28.09.2016 Drucksache 6/2746Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. Oktober 2016 Qualität und Ausstattung von Kindertageseinrichtungen in Thüringen Die Kleine Anfrage 1327 vom 16. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) und in der Thüringer Kindertageseinrichtungsver ordnung werden Qualitätsstandards für Thüringer Einrichtungen festgehalten. Diese betreffen die räumli che Ausstattung, die Anforderungen an das Personal und die Zusammensetzung und Betreuungsschlüs sel der Gruppen. Ich frage die Landesregierung: 1. Strebt die Landesregierung eine Verbesserung des Personalschlüssels in Kindertageseinrichtungen und Kindergärten an, um die Betreuungsqualität zu verbessern? a) Wenn ja, auf welches Niveau soll der Personalschlüssel angehoben werden? b) Wenn nein, wieso nicht? 2. In § 14 Abs. 2 ThürKitaG werden zur Berechnung der Stellenanteile je Kind fachliche Arbeit außerhalb der Gruppe und Ausfallzeiten herangezogen: a) Wie viele Wochenarbeitsstunden werden je Erzieher für Arbeit außerhalb der Gruppe veranschlagt? b) Aus welchen Posten setzen sich die veranschlagten Ausfallzeiten zusammen? c) Auf welcher Grundlage wurden die in Frage 2 b erfragten Zeiten festgelegt (aufgeschlüsselt nach Frage 2 b)? d) Wie viele Wochenarbeitsstunden werden je Erzieher für Ausfallzeiten veranschlagt? 3. Wie wird sichergestellt, dass die im Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz festgelegten Personal schlüssel auch in Ausnahmefällen (zum Beispiel bei erkrankten oder aus anderen Gründen ausgefalle nen Erziehern) eingehalten werden? 4. Welche Möglichkeiten haben Eltern, wenn sie feststellen, dass die vorgeschriebenen Personalschlüs sel nicht eingehalten werden? 5. Wie viele Kindertageseinrichtungen haben derzeit eine Ausnahmegenehmigung oder eine zeitlich be fristete Ausnahmegenehmigung von den Anforderungen an die räumliche Ausstattung (bitte alle Einrich tungen auflisten)? a) Welcher Mangel besteht jeweils an der räumlichen Ausstattung? b) Wann läuft die Ausnahmegenehmigung jeweils aus? c) Unter welchen Auflagen wurde die Ausnahmegenehmigung erteilt? d) Mit welcher Begründung wurde die Ausnahmegenehmigung jeweils erteilt? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2746 6. Wie viele Allgemeinverfügungen wurden durch das Ministerium erlassen, um Ausnahmen von den räum lichen Anforderungen zu genehmigen (bitte jeweils Ausstellungsdatum, Inhalt, Begründung und Dauer angeben)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 27. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Ein abschließendes Meinungsbild der Landesregierung zu dieser Frage liegt noch nicht vor. Zu 2.: Der derzeit gültige Mindestpersonalschlüssel beinhaltet 15 von Hundert für Ausfallzeiten (Krankheit und Ur laub) sowie zehn von Hundert für die Arbeit außerhalb der Gruppe. Zur Arbeit außerhalb der Gruppe zäh len insbesondere: • Vor und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit • Kooperation mit Eltern, Erziehungspartnerschaft • fachlichinhaltliche Zusammenarbeit im Team • Dienstbesprechungen • Inanspruchnahme von Fachberatungen • Kooperation mit Schulen und anderen Fachkräften • Fortbildungen Dem in § 14 Abs. 2 ThürKitaG gesetzlich festgelegten Mindestpersonalschlüssel liegt eine Sollzeitbetrach tung von neun Stunden pro Tag zugrunde (45 Stunden pro Woche). Zu 3.: Die Sicherstellung des im Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz festgelegten Personalschlüssels ob liegt dem zuständigen Träger der jeweiligen Einrichtung. Zu 4.: Die Eltern können sich in einem solchen Fall an das örtlich zuständige Jugendamt oder das für Kindertages einrichtungen zuständige Ministerium als zuständige staatliche Aufsichtsbehörde wenden. Von dort könnte dann im Rahmen einer örtlichen Prüfung gemäß § 46 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) in Ver bindung mit § 9 ThürKitaG geprüft werden, ob der Mindestpersonalschlüssel entsprechend den gesetzli chen Erfordernissen eingehalten wird. Zu 5.: Von Kindertageseinrichtungen, die vor 2010 bestanden haben, werden in größerer Zahl erfahrungsgemäß im Mai/Juni, also in den Monaten, in denen die Anzahl der angemeldeten Kinder im Jahr am höchsten ist, Ausnahmeregelungen von den Flächenanforderungen beantragt. Diese sind in der Regel bis zum August befristet, weil zu diesem Zeitpunkt die Schulanfänger die Kindertageseinrichtungen verlassen und die Zahl der angemeldeten Kinder zurückgeht. Dadurch werden dann die Flächenanforderungen wieder erfüllt. Eine statistische Erfassung der Anträge und Genehmigungen erfolgt nicht. Zu 6.: Zum Erlass einer Allgemeinverfügung ist ein entsprechender Antrag des Trägers erforderlich. Bisher wurde mit Wirkung zum 1. März 2016 eine bis zum 1. März 2019 befristetet Allgemeinverfügung erlassen. Gegen stand der Allgemeinverfügung ist die befristete Überschreitung der durch die Betriebserlaubnis bestimmten Rahmenkapazität um fünf von Hundert für die Betreuung von Kindern Schutzsuchender in der Stadt Erfurt. Dabei bezieht sich die Überschreitung der Rahmenkapazität ausschließlich auf die räumliche Mindestaus stattung. Der Mindestpersonalschlüssel nach § 14 Abs. 2 ThürKitaG bleibt hiervon insoweit unberührt. Dr. Klaubert Ministerin Qualität und Ausstattung von Kindertageseinrichtungen in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: