11.10.2016 Drucksache 6/2794Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Oktober 2016 Klimaneutralität in Thüringen Die Kleine Anfrage 1429 vom 5. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung verfolgt im Rahmen des Beitritts zur internationalen Klimaschutzinitiative "Subnational Global Climate Leadership Memorandum of Understanding (Under 2 MOU)" eine Reduktion der Treibhausgasemissionen . In der Anlage zum Abkommen "Under 2 MOU" erfolgt die Operationalisierung dieses Ziels durch konkrete Maßnahmen und Selbstverpflichtungen. Die Vorreiterrolle des Staats spielt zum Erreichen der Reduktionsziele eine wichtige Rolle. Sie findet unter anderem Ausdruck in den Anstrengungen zu einer klimaneutralen Landesverwaltung: "Bis zum Jahr 2030 soll eine klimaneutrale Landesverwaltung erreicht werden und die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand unterstreichen." Ich frage die Landesregierung: 1. Wie definiert die Landesregierung die Begriffe der sogenannten "Klimaneutralität", "Treibhausgase" und "Klimaschädlichkeit"? 2. Welche Gase, Stoffe, Einträge, Aktivitäten sind nach Ansicht der Landesregierung außer CO2 noch klimaschädlich ? 3. Welche klimarelevanten, insbesondere klimaschädlichen Aktivitäten entfaltet der Freistaat Thüringen? 4. Wie viel Energie wird jährlich benötigt, um den gesamten Geschäftsbetrieb der Landes verwaltung des Freistaats Thüringen zu ermöglichen? 5. Welche Menge an CO2 und anderen Treibhausgasen entsteht im Rahmen der Bereitstel lung der Energie für den gesamten Geschäftsbetrieb der Landesverwaltung des Thüringer Freistaats? 6. Welche Beispiele für die Klimaneutralität der Landesverwaltung gibt es und mit welchen Maßnahmen wird jeweils auf ein klimaneutrales Niveau ausgeglichen? 7. Welche Klimaschädlichkeit entfalten die Dienstfahrzeuge der Thüringer Ministerinnen und Minister sowie des Thüringer Ministerpräsidenten und wie wird sie klimaneutral ausgeglichen? 8. Durch welche Maßnahmen ist die Klimaneutralität der Gestaltung der Broschüre der Thüringer Energieund GreenTech-Agentur "Neue Energie für Thüringen. Innovativ. Regenerativ. Kreativ. Die Energiewende in Thüringen." gewährleistet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2794 9. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die mit der Energiebereitstellung für den Geschäftsbetrieb der Thüringer Landesverwaltung einhergehenden CO2- und Treibhausgasemissionen auf ein klimaneutrales Niveau zu senken (bitte reduzierte CO2-Äqui valente jeder Maßnahme angeben und mit dem derzeitigen Ausstoß an CO2-Äquivalenten gegenrechnen, sodass die Klimaneutralität deutlich wird)? 10. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung eine klimaneutrale Ernährung (klima neutrale Lebensmittel , Speisen und deren Zubereitung) in den Kantinen und Mensen sicherstellen? 11. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung eine klimaneutrale Beheizung der Gebäude der Landesverwaltung sicherzustellen? 12. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung die klimaneutrale Mobilität der Lan desverwaltung sicherzustellen? 13. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung die klimaneutrale Öffentlichkeitsar beit der Landesverwaltung in Form der Publikation von Broschüren und Informationsma terial sicherzustellen? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit dem Begriff der Klimaneutralität werden Handlungen und Prozesse bezeichnet, bei denen das atmosphärische Gleichgewicht nicht verändert wird und in deren Verlauf es nicht zu einem Netto-Ausstoß von Treibhausgasen kommt. Grundlagen für die Beurteilung sind die Ausstöße klimarelevanter Gase, insbesondere CO2. Treibhausgase sind strahlungsbeeinflussende gasförmige Stoffe in der Luft, die zum Treibhauseffekt beitragen und sowohl einen natürlichen als auch einen anthropogenen Ursprung haben können. Das Kyoto-Protokoll nennt sechs Treibhausgase: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) sowie die fluorierten Treibhausgase (F-Gase): wasserstoffhaltige Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF6). Seit 2015 wird noch Stickstofftrifluorid (NF3) zusätzlich einbezogen . Kohlendioxid hat einen Anteil von rund 85 Prozent in der Erdatmosphäre. Handlungen und Prozesse, durch die Treibhausgase freigesetzt werden, haben eine den Treibhauseffekt verstärkende, also klimaschädigende Wirkung. Zu 2.: Siehe Antwort Frage 1 Zu 3., 5., 6., 7., 9., 10., 11., 12. und 13.: Zur Erreichung einer klimaneutralen Landesverwaltung ist geplant, eine CO2-Startbilanz und ein Konzept mit entsprechenden Entwicklungs- und Reduktionspfaden zu erstellen. Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung ist hierzu noch nicht abgeschlossen. Bei der Prüfung der Fragen zu klimarelevanten, klimaschädlichen Aktivitäten in Thüringen beziehungsweise zu den Anteilen der Treibhausgase im Geschäftsbetrieb der Landesverwaltung und zu geplanten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität der Landesverwaltung handelt es sich um einem komplexen und umfangreichen Prüfungsprozess innerhalb der Landesverwaltung. Die Fragen können deswegen erst nach Abschluss der oben genannten Bilanzierung und Konzepterstellung beantwortet werden. Zu 4.: Der Geschäftsbetrieb der Landesverwaltung führte 2015, auf der Grundlage der von der THÜLIMA ermittelten Daten, zu einem Strom- und Wärmeverbrauch von 330.178 MWh. Umfangreichere Daten liegen erst nach der geplanten Erstellung der CO2-Startbilanz vor. 3 Drucksache 6/2794Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Die mit der Herstellung der Broschüre beauftragte Agentur arbeitet auf der Basis der folgenden Geschäftsprinzipien , die unter anderem ausschlaggebend für die Auftragsvergabe waren: Säule 1 klimarelevante Treibhausgase minimieren Die Agentur hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den CO2 Verbrauch zu senken. Diese sind unter anderem die Änderung des Reiseverhaltens, bauliche Maßnahmen am Firmengebäude, Bildung von Fahrgemeinschaften bei der Anreise der Mitarbeiter zur Arbeitsstätte. Säule 2 klimaneutrale Produkte zum Einsatz bringen Hier wurden die bisherigen Lieferanten überprüft und bewertet. In den Bereichen wo es notwendig war, erfolgte der Umstieg auf Lieferanten mit klimaneutralen Leistungen. Dies betrifft zum Beispiel den Bezug von Strom durch die Naturstrom AG, die klimaneutrale Lieferung von Waren und Dienstleistungen sowie den Einkauf von klimaneutralen Druckerzeugnissen. Säule 3 restliche Treibhausgase durch Ausgleichsprojekte kompensieren Die verbleibenden Restemissionen von circa 50 Tonnen CO2 pro Jahr werden durch Kompensationsprojekte ausgeglichen, wie beispielsweise das Projekt Waldaktie (Aufforstung) in Mecklenburg Vorpommern. In Vertretung Möller Staatssekretär Klimaneutralität in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3., 5., 6., 7., 9., 10., 11., 12. und 13.: Zu 4.: Zu 8.: