27.11.2014 Drucksache 6/27Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Dezember 2014 Unbesetzte Stellen in der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sonneberg Die Kleine Anfrage 24 vom 29. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Seit geraumer Zeit ist die Stelle des Schulleiters der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sonneberg unbesetzt . Nach Ausscheiden des bisherigen Schulleiters in den Ruhestand endete die Bewerbungsfrist zur Neubesetzung im April dieses Jahres. Ab 1. Juli 2014 wurde ein stellvertretender Schulleiter ernannt, der derzeit die Aufgaben des Schulleiters übernimmt. Der jetzige stellvertretende Schulleiter war bisher Abteilungsleiter Duale Ausbildung, so dass nun auch diese Funktionsstelle nicht besetzt ist. Mithin ergibt sich für die Staatliche Berufsbildende Schule Sonneberg eine instabile Führungssituation. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bewerber gab es für die offene Stelle des Schulleiters der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sonneberg? 2. Wann beabsichtigt das Staatliche Schulamt Südthüringen einen Bewerber auszuwählen und die Stelle des Schulleiters neu zu besetzen? 3. Wurde die freie Stelle des Abteilungsleiters Duale Ausbildung bereits schulamtsweit ausgeschrieben? 4. Wann beabsichtigt das Staatliche Schulamt Südthüringen diese Funktionsstelle des Abteilungsleiters neu zu besetzen? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 25. November 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Auf den Dienstposten des Schulleiters der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sonneberg gab es vier Bewerber . Zu 2.: Die Durchführung des Auswahlverfahrens obliegt dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Zusage für den ausgewählten Bewerber und die Absagen für die unterlegenen Bewerber wurden am 5. November 2014 versandt. Derzeit wird die von den Verwaltungsgerichten vorgegebene Frist (14 Tage nach Zustellung der Schreiben) für die Möglichkeit der Einleitung eines Konkurrentenschutzverfahrens seitens der unterlegenen Bewerber abgewartet. Sollte kein Antrag auf Konkurrentenschutz gestellt werden, K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Meißner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/27 werden nachfolgend der Schulträger um Herstellung des Benehmens und die Schulkonferenz zur Stellungnahme zur getroffenen Auswahlentscheidung gebeten bzw. aufgefordert. Danach erfolgt die Beauftragung des ausgewählten Bewerbers mit einer Erprobungszeit von zwölf Monaten. Zu 3.: Die Aufgaben des Abteilungsleiters für duale Ausbildung wurden schulintern ausgeschrieben, die Bewerbungsfrist läuft bis zum 25. November 2014. Zu 4.: Bei Abteilungsleitern an Schulen handelt es sich nicht um Funktionsstellen, sondern um die Übertragung besonderer Aufgaben. Die Besetzung erfolgt nach Abschluss des Besetzungsverfahrens. Matschie Minister