11.10.2016 Drucksache 6/2786Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. Oktober 2016 Erfurter Senioren-Residenz "Am Hirschgarten" - Bezug nehmend auf die Thüringer Allgemeine vom 2. August 2016 Die Kleine Anfrage 1356 vom 22. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Zum 1. Mai 2016 erfuhr die Senioren-Residenz "Am Hirschgarten" in Erfurt einen Trägerwechsel. Seit dem Wechsel herrsche, laut einem Bericht der Thüringer Allgemeinen vom 2. August 2016, Personalnotstand und verbliebene Pflegekräfte würden an den Grenzen ihrer Belastungsfähigkeit arbeiten. Grund dafür seien vor allem unerfüllte Leistungsvereinbarungen und ständig wechselndes Perso nal. Der Vorgänger-Betreiber schloss mit den Kassen einen Versorgungsvertrag, der über die gesetzlich vorgeschriebene Fachkräftequote von 50/50 hinausging. Das ausgehandelte Verhältnis betrug 67/33 und lies das Unternehmen an den real nicht durchsetzbaren Standards scheitern. Aktuell läge die Senioren-Residenz, laut der Thüringer Allgemeinen, knapp über der gesetzlich vorgeschriebenen Fachkräftequote von 50/50. Ab September 2016 würden sich auch die Kosten sätze für die Bewohner verringern, da diese Sätze zahlen, die auf einen größeren Personalschlüs sel abgestimmt wurden. Die Heimaufsicht ist laut der Thüringer Allgemeinen in diesem Fall ebenfalls aktiv geworden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welcher Hintergrund lag der genehmigten Fachkräftequote zugrunde? 2. Ist die Begründung, dass nur Fachkräfte Spritzen geben, Wunden versorgen oder etwa einen Blasenkatheter legen dürfen, ausreichend, um eine höhere Fachkräftequote zu genehmigen? 3. Wann wurde die höhere Fachkräftequote genehmigt? 4. Welcher monetäre Mehraufwand ist für die Bewohner nach Kenntnis der Landesregierung entstanden? 5. Wie viele zusätzliche Kosten sind den Kassen nach Kenntnis der Landesregierung entstanden (pro Bewohner , insgesamt, in welchen Zeiträumen)? 6. Wie ist die Heimaufsicht in diesem Fall vorgegangen und welche Maßnahmen wurden ein geleitet, um die beschriebenen Zustände abzustellen oder zu ändern? Welcher Zeitkorridor wurde dem Betreiber dafür gegeben? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thamm (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2786 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die genannte Pflegeeinrichtung nahm ihren Betrieb am 1. Mai 2013 auf. Dazu hatte der frühere Träger der Einrichtung mit den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit dem betreffenden Träger der Sozialhilfe einen Versorgungsvertrag nach § 72 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) abgeschlossen. In dem Vertrag wurden Art, Inhalt und Umfang der zu erbringenden Pflegeleistungen festgelegt. Mit dem Abschluss des Versorgungsvertrages wurde die Einrichtung zur pflegerischen Versorgung von 143 Pflegebedürftigen zugelassen. In der Vereinbarung zu den Pflegesätzen für die Einrichtung haben die Kostenträger mit dem Träger der Einrichtung als personelle Ausstattung 35 Pflegefachkräfte, eine Pflegedienstleitung und 18 Pflegekräfte für sachgerecht erachtet. Mit insgesamt 53 Pflegekräften - ohne Pflegedienstleitung - bedeuten die genannten 35 Pflegefachkräfte einen Anteil an Fachkräften von 66 vom Hundert. Berücksichtigt werden hier nur die in der Pflege tätigen Mitarbeiter der Einrichtung. Die auf dieser Grundlage errechneten Entgelte lagen in den Pflegestufen I und II unterhalb des Niveaus für die Stadt Erfurt, also unterhalb der durchschnittlichen Pflegesätze für die Stadt. Lediglich in der Pflegestufe III lag die Einrichtung um sieben Cent pro Tag über dem Durchschnitt der örtlichen Entgelte für die Pflegeleistungen . Der notwendige Bedarf an Fachkräften für die Einrichtung wurde zwischen dem Träger der Einrichtung und den Kostenträgern auf der Grundlage des Leistungsrechts der Pflegeversicherung vertraglich vereinbart, weswegen in diesem Zusammenhang nicht wie in der Fragestellung von der "genehmigten Fachkräftequote " gesprochen werden kann. Die sogenannte "Fachkraftquote" ist ein Begriff aus dem Heimrecht. Sie hat ihre Grundlage in § 5 Abs. 1 der Verordnung über personelle Anforderungen für Heime (Heimpersonalverordnung - HeimPersV). Danach muss in Pflegeeinrichtungen jeder zweite Beschäftigte für betreuende Tätigkeiten eine Fachkraft sein. Von dieser Anforderung kann nur mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde - in Thüringen das Landesverwaltungsamt (TLVwA) - abgewichen werden. Unabhängig davon hat die Einrichtung die betreffende Fachkraftquote von sich aus zu erfüllen, sie bedarf nicht der "Genehmigung" des TLVwA als der zuständigen Aufsichtsbehörde. Zu 2.: Die Fachkraftquote nach der Heimpersonalverordnung stellt Mindestanforderungen an die personelle Ausstattung einer Einrichtung auf. Die Pflegesatzvereinbarung nach dem Leistungsrecht wird aber nach der konkreten Bewohnerstruktur der betreffenden Einrichtung abgeschlossen. Bei einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Bewohnern mit der Pflegestufe III zum Beispiel besteht die Notwendigkeit, einen höheren Anteil an Fachkräften für die Pflege der Bewohner einzusetzen. Die Kostenträger haben den vereinbarten Anteil an Fachkräften für notwendig erachtet. Zu 3.: Der nach dem Leistungsrecht der Pflegeversicherung vereinbarte Anteil an Fachkräften von 66 vom Hundert bedarf keiner Genehmigung. Zu 4.: Wie bereits in der Antwort auf die Frage 1 dargelegt, lagen die Pflegeentgelte in den Pflegestufen I und II unterhalb der durchschnittlichen Pflegesätze für die Stadt Erfurt. Für die Pflegestufe III lag der Pflegesatz sieben Cent pro Betreuungstag über diesem Durchschnitt. Bei einem Monat mit 31 Tagen errechnet sich dabei ein Mehrbetrag im Verhältnis zum Durchschnitt in Höhe von 2,17 Euro monatlich. Deswegen wird hier die Auffassung vertreten, dass den Bewohnern der betreffenden Einrichtung kein monetärer Mehraufwand entstanden ist. 3 Drucksache 6/2786Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Da die Entgelte in den Pflegstufen I und II unterhalb des Durchschnitts der Entgelte in der Stadt Erfurt lagen und das Entgelt in der Pflegestufe III pro Betreuungstag sieben Cent und im Monat 2,17 Euro über dem entsprechenden Durchschnitt lag, kann nicht von zusätzlichen Kosten für die Pflegekassen ausgegangen werden. Zu 6.: Auf Grund zahlreicher bei der Heimaufsicht eingegangener Beschwerden von Mitarbeitern und Angehörigen hinsichtlich der Versorgung der Bewohner und der personellen Situation in der Seniorenresidenz "Am Hirschgarten" in Erfurt erfolgten mehrere anlassbezogene, unangemeldete Prüfungen durch die Heimaufsicht , in deren Ergebnis sich die vorgetragenen Beschwerdepunkte teilweise bestätigt haben. Am 10. August 2016 fand ein Gespräch der Heimaufsicht mit dem Träger der besagten Pflegeeinrichtung statt. Dieser legte dar, dass die im Rahmen der Anlassprüfungen der Heimaufsicht festgestellten Mängel in der Einrichtung analysiert worden seien. Entsprechende Maßnahmen zur Regulierung bzw. zur Beseitigung der Defizite wurden festgelegt und der Heimaufsicht vorgetragen. So wurde zum 1. Juli 2016 eine Einrichtungsleitung vor Ort eingesetzt, die Stelle der Pflegedienstleitung wurde öffentlich ausgeschrieben. Das bis dato per Hand geführte Dokumentationssystem wird auf ein EDV-gestütztes System umgestellt. Das Personaldefizit wird mit Zeitarbeitskräften und freiberuflich tätigen Pflegefachkräften minimiert. Zwischenzeitlich fanden Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter und Bewohner/Angehörige statt. Die Einrichtung hat sich eine Selbstverpflichtung zu einem Belegungsstopp auferlegt. Wöchentlich haben Meldungen zum Personalstand, zur Belegung und zum Dienstplan an die Heimaufsicht zu erfolgen. Die Auswertungen zeigen, dass die Absicherung der Dienste mit Pflegefachkräften sichergestellt wird. Es kommen durchschnittlich mindestens drei bis fünf Mitarbeiter im Früh- und Spätdienst pro Wohnbereich zum Einsatz. Die ständige Anwesenheit von mindestens einer Pflegefachkraft ist gegeben. Zurzeit befindet sich die Einrichtung im Umsetzungsprozess. Für die Abstellung der Defizite wird den Einrichtungen grundsätzlich eine angemessene Frist eingeräumt, die sich nach den Umständen und der Schwere der Mängel richtet. Die Einrichtung wird von der Heimaufsicht bis auf weiteres engmaschig begleitet. In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Erfurter Senioren-Residenz "Am Hirschgarten" - Bezug nehmend auf die Thüringer Allgemeine vom 2. August 2016 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: