere, die Richtlinien der Geschäftspolitik zu bestimmen und die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen. Der Auf- oder Abbau einzelner Sparkassen- oder Geldautomaten oder die Schließung einzelner Filialen sind grundsätzlich geschäftspolitische, nicht der Sparkassenaufsicht und damit auch nicht dem parlamentarischen Auskunftsanspruch unterliegende Entscheidungen. Ergänzend wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 835 und 1070 (Drucksachen 6/1838 und 6/2278) verwiesen. Taubert Ministerin Angebote der Sparkassen in Thüringen Ich frage die Landesregierung: