25.02.2015 Drucksache 6/269Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. März 2015 Einschränkung von Kombinationsmöglichkeiten bei der Fächerwahl für das Lehramtsstudium Die Kleine Anfrage 86 vom 7. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 11/2014 sind die Zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und die Zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Fächer und die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen veröffentlicht. Diesen sind zu entnehmen, dass zukünftig die Kombinationsmöglichkeiten für die Fächerwahl eingeschränkt werden. Dies führt zu weitreichenden Folgen für die Thüringer Lehrausbildung. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ziele werden von der Landesregierung mit der Reglementierung der Kombination der Studienfächer in den Lehramtsstudiengängen verfolgt? 2. Welche Gremien der betroffenen Hochschulen wurden im Vorfeld der Änderungsverordnung gehört und wie ist deren Stellungnahme dazu ausgefallen? 3. Welche Alternativen wurden zur Einschränkung von Kombinationsmöglichkeiten bei der Fächerwahl geprüft und aus welchen Gründen wurden diese verworfen? 4. Mit welchen Auswirkungen auf die Anzahl der Bewerber um einen Lehramtsstudienplatz an Thüringer Hochschulen wird in Folge der Einschränkung von Kombinationsmöglichkeiten gerechnet? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 24. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Ziel der Reglementierung ist es, Fachkombinationen von Fächern zu vermeiden, die nur einen geringen Anteil am Gesamtunterricht haben. Damit sollen sowohl die Ausbildungsmöglichkeiten der späteren Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst als auch deren Verwendbarkeit im staatlichen Schuldienst verbessert werden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/269 Zu 2.: Die Überlegungen des Landes zur Gestaltung der Fachkombinationen in der Lehrerbildung für das Lehramt an Regelschulen sowie das Lehramt an Gymnasien in Thüringen wurden bereits ab September 2013 mit Vertretern der an der Lehrerbildung beteiligten Hochschulen, insbesondere der Universität Erfurt und der Friedrich-Schiller-Universität Jena (in Anwesenheit des Vorsitzenden des Lehrerbildungsausschusses), vorbereitend im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung beraten. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu den Verordnungsentwürfen wurden alle an der Lehrerbildung beteiligten Hochschulen sowie die Konferenz Thüringer Studierendenschaften beteiligt. Die interne Beteiligung der einzelnen Hochschulgremien erfolgte durch die jeweilige Hochschulleitung. Insgesamt wurden dabei neben grundsätzlicher Kritik an den Fachkombinationsregelungen Lockerungen der Fachkombinationsmöglichkeiten für einzelne Fächer vorgeschlagen, denen zum Teil Rechnung getragen wurde. Zu 3.: Als Alternative wurde geprüft, die Kapazitäten in bestimmten Fächern der Universitäten unmittelbar bedarfsorientiert zu begrenzen. Dies wurde jedoch im Hinblick auf die Autonomie der Hochschule und im Hinblick auf Artikel 12 Grundgesetz als rechtlich nicht zulässig verworfen. Zudem hat das Ministerium davon abgesehen, die Studienwahl durch die Festlegung fester Fächerkombinationen weiter einzuschränken, da es den Hochschulen obliegt, ihr Studienangebot zu bestimmen und dabei den Fachkräftebedarf der jeweiligen Abnehmer zu berücksichtigen. Auch der Vorschlag, die angestrebten Fächerkombinationen lediglich als Empfehlung an die Studienbewerber auszugestalten, wurde als nicht zielführend eingeschätzt, da auch bislang trotz des Hinweises auf Fächer mit besonderem Lehrerbedarf im Rahmen der Studienwahlberatung Kombinationen von Prüfungsfächern gewählt wurden, für die kurz- und mittelfristig keine Einstellungsmöglichkeit in den Vorbereitungsdienst sowie in den staatlichen Schuldienst in Thüringen bestehen. Zu 4.: Es wird erwartet, dass die Nachfrage nach den Studiengängen der Thüringer Lehrerbildung grundsätzlich konstant bleibt. Allerdings sollen sich Angebot und Inanspruchnahme dieser Studiengänge neben der Fächerwahl auch besser an dem Gesamtbedarf der Schularten orientieren. Die Auswirkungen der Änderung der Verordnung auf das zukünftige Studierverhalten in Bezug auf das Lehramtsstudium lassen sich jedoch nur schwer vorhersagen. Die Änderung wird erstmals für Studierende wirksam , die ihr Studium zum Wintersemester 2015 aufnehmen. Dr. Klaubert Ministerin _GoBack