27.09.2016 Drucksache 6/2744Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Oktober 2016 Verteilung nicht gebundener "Hochschulpakt 2020"-Mittel Die Kleine Anfrage 1322 vom 11. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Ein wesentlicher Bestandteil der Hochschulfinanzierung im Freistaat Thüringen sind wie in anderen Bundesländern auch die vom Bund gewährten Finanzmittel, die in dem zwischen dem Bund und den Ländern geschlossenen "Hochschulpakt 2020" vereinbart worden sind. Wesentliche Berechnungsgrundlage für die auf dieser Basis nach Thüringen fließenden zusätzlichen Bundesmittel ist die Einhaltung bestimmter Verpflichtungen , zu denen insbe sondere die Beibehaltung beziehungsweise nach Möglichkeit auch eine Steigerung der Zahlen der jähr lichen Studienanfänger im ersten Semester und das damit verbundene Halten der Ausbil dungskapazitäten an Thüringens Hochschulen gehört. Nach den von der Kultusminister konferenz prognostizierten Studienanfängerzahlen von den Jahren 2014 bis 2018 könnten damit den Hochschulen circa 120 Millionen Euro aus nicht gebundenen Mitteln des "Hochschulpaktes 2020" zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welcher tatsächlichen Gesamtsumme an nicht gebundenen "Hochschulpakt 2020"-Mitteln rechnet die Landesregierung für den Zeitraum von 2017 bis 2019 und wie verteilt sich diese Summe auf die einzelnen Jahre? Welche Mittel stehen den einzelnen Hochschulen pro Jahr zur Verfügung? 2. Welche Prognose der Studienanfängerzahlen liegt dieser Berechnung zugrunde? 3. Welche Verpflichtungen hat Thüringen zu erfüllen, um im Rahmen des "Hochschul paktes 2020" weiterhin zusätzliche Bundesmittel zum Erhalt und zur Verbesserung der Qualität der Lehre zu erhalten? 4. Wurden seitens der Landesregierung bereits Rückstellungen für den Fall gebildet, dass vom Bund eventuell "Hochschulpakt 2020"-Mittel zurückgefordert werden? Falls ja, in welcher Höhe? 5. Können die noch nicht gebundenen "Hochschulpakt 2020"-Mittel auch für For schungszwecke eingesetzt werden angesichts der Tatsache, dass es sich bei dieser Vereinbarung doch um ein Programm zur Förderung der Lehre handelt? Liegen der Landesregierung Kenntnisse vor wie der Bund derartige Überlegungen bewertet und ist in einem solchen Fall mit Rückforde rungen durch den Bund zu rechnen? 6. Auf welcher Grundlage erfolgt zurzeit die Verteilung der noch nicht gebundenen "Hochschulpakt 2020"-Mittel an die einzelnen Thüringer Hochschulen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2744 7. Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen, die Verteilung von nicht ge bundenen "Hochschulpakt 2020"-Mitteln nach einem neuen Prinzip vornehmen zu wollen? Wenn ja, warum und nach welchem Prinzip? 8. Auf welcher Grundlage erfolgt nach Kenntnis der Landesregierung die Verteilung dieser Mittel an die Hochschulen in anderen Bundesländern? Gibt es dort nach Kenntnis der Landesregierung die Absicht, eine Änderung dieser Vertei lungsgrundlage vorzunehmen? 9. Welche finanziellen und inhaltlichen Auswirkungen auf die einzelnen Hochschulty pen hätte eine Änderung der Verteilung dieser Mittel auf der Basis, dass künftig auch die umfangreichen Forschungs- und die damit verbundenen Kostenstrukturen der Universitäten eine Rolle spielen sollten? Welche konkreten Auswirkungen hätte diese Änderung für die Mittelverteilung an die Fachhochschulen? 10. Wie bewerten die Hochschulen eine eventuelle Änderung des Verteilungsprinzips für noch nicht gebundene "Hochschulpakt 2020"-Mittel? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 27. September 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: In den einleitenden Bemerkungen der Kleinen Anfrage wird von circa 120 Millionen Euro aus nicht gebundenen Mitteln des Hochschulpaktes 2020 ausgegangen, die den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden können. Tatsächlich erhält Thüringen in den Jahren 2016 bis 2019 rund 189 Millionen Euro aus dem Hochschulpakt 2020; davon waren zum Jahresbeginn 2016 - nach Abschluss der Rahmenvereinbarung IV und den Ziel- und Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2016 bis 2019 Mittel in Höhe von insgesamt 68,5 Millionen Euro nicht durch Vereinbarungen oder Festlegungen gebunden. Weitere Bindungen erfolgten im Jahresverlauf 2016, so dass derzeit 12,1 Millionen Euro aus Mitteln des Hochschulpakt 2020 für den Zeitraum 2017 bis 2019 noch nicht gebunden sind. Zu 1.: Die Landesregierung rechnet für den Zeitraum 2017 bis 2019 mit Einnahmen aus dem Hochschulpakt 2020 in Höhe der in der Anlage 1 Teil 2 der "Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (Hochschulpakt III)" genannten Beträge. Für den Zeitraum 2017 bis 2019 sind demnach insgesamt folgende Einnahmen aus Bundesmitteln zu erwarten: Tabelle 1 2017 2018 2019 2017 bis 2019 58.524.000 39.767.000 38.400.000 136.691.000 Gemäß Ziffer 1.5.1. der am 5. Januar 2016 zwischen dem Land und den Thüringer Hochschulen abgeschlossenen Rahmenvereinbarung IV stellt das Land dem Hochschulbereich diese Mittel vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Bund und vorbehaltlich der Erfüllung der sich aus den Vereinbarungen zum Hochschulpakt 2020 für das Land ergebenden Verpflichtungen (einschließlich etwaiger Verrechnungs- und Rückzahlungsforderungen des Bundes) zusätzlich zu den Landesmitteln gemäß Ziffer 1.1. der Rahmenvereinbarung IV zur Verfügung. Den einzelnen Hochschulen in Thüringen stehen im Zeitraum 2017 bis 2019 die in Tabelle 2 dargestellten Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 zur Verfügung. Darin sind bereits in den Vorjahren bewilligte Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 in Höhe von 35,2 Millionen Euro enthalten, die in den mit den Hochschulen am 21. Januar 2016 abgeschlossenen Ziel- und Leistungsvereinbarungen unter Ziffer V.4 genannt sind. Zudem sind weitere Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro enthalten, die nach einem Schlüssel in Abstimmung mit der Thüringer Landesrektorenkonferenz im April 2016 auf die Hochschulen verteilt werden sollen (2017: zwölf Millionen Euro, 2018: zehn Millionen Euro und 2019: acht Millionen Euro); der Verteilungsschlüssel ergibt sich aus der Anzahl der Studienanfänger im 1. Hochschulsemester der jeweiligen Hochschule, die mit Faktoren aus der Hochschulfinanzstatistik gewichtet werden, die die unterschiedlichen Kosten pro Student in den Fächergruppen berücksichtigen. 3 Drucksache 6/2744Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Tabelle 2 Hochschule 2017 2018 2019 Universität Erfurt 2.065.400 1.652.700 1.059.900 TU Ilmenau 4.306.300 3.608.700 1.719.200 FSU Jena 10.792.500 8.744.500 6.220.600 Bauhaus-Universität Weimar 2.673.000 2.024.800 1.101.700 Hochschule für Musik Weimar 884.200 752.000 589.800 FH Erfurt 2.264.500 1.896.900 879.300 Ernst-Abbe-Hochschule Jena 2.104.200 1.834.400 1.147.700 Hochschule Nordhausen 1.123.200 887.200 723.100 Hochschule Schmalkalden 1.622.900 1.444.900 1.080.900 Gesamtsumme 27.836.200 22.846.100 14.522.200 Darüber hinaus sind für die Jahre 2017 bis 2019 bereits Hochschulpakt 2020-Mittel gebunden für: - die Förderung der Sanierung von und des Umbaus zu Studierendenwohnheimen (Vereinbarung zwischen dem TMWWDG und dem Studierendenwerk Thüringen vom 4. November 2015), - Investitionen für die Lehre (insbesondere Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Lehrgebäuden , IT- und Medientechnik) und Hochschulbaumaßnahmen, - die Fortsetzung des Netzwerkes Hochschulmarketing und - Prämien für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger im Vergleich zum Basisjahr 2015. Die geplante Verteilung dieser Mittel in Höhe von insgesamt 41 Millionen Euro auf die Jahre 2017 bis 2019 ist in Tabelle 3 dargestellt: Tabelle 3 weitere Bindungen Gesamtsumme 2017 2018 2019 15.100.000 13.400.000 12.500.000 Aufgrund der Abweichungen der Studienanfängerzahl von der KMK-Prognose vom 8. Mai 2014 - Thüringen hat gegenwärtig ein kumuliertes Defizit von 1.141 Studienanfängern - und der damit verbundenen und weiter zu erwartenden Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen beziehungsweise Verrechnungen sollen in den Jahren 2016 bis 2019 insgesamt 20,4 Millionen Euro als Risikoreserve gebildet und damit nicht auf die Hochschulen verteilt werden. Die geplante Verteilung dieser Mittel auf die Jahre 2016 bis 2019 ist in Tabelle 4 dargestellt: Tabelle 4 Vorsorge Rückzahlung/ Verrechnung 2016 2017 2018 2019 1.100.000 11.900.000 200.000 7.200.000 Damit verbleiben Hochschulpakt 2020-Mittel in Höhe von insgesamt 12,1 Millionen Euro, die noch nicht durch Vereinbarungen oder Planungen gebunden sind. Die geplante Verteilung dieser Mittel auf die Jahre 2016 bis 2019 ist in Tabelle 5 dargestellt: Tabelle 5 noch nicht gebunden Gesamtsumme 2017 2018 2019 4.100.000 3.800.000 4.200.000 Die in der Tabelle 5 genannten Beträge beinhalten auch voraussichtlich zum Jahresende 2016 nicht verausgabte Mittel in Höhe von einer Millionen Euro. Zu 2.: Der Berechnung der in der Anlage 1 Teil 2 der "Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (Hochschulpakt III)" genannten Beträge liegt die Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen 2014 bis 2025 (Veröffentlichung der KMK vom 8. Mai 2014) zugrunde. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2744 Zu 3.: Entsprechend Artikel 1 der "Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (Hochschulpakt III)" streben der Bund und die Länder gemeinsam an, bis zum Jahr 2020 ein der Nachfrage insgesamt entsprechendes Studienangebot bereitzustellen. Thüringen ist mit dieser Vereinbarung die Verpflichtung eingegangen, die Kapazität für Studienanfänger im 1. Hochschulsemester des Jahres 2005 aufrechtzuerhalten. Thüringen hat sich außerdem verpflichtet, die Studienanfängerkapazität des Jahres 2005 in den Fächern Human- und Zahnmedizin aufrechtzuerhalten. Um die Mittel in Höhe der in der Anlage 1 Teil 2 der "Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (Hochschulpakt III)" ausgewiesenen Beträge zu erhalten bzw. zu behalten, ist das Erreichen der Studienanfängerzahlen im 1. Hochschulsemester entsprechend der KMK-Prognose vom 8. Mai 2014 erforderlich. Zu 4.: In Artikel 1 § 4 der "Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (Hochschulpakt III)" ist geregelt, dass ein länderinterner Zwischenausgleich der Bundesmittel im Jahr 2017 sowie in den Folgejahren - sofern die Länder dies vereinbaren - erfolgt. Damit werden die nach Anlage 1 Teil 2 der "Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (Hochschulpakt III)" bestehenden Ansprüche auf Bundesmittel von Ländern, die die für diese Ansprüche erforderlichen Studienanfängerzahlen der KMK-Vorausberechnung nicht erreichen (Minderleistung), zugunsten der Länder, die die Studienanfängerzahlen der Vorausberechnung übertreffen (Mehrleistung), übertragen. Aufgrund dieser Regelung ist geplant, ab 2016 die in Tabelle 4 zu Frage 1 dargestellten Beträge zunächst der Rücklage in Kapitel 0769 Titel 919 01 zuzuführen. Zu 5.: Die Mittel nach Artikel 1 des Hochschulpakt 2020 können generell nicht für Forschungszwecke eingesetzt werden, da die Mittel vom Bund zweckgebunden für die Maßnahmen nach Artikel 1 § 1 der "Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (Hochschulpakt III)" zugewiesen werden. Forschungszwecke sind dort nicht genannt. Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse vor, wie der Bund derartige Überlegungen bewertet. Zu 6.: Die Verteilung und Verwendung der Mittel, die noch nicht durch Vereinbarungen gebunden sind, ist gemäß Ziffer 1.5.1. der Rahmenvereinbarung IV auf der Grundlage der aktualisierten Struktur- und Entwicklungspläne (STEP) der Hochschulen durch das TMWWDG im Benehmen mit den Hochschulen zu regeln. In einem ersten Schritt wurde im April 2016 für einen Teil der Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro die in der Antwort zu Frage 1 genannte Verteilung nach dem vereinbarten Schlüssel vorgenommen, um den Hochschulen auch für den Bereich der Hochschulpakt 2020-Mittel finanzielle Planungssicherheit zu geben. Zu 7.: Auch die Verteilung der derzeit noch nicht gebundenen Hochschulpakt 2020-Mittel soll im Benehmen mit den Hochschulen erfolgen. Angedacht ist hier, der ab dem 1. September 2016 in den Hochschulpakt 2020 einbezogenen Dualen Hochschule Gera-Eisenach Mittel zukommen zu lassen und weitere Mittel mit dem Schwerpunkt "Stärkung der Digitalisierung in der Lehre" den Hochschulen zuzuweisen. Zu 8.: Die Verteilung der Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 in den anderen Ländern erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. Diese sind in den jeweiligen Berichten der Länder, die das Büro der GWK jährlich zu einem Gesamtbericht zusammenfasst, dargestellt ("Hochschulpakt 2020 - Bericht zur Umsetzung im Jahr 2014", Materialien der GWK, Heft 48). Die Landesregierung hat keine Kenntnisse über die Absichten anderer Länder, eine Änderung ihrer Verteilungsgrundlagen für deren Hochschulpakt 2020-Mittel vorzunehmen. Zu 9.: Die "Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (Hochschulpakt III)" gilt bis zum Jahr 2020, einschließlich der Ausfinanzierung der dritten Programmphase bis 2023. Eine Absicht, die jetzige Zweckbindung für die nach Artikel 1 der Vereinbarung ausgereichten Mittel zu ändern, ist der Landesregierung nicht bekannt. 5 Drucksache 6/2744Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 10.: Die Verteilung und Verwendung der Hochschulpakt 2020-Mittel erfolgte bislang im Benehmen mit allen Hochschulen . Diese Verfahrensweise ist auch für die geplante weitere Mittelverteilung der derzeit noch nicht gebundenen Mittel des Hochschulpakt 2020 vorgesehen. Tiefensee Minister Verteilung nicht gebundener "Hochschulpakt 2020"-Mittel Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Tabelle 1 Tabelle 2 Tabelle 3 Tabelle 4 Tabelle 5 Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: