11.10.2016
Drucksache 6/2794Thüringer LandTag

6. Wahlperiode

Druck: Thüringer Landtag, 25. Oktober 2016

Klimaneutralität in Thüringen

Die Kleine Anfrage 1429 vom 5. September 2016 hat folgenden Wortlaut:

Die Landesregierung verfolgt im Rahmen des Beitritts zur internationalen Klimaschutzinitiative "Subnational
 Global Climate Leadership Memorandum of Understanding (Under 2 MOU)" eine Reduktion der Treibhausgasemissionen
. In der Anlage zum Abkommen "Under 2 MOU" erfolgt die Operationalisierung dieses 
Ziels durch konkrete Maßnahmen und Selbstverpflichtungen. Die Vorreiterrolle des Staats spielt zum Erreichen
 der Reduktionsziele eine wichtige Rolle. Sie findet unter anderem Ausdruck in den Anstrengungen zu 
einer klimaneutralen Landesverwaltung: "Bis zum Jahr 2030 soll eine klimaneutrale Landesverwaltung erreicht
 werden und die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand unterstreichen."

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie definiert die Landesregierung die Begriffe der sogenannten "Klimaneutralität", "Treibhausgase" und 
"Klimaschädlichkeit"?

2. Welche Gase, Stoffe, Einträge, Aktivitäten sind nach Ansicht der Landesregierung außer CO2 noch klimaschädlich
?

3. Welche klimarelevanten, insbesondere klimaschädlichen Aktivitäten entfaltet der Freistaat Thüringen?

4. Wie viel Energie wird jährlich benötigt, um den gesamten Geschäftsbetrieb der Landes verwaltung des 
Freistaats Thüringen zu ermöglichen?

5. Welche Menge an CO2 und anderen Treibhausgasen entsteht im Rahmen der Bereitstel lung der Energie
 für den gesamten Geschäftsbetrieb der Landesverwaltung des Thüringer Freistaats?

6. Welche Beispiele für die Klimaneutralität der Landesverwaltung gibt es und mit welchen Maßnahmen 
wird jeweils auf ein klimaneutrales Niveau ausgeglichen?

7. Welche Klimaschädlichkeit entfalten die Dienstfahrzeuge der Thüringer Ministerinnen und Minister sowie
 des Thüringer Ministerpräsidenten und wie wird sie klimaneutral ausgeglichen?

8. Durch welche Maßnahmen ist die Klimaneutralität der Gestaltung der Broschüre der Thüringer Energieund
 GreenTech-Agentur "Neue Energie für Thüringen. Innovativ. Regenerativ. Kreativ. Die Energiewende
 in Thüringen." gewährleistet?

K l e i n e  A n f r a g e

des Abgeordneten Brandner (AfD)

und

A n t w o r t

des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz



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Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2794

9. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die mit der Energiebereitstellung für den Geschäftsbetrieb
 der Thüringer Landesverwaltung einhergehenden CO2- und Treibhausgasemissionen auf ein klimaneutrales
 Niveau zu senken (bitte reduzierte CO2-Äqui valente jeder Maßnahme angeben und mit dem 
derzeitigen Ausstoß an CO2-Äquivalenten gegenrechnen, sodass die Klimaneutralität deutlich wird)?

10. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung eine klimaneutrale Ernährung (klima neutrale Lebensmittel
, Speisen und deren Zubereitung) in den Kantinen und Mensen sicherstellen?

11. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung eine klimaneutrale Beheizung der Gebäude der 
Landesverwaltung sicherzustellen?

12. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung die klimaneutrale Mobilität der Lan desverwaltung 
sicherzustellen?

13. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung die klimaneutrale Öffentlichkeitsar beit der Landesverwaltung
 in Form der Publikation von Broschüren und Informationsma terial sicherzustellen?

Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der 
Lan desre gierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Mit dem Begriff der Klimaneutralität werden Handlungen und Prozesse bezeichnet, bei denen das atmosphärische
 Gleichgewicht nicht verändert wird und in deren Verlauf es nicht zu einem Netto-Ausstoß von 
Treibhausgasen kommt. Grundlagen für die Beurteilung sind die Ausstöße klimarelevanter Gase, insbesondere
 CO2.

Treibhausgase sind strahlungsbeeinflussende gasförmige Stoffe in der Luft, die zum Treibhauseffekt beitragen
 und sowohl einen natürlichen als auch einen anthropogenen Ursprung haben können. Das Kyoto-Protokoll
 nennt sechs Treibhausgase: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) sowie die fluorierten 
Treibhausgase (F-Gase): wasserstoffhaltige Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe
 (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF6). Seit 2015 wird noch Stickstofftrifluorid (NF3) zusätzlich einbezogen
. Kohlendioxid hat einen Anteil von rund 85 Prozent in der Erdatmosphäre.

Handlungen und Prozesse, durch die Treibhausgase freigesetzt werden, haben eine den Treibhauseffekt 
verstärkende, also klimaschädigende Wirkung.

Zu 2.:
Siehe Antwort Frage 1

Zu 3., 5., 6., 7., 9., 10., 11., 12. und 13.:
Zur Erreichung einer klimaneutralen Landesverwaltung ist geplant, eine CO2-Startbilanz und ein Konzept 
mit entsprechenden Entwicklungs- und Reduktionspfaden zu erstellen. Der Meinungsbildungsprozess innerhalb
 der Landesregierung ist hierzu noch nicht abgeschlossen.

Bei der Prüfung der Fragen zu klimarelevanten, klimaschädlichen Aktivitäten in Thüringen beziehungsweise
 zu den Anteilen der Treibhausgase im Geschäftsbetrieb der Landesverwaltung und zu geplanten Maßnahmen
 zur Erreichung der Klimaneutralität der Landesverwaltung handelt es sich um einem komplexen 
und umfangreichen Prüfungsprozess innerhalb der Landesverwaltung.

Die Fragen können deswegen erst nach Abschluss der oben genannten Bilanzierung und Konzepterstellung
 beantwortet werden.

Zu 4.: 
Der Geschäftsbetrieb der Landesverwaltung führte 2015, auf der Grundlage der von der THÜLIMA ermittelten
 Daten, zu einem Strom- und Wärmeverbrauch von 330.178 MWh. Umfangreichere Daten liegen erst 
nach der geplanten Erstellung der CO2-Startbilanz vor.



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Zu 8.:
Die mit der Herstellung der Broschüre beauftragte Agentur arbeitet auf der Basis der folgenden Geschäftsprinzipien
, die unter anderem ausschlaggebend für die Auftragsvergabe waren:

Säule 1 klimarelevante Treibhausgase minimieren
Die Agentur hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den CO2 Verbrauch zu senken. Diese sind unter 
anderem die Änderung des Reiseverhaltens, bauliche Maßnahmen am Firmengebäude, Bildung von Fahrgemeinschaften
 bei der Anreise der Mitarbeiter zur Arbeitsstätte.

Säule 2 klimaneutrale Produkte zum Einsatz bringen
Hier wurden die bisherigen Lieferanten überprüft und bewertet. In den Bereichen wo es notwendig war, erfolgte
 der Umstieg auf Lieferanten mit klimaneutralen Leistungen. Dies betrifft zum Beispiel  den Bezug von 
Strom durch die Naturstrom AG, die klimaneutrale Lieferung von Waren und Dienstleistungen sowie den 
Einkauf von klimaneutralen Druckerzeugnissen.

Säule 3 restliche Treibhausgase durch Ausgleichsprojekte kompensieren
Die verbleibenden Restemissionen von circa 50 Tonnen CO2 pro Jahr werden durch Kompensationsprojekte
 ausgeglichen, wie beispielsweise das Projekt Waldaktie (Aufforstung) in Mecklenburg Vorpommern.

In Vertretung

Möller
Staatssekretär


	Klimaneutralität in Thüringen
	Ich frage die Landesregierung:
	Zu 1.:
	Zu 2.:
	Zu 3., 5., 6., 7., 9., 10., 11., 12. und 13.:
	Zu 4.:
	Zu 8.: