23.09.2016 Drucksache 6/2717Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Oktober 2016 Gewalt durch Häftlinge in Vollzugseinrichtungen Die Kleine Anfrage 1324 vom 11. August 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Zeitschrift "Der Vollzugsdienst", Heft 3/2016, wird berichtet, dass sich gewalttätiges Verhalten in den deutschen Haftanstalten ausbreite, was eindeutig der gestiegenen Anzahl an Häftlingen aus nichtdeutschen Herkunftsländern geschuldet sei. Die Interessenvertretung der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) bat den Vorsitzenden der Justizministerkonferenz, sich für die Einführung einer bundesweiten Statistik über physische und psychische Gewalt gegen Strafvollzugsbedienstete einzusetzen. Hintergrund seien Erfahrungen der Strafvollzugsbediensteten, dass verbale und körperliche Übergriffe auch auf die Bediensteten deutlich auf dem Vormarsch seien. Aus den einzelnen Landesverbänden des BSBD werde berichtet, dass aktuell nur solche Meldungen durch die Vollzugsanstalten an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitergeleitet würden, in denen ein Bediensteter durch einen physischen Übergriff mindestens für die Dauer eines Tages dienstunfähig erkrankt sei. Darüber hinaus sei die Öffentlichkeitsarbeit dazu wenig transparent. Ich frage die Landesregierung: 1. Erfolgen Meldungen über physische und nichtphysische Angriffe auf Beamte und Mitarbeiter in Thüringer Haftanstalten und wenn ja, wann, auf welcher Grundlage, an wen und mit welchem Inhalt (bitte für die Jahre 2012 bis aktuell nach Monaten, Justizvollzugsanstalten und Inhalt/Gegenstand der Meldung ausweisen)? 2. Welche Kriterien werden in Thüringen den Meldungen zugrunde gelegt? 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung des BSBD über eine unzureichende Datenbasis zu den eingangs beschriebenen Entwicklungen in den Thüringer Haftanstalten und falls ja, welche Schritte werden in Thüringen zur Lageverbesserung unternommen? Falls nein, warum nicht? 4. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um den ansteigenden Fallzahlen von gewalttätigen Vorfällen in Thüringer Haftanstalten, auch und besonders gegenüber Bediensteten, zu begegnen? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. September 2016 wie folgt beantwortet: K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2717 Zu 1.: Über alle strafbaren Handlungen von Gefangenen gegen Mitgefangene und von Gefangenen gegen Bedienstete und Mitarbeiter der Thüringer Justizvollzugsanstalten, die im Ergebnis der Sachverhaltsaufklärung eine Strafanzeige von Amts wegen sowie die disziplinarische Ahndung zur Folge haben und die nicht bereits als außerordentliches Vorkommnis zu berichten waren, sind der Aufsichtsbehörde auf Grundlage des Erlasses "Melde-, Berichts- und Anzeigepflichten der Thüringer Justizvollzugseinrichtungen" des Thüringer Justizministeriums vom 4. Juni 2012 durch nachrichtliche Übersendung der Strafanzeigen zu berichten. Die eingehenden Strafanzeigen werden in der Aufsichtsbehörde in einer Jahresstatistik erfasst. Diese gliedert sich seit dem Jahr 2012 wie folgt: Jahr Physische Angriffe gegen Bedienstete Nichtphysische Angriffe gegen Bedienstete 2012 0 2 2013 9 10 2014 3 14 2015 9 11 2016 4 8 Diese Statistik wird jährlich an das Bundesministerium der Justiz gemeldet, unabhängig davon, ob ein Bediensteter dienstunfähig ist oder nicht. Zu 2.: Alle Fälle des Verdachts und alle Behauptungen strafbarer Handlungen, gleichgültig ob zum Nachteil von Vollzugsbediensteten, von Gefangenen oder der Allgemeinheit, sind - soweit zureichende Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht als nicht völlig unbegründet erscheinen lassen - unverzüglich der zuständigen Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Überprüfung zuzuleiten. Die Justizvollzugseinrichtung unterrichtet hierüber die Aufsichtsbehörde durch Übersendung einer Ablichtung ihres an die Staatsanwaltschaft gerichteten Schreibens. Zu 3.: Die Datenbasis ist aus Sicht der Landesregierung aufgrund der weitgehenden Meldepflicht hinreichend. Zu 4.: Anhand der eingehenden Strafanzeigen ist zu erkennen, dass sich die Zahl der Angriffe auf Bedienstete seit dem Jahr 2013 nicht signifikant erhöht hat. Um einem weiteren Ansteigen zu begegnen, werden sowohl präventive als auch repressive Maßnahmen ergriffen. Zur Gewaltprävention im Vollzug und damit zur Reduzierung der Vorfälle im Vollzug, insbesondere gegenüber Bediensteten, dient vor allem die Behandlung von Drogenabhängigen und die Aufarbeitung von Gewaltstraftaten . Der Kriminologische Dienst moderiert darüber hinaus in der Jugendstrafanstalt Arnstadt eine Arbeitsgruppe aus Bediensteten und Gefangenen zur Gewaltprävention. Die Justizvollzugsausbildungsstätte nimmt sich dem Thema "Gewalt im Vollzug" durch folgende Veranstaltungen seit längerem an: - Umgang mit Gewalt- und Sexualdelinquenten, - Erkennen von und Umgang mit Subkulturen, - Gewalt im Vollzug und Möglichkeiten der Prävention, - Anti-Gewalttraining. Auf der repressiven Seite steht das konsequente straf- und disziplinarrechtliche Ahnden von Angriffen auf Bedienstete im Vordergrund. Lauinger Minister Gewalt durch Häftlinge in Vollzugseinrichtungen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: