17.02.2015 Drucksache 6/276Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. März 2015 Anmeldungen von Neonazi-Versammlungen im Jahr 2015 Die Kleine Anfrage 66 vom 15. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2014 fanden bereits zahlreiche neonazistische Versammlungen und Antragstellungen für Sondernutzungen , beispielsweise durch die NPD, statt. Die Landesregierung berichtete dazu bereits in den Drucksachen 5/6728 und 5/7698. Von ähnlichen Anmeldungen und Aktivitäten ist auch im Jahr 2015 auszugehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Anmeldungen für neonazistische Versammlungen, Veranstaltungen und musikalische Livedarbietungen in Thüringen für das Jahr 2015 sind der Landesregierung derzeit bekannt (bitte auflisten nach Datum, Ort, Art, Titel, Anmelder, Veranstalter, Datum der Anmeldung und erwarteter Teilnehmerzahl)? 2. Hat die Landesregierung darüber hinausgehende Kenntnisse von weiteren neonazistischen Veranstaltungen in Thüringen, die im Jahr 2015 geplant sind, jedoch bislang nicht formell angemeldet wurden? Wenn ja, um welche handelt es sich und welchen Charakter haben diese? 3. Welche Anträge auf Erteilung einer Sondernutzung nach § 18 Thüringer Straßengesetz für neonazistische Aktionen, Infostände u. ä. für das Jahr 2015 sind der Landesregierung mit Stand der Anfrage bekannt (bitte auflisten nach Datum, Ort, Art, Titel, Antragsteller, Veranstalter, Datum der Antragstellung und erwarteter Teilnehmerzahl)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Februar 2015 beantwortet und hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten (Weitergabe, Veröffentlichung) auf die Maßgaben des § 2 Abs. 5 Satz 3 des Thüringer Datenschutzgesetzes hingewiesen.1 Zu 1.: Es wird auf die in der Anlage (vgl. Eingangssatz zur Antwort der Landesregierung und Hinweis in der Endnote dazu) aufgeführten Versammlungen mit rechtsextremistischem Hintergrund verwiesen. Zu 2.: Nach Einschätzung der Landesregierung wird die rechtsextremistische Szene auch im Jahr 2015, wie in den vergangenen Jahren, voraussichtlich weitere Veranstaltungen und Versammlungen durchführen. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/276 In den letzten Jahren fanden wiederkehrende versammlungsrechtlich relevante Veranstaltungen wie z.B. der "Eichsfeldtag" in Leinefelde, "Rock für Deutschland" in Gera oder der "Tag der Nationalen Jugend" mit wechselnder Örtlichkeit statt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Veranstaltungen auch im Jahr 2015 durchgeführt werden. Darüber hinaus gehen die Thüringer Sicherheitsbehörden davon aus, dass aus Anlass des Volkstrauertages in mehreren Städten in Thüringen Versammlungen der rechtsextremistischen Szene stattfinden werden , die bisher noch nicht angemeldet wurden. Es ist zu erwarten, dass - wie bereits im Jahr 2014 - in der Gaststätte "Hufhaus" bei Ilfeld im Jahr 2015 mehrere Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene geplant sind. Bei den bisherigen Veranstaltungen handelte es sich um nichtöffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen, die keiner Anmeldung bedurften. Zu 3.: Gegenwärtig sind der Landesregierung keine Anträge auf Erteilung einer Sondernutzung nach § 18 Thüringer Straßengesetz für neonazistische Aktionen, Infostände u.ä. für das Jahr 2015 bekannt. Dr. Poppenhäger Minister 1 Hinweis: Von einem Abdruck der Anlage zu der Antwort der Landesregierung zu Frage 1 in der Drucksache wird abgesehen . Die Fragestellerin und die Fraktionen haben jeweils ein Exemplar der Antwort der Landesregierung mit den vollständigen Angaben erhalten.