11.10.2016 Drucksache 6/2792Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Oktober 2016 Beschulung von Maurer-, Zimmerer- und Hochbaufacharbeiterlehrlingen des 1. Lehrjahres in Erfurt statt in Meiningen Die Kleine Anfrage 1412 vom 31. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach einem Bericht des Meininger Tageblatts vom 20. August 2016 wird die Beschulung der Lehrlinge in den oben genannten Berufsgruppen im Gegensatz zur bisherigen Praxis in Erfurt statt in Meiningen durch geführt. Begründet wird das mit der untermaßigen Besetzung der Klassen, obwohl das Berufsbildungszen trum Meiningen davon ausgeht, dass die erforderliche Mindestgröße von 15 Lehrlingen je Klasse durch den Abschluss von Lehrverträgen bis Ende September erreicht werden könnte. Auch wurde das Angebot, die Maurer und Zimmerer zusammen zu unterrichten, was fachlich möglich ist, abgelehnt. Weiterhin gibt es Zweifel an der Aussage, dass in Erfurt ausreichend Internatsplätze zur Verfügung stehen würden. Die Handwerkskammer sieht durch die beschriebene Verlagerung die zukünftige Ausbildung von Lehrlingen in diesen Berufsfeldern beeinträchtigt, da sich Lehrlinge für Ausbildungsbetriebe im benachbarten Bayern ent scheiden könnten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sieht die Landesregierung die Möglichkeit, für die Lehrlinge aus Südthüringen in Erfurt ausreichend Internatsplätze zur Verfügung zu stellen und anhand welcher Informationen wird diese These untermauert? 2. Warum wurden erst in der 35. Kalenderwoche das Berufsbildungszentrum Meiningen und damit die Lehr linge und Ausbildungsbetriebe darüber informiert, dass die Beschulung zukünftig in Erfurt und nicht in Meiningen stattfindet? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, wie in anderen Berufsgruppen, die Beschulung in ei ner untermaßigen Klasse weiterhin in Meiningen vorzunehmen? 4. Warum wurde seitens des Landes die gemeinsame Beschulung von Zimmerern und Maurern abgelehnt? 5. Wie schätzt die Landesregierung den Umstand ein, dass sich Lehrlinge für Ausbildungsbetriebe in Bay ern entscheiden könnten und wie beurteilt sie, aus ihrer Einschätzung heraus, die Zukunftsfähigkeit der Ausbildung in den oben genannten Berufsgruppen in Südthüringen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Harzer (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2792 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Schulleitung der WalterGropiusSchule Erfurt hat den betreffenden Auszubildenden, die nach Möglich keiten einer Internatsunterbringung fragten, die Kontaktdaten von Wohnheimen in Erfurt benannt, die freie Kapazitäten aufwiesen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Bereitstellung von Internatsplätzen für Berufsschüler nicht in die Zuständigkeit des Landes fällt. Der Schulträger Erfurt hat in der Vergangenheit jedoch wiederholt zugesichert, dass am Standort Erfurt Kapazitäten in ausreichender Zahl vorgehalten werden. Für die oben genannten Auszubildenden ist kein konkreter Fall bekannt, in dem kein Internatsplatz zur Verfügung stand. Zu 2.: Die Entscheidung über die Klassenbildung konnte erst nach Auswertung der Situation zum Schuljahresbe ginn erfolgen. Nachdem der Landkreis SchmalkaldenMeiningen gegen den Bescheid des Thüringer Minis teriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) zur künftigen Gestaltung des Schulnetzes der staatlichen berufsbildenden Schule Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht hat, wurde im Rahmen eines Ände rungsbescheids unter anderem festgelegt, dass am Standort Meiningen Klassen in den Ausbildungsberufen Maurer/Hochbaufacharbeiter, Schwerpunkt Maurerarbeiten und Zimmerer/Ausbaufacharbeiter, Schwerpunkt Zimmererarbeiten eingerichtet werden können, jedoch nur unter der Bedingung, dass zum Schuljahresbe ginn die Klassengröße mindestens 15 Schüler beträgt, ansonsten erfolge die Umlenkung der Schüler an den Standort Erfurt. Nachdem im Rahmen der Prüfung der Situation vor Ort am 15. August 2016 festge stellt wurde, dass noch keine Schüler zum Unterricht in Meiningen angemeldet waren, und auch eine Re cherche über zwischenzeitlich abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse zum Ergebnis hatte, dass die ge forderte Mindestschülerzahl nicht erreicht wird, wurden das Schulamt Südthüringen und die Schulleitung des BBZ Meiningen am 24. August 2016 (34. Kalenderwoche) über die Umlenkung in Kenntnis gesetzt und beauftragt, die Auszubildenden beziehungsweise die Ausbildungsbetriebe über die Umlenkung zu informie ren. Unterrichtsbeginn für die Auszubildenden des 1. Ausbildungsjahres im Berufsfeld Bautechnik war thü ringenweit der 29. August 2016. Zu 3.: Aufgrund mangelnder Kompromissbereitschaft einiger Schulträger ist die Anpassung der Schulnetzstruk tur an die demografische Entwicklung sowie das veränderte Nachfrageverhalten der Jugendlichen bislang noch nicht in dem Maß erfolgt, das notwendig ist, um einen vertretbaren Lehrkräfteeinsatz zu ermöglichen. So hat auch zu Beginn des neuen Schuljahres eine Vielzahl von Berufsschulklassen eine Größe, die un terhalb der einschlägigen Vorgaben liegt. Im Ergebnis erhöht sich hierdurch der Lehrkräftebedarf. Mit Blick auf die hohe Zahl altersbedingt aus dem aktiven Schuldienst ausscheidender Lehrkräfte sowie der Schwie rigkeiten, aufgrund des bundesweit hohen Bedarfs an Lehramtsabsolventen neue Lehrkräfte zu gewinnen, muss das vorhandene Lehrpersonal möglichst effizient eingesetzt werden, um den Unterricht weiterhin voll ständig und in einer guten Qualität absichern zu können. Insofern werden unterfrequentierte Klassen regel mäßig nur in den Fällen zugelassen, in denen dies sachlich geboten ist. Im vorliegenden Fall konnten die Auszubildenden in bestehende Fachklassen am Standort Erfurt aufgenom men werden, sodass an diesem Standort kein zusätzlicher Lehrkräftebedarf entstand. Hierdurch konnten Lehrkräfte am Standort Meiningen in anderen Klassen zur Absicherung des Unterrichts eingesetzt werden. Aufgrund der Vielzahl unterfrequentierter Klassen (auch am BBZ Meiningen) ist angesichts der bestehen den Standortalternative die Einrichtung weiterer Klassen sachlich nicht gerechtfertigt. Zu 4.: Die gemeinsame Beschulung der Auszubildenden beider Berufe ist im Bereich der Fachtheorie gemäß Rah menlehrplan lediglich im ersten Ausbildungsjahr möglich. Mit Blick auf die Sicherstellung einer hohen Unterrichtsqualität ist in Thüringen jedoch grundsätzlich die Ein richtung berufsreiner Klassen vorgesehen (vergleiche Richtlinie zur Schulnetzplanung der staatlichen be rufsbildenden Schulen vom 30. Juli 2012). Der Unterricht in berufsreinen Klassen kann mehr auf die Spe zifik der jeweiligen Ausbildungsberufe hin ausgerichtet werden und lässt bessere Ausbildungsergebnisse erwarten. Zudem entfällt bei dieser Verfahrensweise ein Wechsel des Schulstandorts während der Ausbil dungszeit mit den sich hieraus regelmäßig ergebenden Problemen. Diese Sichtweise sowie die bereits in Frage 3 dargelegten Aspekte eines effizienten Lehrkräfteeinsatzes führten zu der getroffenen Entscheidung. 3 Drucksache 6/2792Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Die Wahl des Ausbildungsbetriebs obliegt den Jugendlichen grundsätzlich selbst. Ein wesentliches Ele ment für die Attraktivität einer Ausbildung beziehungsweise eines Ausbildungsbetriebs sind erfahrungsge mäß die Qualität der Ausbildung und nicht zuletzt auch Verdienst und Aufstiegschancen. Insofern stehen die Ausbildungsbetriebe bei der Nachwuchsgewinnung auch über Ländergrenzen hinweg im Wettbewerb. Die Entfernung zur jeweiligen Berufsschule spielt dabei sicher eine, jedoch in der Regel nicht die entschei dende Rolle. Eine detaillierte Aussage zur Zukunftsfähigkeit der Ausbildung dieser Berufe in Südthüringen kann nicht getroffen werden. Angesichts des Vorgenannten wird jedoch nicht davon ausgegangen, dass mit dem Wechsel des Schulstandorts die Gewinnung von Auszubildenden für diese Berufe in Südthüringen künftig entscheidend erschwert wird. Dr. Klaubert Ministerin Beschulung von Maurer-, Zimmerer- und Hochbaufacharbeiterlehrlingen des 1. Lehr-jahres in Erfurt statt in Meiningen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: