21.09.2016 Drucksache 6/2704Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. Oktober 2016 Eichenprozessionsspinner im Landkreis Hildburghausen Die Kleine Anfrage 1306 vom 3. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach Medienberichten des Freien Wortes Suhl vom 22. Juli 2016 "Giftraupe macht sich in Südthüringen breit" ist in einem Waldstück nahe Ummerstadt ein Ausbreiten des Eichenprozessionsspinners zu beobach ten. Die Raupe kann bei Menschen gesundheitliche Schäden hervorrufen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wurde der Eichenprozessionsspinner im Landkreis erstmals festgestellt? 2. Welche Maßnahmen wurden seit dem ersten Bekanntwerden ergriffen, um die Ausbreitung der Raupe im Landkreis einzudämmen? 3. Gibt es in Thüringen Schwellenwerte beim Vorkommen des Eichenprozessionsspinners für die Einstu fung von Gefahren für Menschen? Wenn ja, wie hoch sind diese? Wenn nein, warum nicht und plant die Landesregierung eine Einführung? 4. Gibt es in Thüringen Schwellenwerte beim Vorkommen des Eichenprozessionsspinners für die Einstu fung von Fraßbelastungen für den Forstbestand? Wenn ja, wie hoch sind diese? Wenn nein, warum nicht und plant die Landesregierung eine Einführung? 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um künftig eine weitere Ausbrei tung zu verhindern? 6. In welchen Gebieten im Landkreis wurde die Raupe nachgewiesen? 7. Sind im Freistaat auch andere Gebiete betroffen? Wenn ja, welche (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? 8. Welche konkreten Gefahren gehen von der Raupe für Menschen aus (bitte unter Berücksichtigung von Kindern, älteren Menschen, Schwangeren, Immunge schwächten)? 9. Welche Maßnahmen können Waldbesitzer und Waldbesucher ergreifen, um sich vor den Gefahren des Eichenprozessionsspinners zu schützen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Floßmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2704 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nachdem das seit dem Jahr 2008 durch die Hauptstelle Waldschutz im Forstlichen Forschungs und Kom petenzzentrum Gotha durchgeführte Monitoring zum Eichenprozessionsspinner seit dem Jahr 2010 einen beständigen Anstieg der Fangzahlen (männliche Falter) anzeigte, wurden im Jahr 2015 erstmalig frische Raupen und Raupennester in Eichenbeständen des Thüringer Forstamtes Heldburg gefunden. In diesem Jahr wurden weitere Gespinste festgestellt. Zu 2.: In Vorbereitung des zu erwartenden stärkeren Auftretens wurde ein vorläufiger Maßnahmenplan zur Be kämpfung des Eichenprozessionsspinners in Thüringen unter Federführung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft entwickelt. Dieser Maßnahmenplan dient der Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden und soll eine gezielte Überwachung und effiziente sowie nachhaltige Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sichern. Am 6. August 2016 wurden die Gespinste an mehreren befallenen Bäumen im Schulpark der Hermann LietzSchule in Haubinda durch eine beauftragte Firma durch Absaugen entfernt. Eine Bekämpfung der Ei gelege an schulnahen Bäumen im Frühjahr wird aktuell geprüft und ggf. vorbereitet. Ebenso wurde ein im unteren Baumbereich befindliches Gespinst auf dem Gelände der AHG Klinik Römhild entfernt. Zu 3.: Schwellenwerte wurden nicht festgelegt, da bislang stets eine Einzelfallbewertung vorgenommen wurde. In dem in der Antwort zu Frage 2 genannten Maßnahmenplan zur Bekämpfung des Eichenprozessions spinners in Thüringen sind die Kategorien "erhebliche Gesundheitsgefährdung" bzw. "geringe Gesund heitsgefährdung" erläutert. Dabei ist vorgesehen, dass die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft eine Analyse der Befallsmeldungen hinsichtlich eines möglichen Risikos einer Gefährdung der Gesundheit von Menschen durchführt; die abschließende Entscheidung liegt beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Sozia les, Gesundheit, Frauen und Familie. Diese Risikoanalyse bildet die Grundlage für die Auswahl der jewei ligen Bekämpfungsstrategie. Zu 4.: Schwellenwerte wurden nicht festgelegt, da bislang stets eine Einzelfallbewertung vorgenommen wurde. Die Hauptstelle Waldschutz im Forstlichen Forschungs und Kompetenzzentrum Gotha hat seit dem ersten Auftreten von Gespinsten im letzten Jahr ihre Überwachungsarbeit (Einsatz von Pheromonfallen zur Über wachung des Falterflugs) verstärkt. Weiterhin erfolgt ein Monitoring zum Vorkommen von Raupen und Raupennestern sowie Eigelegezählung vor allem in Waldgebieten mit festgestelltem Falterflug. Falls bei den beschriebenen Überwachungsmaß nahmen im Rahmen einer Einzelfallwürdigung durch die Hauptstelle Waldschutz die Einschätzung eines kritischen Schadpotentials für den Fortbestand des Waldbestandes vorliegt, können Bekämpfungsmaßnah men notwendig werden. Die Hauptstelle Waldschutz nimmt seit diesem Jahr an einem deutschlandweiten Versuch zur Entwicklung einer Pheromonprognose des Eichenprozessionsspinners teil. Zu 5.: Die Landesregierung hat auf der Grundlage des Maßnahmenplans zur Bekämpfung des Eichenprozessi onsspinners in Thüringen bereits Folgendes veranlasst: Intensivierung der Befallsüberwachung (Monitoring) auf Grundlage einer Analyse des Gesundheitsrisi kos bzw. der Gefährdung von Baumbeständen, Absicherung einer reibungslosen Meldekette mit der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft als zen trale Informationsdrehscheibe, Führen eines Befallsregisters durch die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Erarbeitung und Aktualisierung von Informationsmaterial zum Erkennen, zum Auftreten und zur Bekämp fung des Eichenprozessionsspinners. 3 Drucksache 6/2704Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Je nach dem Ergebnis der Risiko bzw. Gefährdungsanalyse erfolgt eine Bekämpfung lokal (Absaugen oder Einsatz von Bioziden bzw. Pflanzenschutzmittel) oder aus der Luft (Einsatz von Bioziden bzw. Pflanzen schutzmittel). Eine prophylaktische Bekämpfung ist nicht möglich. Zu 6.: Bislang wurden Gespinste an sechs Forstorten in den Forstrevieren Ummerstadt und Römhild sowie auf dem Gelände der AHG Klinik Römhild, der HermannLietzSchule Haubinda und im Bereich des Schlosses Bedheim gefunden. Einzelne Falter wurden im gesamten Forstamtsbereich gefangen. Zu 7.: Einzelne Falter im Wald wurden im letzten Jahr im Landkreis SchmalkaldenMeiningen (Stedtlingen) und im Landkreis Sömmerda (Rastenberg) beobachtet. Im August 2016 wurde ferner ein Falter in einer Monito ringfalle in der Baumkrone eines Solitärbaumes im Park Belvedere in Weimar gefangen. Zu 8.: Die gesundheitliche Gefährdung für den Menschen geht von dem in den Brennhaaren enthaltenen Gift Thau metopoein der älteren Raupen aus. Nach Kontakt mit den Raupenhaaren kann das Nesselgift eine Über empfindlichkeitsreaktion des Immunsystems auslösen, die sich in verschiedenen Symptomen äußern kann: • Unangenehmer Juckreiz mit nachfolgender Hautentzündung (Hautrötung, Quaddeln, Bläschen) an un bedeckten, empfindlichen Hautstellen (Gesicht, Hals, Armbeugen), • Reizung der Augen, • Reizung der Atemwege beim Einatmen und • Fieber, Schwindel und Atemnot, bei entsprechender Vorbelastung. Zu 9.: Als Vorsichtsmaßnahmen werden empfohlen: • auf die Warnschilder im Wald achten und diese Bereiche meiden, • auf Holzfällungs- und Pflegemaßnahmen verzichten, solange Raupennester erkennbar sind, • Raupen und ihre Nester nicht berühren, • sofortiger Kleiderwechsel und Duschbad mit Haarreinigung nach Kontakt mit Raupenhaaren, • Kleidung unbedingt bei 60 Grad Celsius waschen, • Augen mit viel Wasser spülen und • Bekämpfung durch fachkundiges Personal durchführen lassen. Keller Ministerin Eichenprozessionsspinner im Landkreis Hildburghausen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: