27.09.2016 Drucksache 6/2733Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Oktober 2016 Schutz von Polizeibeamten im Umgang mit Anhängern der sogenannten "Reichsbürgerbewegung " Die Kleine Anfrage 1271 vom 19. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: In den vergangenen Jahren kam es deutschlandweit in verschiedensten staatlichen Institutionen immer wieder zu Vorfällen mit den sogenannten "Reichsbürgern". Hoheitsakte des Staats werden nicht anerkannt, Staatsbedienstete beleidigt und verhöhnt. Derartige Vorfälle ereignen sich vor allem gegenüber Mitarbeitern von Justizbehörden, aber auch gegenüber Politikern und Polizeivollzugsbeamten. Mit Hilfe der sogenannten "Malta-Masche" hat das Treiben inzwischen eine neue Qualität erreicht und verunsichert unzählige Vertreter des Staats bei der Realisierung ihrer hoheitlichen Aufgaben. Auf diesem Weg werden von "Reichsbürgern" willkürlich erhobene Forderungen gegenüber Staatsbediensteten geltend gemacht und in das US-amerikanische Forderungsverzeichnis Uniform Commercial Code (UCC) eingetragen . Diese Forderungen - zum Teil in Millionenhöhe - können im Anschluss, ohne den in Deutschland üblichen Rechtsweg beschreiten zu müssen, geltend gemacht werden, ohne den tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen zu müssen. Ich frage die Landesregierung: 1. Erfolgt in den Polizeidienststellen im Freistaat Thüringen eine Schulung von Beamten hinsichtlich des Umgangs mit dieser Gruppierung beziehungsweise gibt es eine aktuelle Richtlinie beziehungsweise Handreichung zu diesem Thema? 2. Besteht im Rahmen der Fürsorgepflicht die Möglichkeit der Übernahme erforderlicher Kosten über den Rechtsschutz für Bedienstete des Freistaats Thüringen? 3. Wird die Löschung der Forderung im UCC durch den Dienstherrn nach Bekanntwerden in Eigenregie veranlasst oder der Beamte dahin gehend unterstützt? 4. Was wird unternommen, um Polizeibedienstete vor weiteren willkürlichen Eintragungen im UCC oder angestrebten Pfändungen durch "Reichsbürger" zu schützen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Meißner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2733 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 27. September 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung sieht es als eine vordringliche Aufgabe an, ihre Bediensteten vor einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme durch sogenannte "Reichsbürger" zu schützen. Die Besonderheit der sogenannten "Maltamasche" liegt darin, dass mehrere, für sich formalrechtlich völlig legale, Instrumente des Rechts verschiedener Staaten zu einer für den betroffenen Bediensteten gefährlichen Konstellation verwoben werden . Diese Problematik kann nicht einfach durch eine einzige staatliche Schutzmaßnahme gelöst werden. Vielmehr hat sich gezeigt, dass eine auf die konkrete Situation und den jeweiligen Verfahrensstand abgestellte , differenzierte Unterstützung der betroffenen Bediensteten erforderlich ist. Zu 1.: Durch die Landespolizeidirektion wurde eine Handreichung zum Thema "Reichsbürger und Maltamasche" erarbeitet und über das Intranet der Thüringer Landespolizei jedem Bediensteten der Thüringer Polizei zugänglich gemacht. In diesem Jahr fanden bereits mehrere zentrale Schulungsmaßnahmen von Polizeibediensteten durch das Amt für Verfassungsschutz statt. Weitere zentrale Schulungsmaßnahmen sind für November 2016 geplant. Zu 2.: Rechtsschutz kann jedem Bediensteten gemäß dem "Runderlass des Innenministeriums im Einvernehmen mit dem Finanzministerium über den Rechtsschutz für Bedienstete des Freistaates Thüringen vom 20. September 1994", Thüringer Staatsanzeiger Nr. 40/1994, Seite 2559 folgende, gewährt werden. Dieser ist bei dem hierfür zuständigen Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales auf dem Dienstweg zu beantragen. Entsprechende Anträge sind in der Vergangenheit grundsätzlich positiv beschieden worden. Zu 3.: Zur Unterstützung der betroffenen Beamten besteht das Angebot an jeden Einzelnen, die Löschung zentral durch die Landespolizeidirektion zu veranlassen. Darüber hinaus wurde durch die Landespolizeidirektion zudem im Intranet der Thüringer Polizei ein englischsprachiger Löschungsantrag zur Verfügung gestellt, so dass jeder Bedienstete auch selbständig die Löschung veranlassen kann. Zu 4.: Die Landespolizeidirektion steht in einem ständigen Informationsaustausch mit der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft und dem Thüringer Oberlandesgericht, um ein behördenübergreifendes Handeln abzustimmen . Daneben bestehen Kontakte in andere Bundesländer. Bei Eintragungen ins UCC werden zentral gegen die antragstellenden Reichsbürger durch die Landespolizeidirektion Strafanträge wegen Verdachts des Betruges und der Nötigung gestellt. Die Bediensteten werden beim Vorliegen neuer Erkenntnisse bzw. neuer Verfahrensweisen zentral durch die Landespolizeidirektion über das Intranet informiert. Dr. Poppenhäger Minister Schutz von Polizeibeamten im Umgang mit Anhängern der sogenannten "Reichs-bürgerbewegung" Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: