04.10.2016 Drucksache 6/2769Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Oktober 2016 Thüringer Gesetz über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz von Berufsbezeichnungen - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 1407 vom 30. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche neuen Behörden oder Organisationseinheiten werden gegebenenfalls für den Vollzug geschaffen? 2. Wo und in welchem Umfang ist für den Vollzug zusätzliches Personal erforderlich? 3. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 4. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 5. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 6. Welche haushaltsmäßigen Vorkehrungen sind für die geplante Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr getroffen worden? 7. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet/entlastet? 8. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen? Wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 9. Mit welchen Methoden wurden die finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände erhoben? 10. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 11. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2769 12. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein? 13. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 14. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 15. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Keine Zu 2.: An keiner Stelle Zu 3.: Nein Zu 4.: Nein Zu 5.: Es entsteht keine Belastung. Zu 6.: Keine Zu 7.: Es entsteht keine Be- oder Entlastung. Zu 8.: Nein Zu 9.: Da nur bestehende Regelungen umformuliert und dadurch konkretisiert werden, war eine Ermittlung entbehrlich . Zu 10.: Keine Zu 11.: Es entsteht keine Belastung, Begünstigung oder Entlastung. Zu 12.: Es gibt im Vergleich zum geltenden Recht keine Veränderungen. Zu 13.: Ob Grundrechtseingriffe verursacht werden, ist ausschließlich eine Rechtsfrage. Die nachgefragte Vorgehensweise ist daher irrelevant. Zu 14.: Da das bisher geltende Recht lediglich entsprechend europarechtlicher Vorgaben konkretisiert werden soll, stellt sich die Frage nicht. Zu 15.: Keine Keller Ministerin Thüringer Gesetz über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz von Berufsbezeichnungen - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: Zu 14.: Zu 15.: