30.09.2016 Drucksache 6/2757Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. Oktober 2016 Besondere Bedeutung des Erfurter Petersbergs bei der BUGA 2021 Die Kleine Anfrage 1232 vom 8. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Thüringer Allgemeinen vom 6. Juli 2016 war zu lesen, dass nach dem Rückzug der Thüringer Lan desmedienanstalt auch der Projektpartner, der Paritätische Wohlfahrtsverband Thüringen, Abstand nimmt von der Defensionskaserne auf dem Erfurter Petersberg. Die Gremien haben den Rückzug beschlossen. Nach bekannt gewordenen Plänen soll nun die Defensionskaserne mit einem neuen Konzept, der Errich tung eines Landesmuseums, das auch den Anspruch der nachhaltigen Nutzung erfüllt, genutzt werden. Die Prüfung für eine museale Nutzung, so ist dem Bericht zu entnehmen, stehe an. Bis zur Eröffnung der Bun desgartenschau (BUGA) 2021 verbleibt nur noch wenig Zeit. Trotzdem, so ist in dem erwähnten Artikel zu lesen, "sei keine verfrühte Diskussion" zu führen. Man wolle erst, "wenn es einen diskussionsfähigen Sach verhalt gibt", auf Verantwortungsträger zugehen. Zudem verweise ich auf die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 900 in Drucksache 6/2064, in der sich die Koalition zur BUGA Erfurt 2021 bekennt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann hat die Landesregierung von der Entscheidung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands und der Thüringer Landesmedienanstalt, von dem geplanten Vorhaben jeweils Abstand zu nehmen, Kenntnis erlangt und durch wen? 2. Wann genau ist mit der Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse zu einer musealen Nutzung der De fensionskaserne zu rechnen? 3. Welche Vereinbarungen bestehen mit der Stadt Erfurt und hat die Stadt Erfurt Bewilligungsanträge zur Förderung von Einzelprojekten im Zusammenhang mit der BUGA Erfurt 2021 gestellt? 4. Gibt es eine zeitliche und konzeptionelle Darstellung für die Errichtung eines Landesmuseums? 5. Wann wird die baufachliche Prüfung erfolgen und ist es beabsichtigt die durchgeführten Untersuchun gen aus der Bauvoranfrage des Paritätischen Wohlfahrtsverbands zu nutzen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Walsmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2757 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 31. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung hat im Rahmen der Sitzung der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) am 14. Juni 2016 von der Entscheidung der TLM erfahren. In dieser Sitzung haben die Mitglieder der TLMVersammlung den Beschluss zur Beendigung des Projektes Petersberg gefasst. Die als Rechtsaufsicht der TLM anwesenden Vertreter der Thüringer Staatskanzlei haben die Staatskanz lei umgehend auf dem Dienstweg über die Entscheidung der TLMVersammlung informiert. Zu 2.: In Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Thüringen und der Stadt Erfurt ist eine Studie zur Prüfung der Machbarkeit in Vorbereitung, deren Ergebnis voraussichtlich im Februar 2017 vorliegen wird. Zu 3.: Eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Erfurt und dem Freistaat Thüringen im Sinne eines Vertrages oder eines "Letters of intent" oder ähnlich besteht hinsichtlich der BUGA Erfurt 2021 nicht. Die Landesregierung hat aber wiederholt ihre Unterstützung für die BUGA 2021 erklärt. Seit 2012 existiert hierzu eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Thüringer Ministeriums für Inf rastruktur und Landwirtschaft, deren Hauptaufgabe die Koordinierung des Fördermitteleinsatzes im Zusam menhang mit der Vorbereitung der BUGA Erfurt 2021 ist. Konkrete Bewilligungsanträge zur Förderung von Einzelprojekten im Zusammenhang mit der BUGA Erfurt 2021 hat die Landeshauptstadt Erfurt noch nicht gestellt. Für die meisten Projekte ist der mögliche Förder mitteleinsatz aber inzwischen grundsätzlich geklärt. Für den Bereich der EFREFörderung hat die Stadt Er furt die geplanten Projekte für die kommenden Jahre mit dem Jahresprogrammantrag 2016 zur Förderung angemeldet. Zu 4.: Derzeit werden die räumlichen und funktionalen Anforderungen für die museale Nutzung erarbeitet, wel che in die Aufgabenstellung zur Studie (Frage 2) einfließt. Ein konkretes Konzept für die Errichtung eines Landesmuseums auf dem Petersberg sowie ein grob gegliederter Zeitplan diesbezüglich können erst un ter Verwendung der Ergebnisse der Studie aufgestellt werden. Zu 5.: Der Freistaat ist nicht Eigentümer der Defensionskaserne und auch nicht Bauherr bei eventuellen Baumaß nahmen an dem Gebäude. Die Bauvoranfrage des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes richtete sich an die zuständige Bauverwaltung der Stadt Erfurt. Keller Ministerin Besondere Bedeutung des Erfurter Petersbergs bei der BUGA 2021 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: