27.09.2016 Drucksache 6/2734Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Oktober 2016 Nutzung eines Fahrzeugs der Staatskanzlei zum Transport einer albanischen Familie aus Jena Die Kleine Anfrage 1384 vom 26. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 20. August 2016 fand im Erfurter Zoopark das Patenkinderfest des Ministerpräsidenten statt. Der Fraktion der AfD im Thüringer Landtag liegen Informationen vor, wonach ein Fahrzeug der Flotte der Thüringer Staatskanzlei genutzt worden sei, um eine Migrantenfamilie aus Albanien - derzeit in Jena wohnhaft - zu dieser Veranstaltung zu befördern. Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass ein Fahrzeug der Flotte der Thüringer Staatskanzlei dazu genutzt wurde, eine Familie (Eltern und vier Kinder) aus Jena zum Patenkinderfest am 20. August 2016 zu befördern? Wenn ja, welches Fahrzeug kam zum Einsatz, welche Strecke wurde gefahren und auf welche Höhe belaufen sich die Kosten dieser Personenbeförderung? 2. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die mutmaßliche Nutzung durch die beziehungsweise die Beförderung der Migrantenfamilie? 3. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die Eltern und die vier Kinder der albanischen Familie derzeit ? 4. Wurde eine mögliche Nutzung von Fahrzeugen der Thüringer Staatskanzlei zum Transport zur oben erwähnten Veranstaltung auch anderen Familien angeboten? 5. Wurden Fahrzeuge der Thüringer Staatskanzlei bereits zu anderen Gelegenheiten der erwähnten albanischen oder anderen Migrantenfamilien zu Verfügung gestellt? Wenn ja, wann genau, zu welchem Zweck, welche Strecken wurden gefahren und auf welche Höhe belaufen sich die Kosten dieser Fahrten? Der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zu Satz 1 Nein Zu Satz 2 Entfällt K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2734 Zu 2.: Entfällt Zu 3.: Der Härtefallantrag der Familie wurde am 27. Juni 2016 positiv beschieden. Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG - konnte aufgrund der Passlosigkeit der in Jena geborenen Kinder bislang noch nicht erteilt werden. Die aktuelle Duldung nach § 60a AufenthG ist bis 30. November 2016 befristet. Zu 4.: Nein; weder der hier angefragten, noch einer anderen Familie wurde eine solche Nutzung angeboten. Es entspricht allerdings dem Geist der Kinderpatenschaften des Ministerpräsidenten, für alle kinderreichen Familien bei entsprechenden Hilfsbitten Unterstützungsmöglichkeiten zu finden. Dabei legt die Landesregierung auf ein gemeinsames Wirken von Zivilgesellschaft und staatlichen Institutionen Wert, das gesellschaftlicher Intoleranz und menschlicher Ausgrenzung entgegenwirkt. Zu 5.: Zu Satz 1 Nein Zu Satz 2 Entfällt Prof. Dr. Hoff Minister Nutzung eines Fahrzeugs der Staatskanzlei zum Transport einer albanischen Fa-milie aus Jena Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: