11.10.2016 Drucksache 6/2795Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Oktober 2016 Angestellte im Polizeivollzugsdienst Die Kleine Anfrage 1303 vom 22. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: § 9 Abs. 1 Thüringer Polizeiorganisationsgesetz eröffnet die Möglichkeit, dass Angestellte im Polizeivollzugsdienst verwendet werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Tarifbeschäftigten nur dann im Polizeivollzugsdienst verwendet werden können, wenn sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Polizeiorganisationsgesetzes am 18. Mai 1991 bereits im Vollzugsdienst tätig waren und aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht in das Beamtenverhältnis übernommen werden konnten. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Behörden und Einrichtungen des Landes sind Tarifbeschäftigte der Thüringer Polizei beschäftigt , die zum Inkrafttreten des Polizeiorganisationsgesetzes am 18. Mai 1991 im Vollzugsdienst tätig waren? 2. Welche Kosten entstehen dem Freistaat Thüringen pro Jahr bei der Verwendung eines Tarifbeschäftigten in den Entgeltgruppen E 5, E 10 und E 13 und welche bei einem jeweils vergleichbaren Beamten in den entsprechenden Besoldungsgruppen? 3. Welche Pensions- und welche Rentenkosten entstehen dem Freistaat Thüringen pro Jahr jeweils bei den sechs benannten Personengruppen nach Eintritt in das Pensions- beziehungsweise Rentenalter? 4. In welchen Behörden und Einrichtungen der Thüringer Landespolizei sind Angestellte im Polizeivollzugsdienst tätig und wann ist jeweils mit deren Renteneintritt zu rechnen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Aktuell sind in folgenden Behörden und Einrichtungen des Landes Tarifbeschäftigte der Thüringer Polizei beschäftigt, die zum Inkrafttreten des Polizeiorganisationsgesetzes am 18. Mai 1991 im Vollzugsdienst tätig waren: - Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales - Landespolizeidirektion, hier: K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kräuter (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2795 - Polizeiinspektion Unstrut-Hainich - Polizeiinspektion Kyffhäuser - Kriminalpolizeiinspektion Jena - Polizeiinspektion Saale-Orla - Landeskriminalamt Thüringen - Bildungszentrum der Thüringer Polizei Zu 2.: Für die Eingruppierung der Beschäftigten im Polizeivollzugsdienst werden mit den "Richtlinien der TdL für die Eingruppierung der nicht von der Entgeltordnung zum TV-L erfassten Beschäftigten im Tarifgebiet Ost" die oder andere Entgeltgruppen folgenden Besoldungsgruppen zugeordnet: E 5 = keine Entsprechung (nächsthöhere Vergleichsgruppen: Entgeltgruppe 6 = Besoldungsgruppe A7) E 10 = Besoldungsgruppe A 11 E 13 = Besoldungsgruppe A 13 gD beziehungsweise hD Die Entgeltzahlung für die Beschäftigten wie die Besoldung der Beamten richtet sich zumindest teilweise nach den persönlichen Verhältnissen der Beschäftigten beziehungsweise Beamten (Familienstand, Verweildauer in der Entgeltgruppe beziehungsweise im öffentlichen Dienst und so weiter) und kann daher auch bei gleicher Entgeltgruppe/Besoldungsgruppe variieren. Für die Ermittlung der Personalkosten wurden daher die Verhältnisse für einen verheirateten Beschäftigten im Polizeivollzugsdienst/Polizeivollzugsbeamten zugrunde gelegt, der sich in der ersten Stufe der jeweiligen Entgelt-/Besoldungsgruppe befindet. Der in Klammern stehende Wert weist die entsprechenden Personalkosten für einen entsprechenden Beschäftigten/ Beamten aus, der sich in der letzten Stufe der jeweiligen Entgelt-/Besoldungsgruppe befindet. In die Personalkosten der jeweiligen Entgeltgruppe wurden die regulären Versicherungsbeiträge einbezogen. Bei den Personalkosten der Beamten wurden die durchschnittlichen Beihilfekosten für einen sich im aktiven Dienst befindlichen Beamten in Höhe von 1.811 Euro (Stand 2015) berücksichtigt. Entgeltgruppe Personalkosten (jährlich) in Euro Entsprechende Besoldungsgruppe Personalkosten (jährlich) in Euro E 5 33.905,30(45.207,52) keine keine E 6 35.363,58(47.121,12 ) A 7 30.214,16 (36.944,00) E 10 45.652,81(67.248,63 A 11 37.909,16 (51.343,16) E 13 53.653,55(79.384,74) A 13 47,332,88 (62.192,48) Zu 3.: Die Versorgung der Ruhestandsbeamten richtet sich wie die Besoldung nach den individuellen Verhältnissen der Empfänger. Insoweit kann keine allgemeine Aussage zur Höhe der jeweiligen Pensionszahlung getroffen werden. Um vergleichbare Angaben zu erzielen, werden hier für einen verheirateten Beamten, der sich in der Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe befand und den Höchstruhegehaltsatz von 71,75 von Hundert erreicht hat (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Beamtenversorgungsgesetz), die jährlichen Versorgungsbezüge ausgewiesen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um den Höchstsatz der Beamtenversorgung handelt, den vergleichbare Thüringer Polizeivollzugsbeamte auf Grund der dafür erforderlichen maximalen ruhegehaltfähigen Dienstzeit von 40 Jahren, in der Regel noch nicht erreichen. Bei Beschäftigten endet das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Rentenalters. Danach fallen für den Freistaat Thüringen keine Personalkosten (Rentenkosten) für ehemalige Beschäftigte mehr an, da die Zahlung der (gesetzlichen) Rente durch die Deutsche Rentenversicherung und die Zahlung der Zusatzversorgung (Betriebsrente) durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) übernommen wird. Dementsprechend ergibt sich folgende Übersicht: Entgeltgruppe Rentenkosten (jährlich) Entsprechende Besoldungsgruppe Pensionskosten (jährlich) in Euro E 5 keine keine keine 3 Drucksache 6/2795Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Entgeltgruppe Rentenkosten (jährlich) Entsprechende Besoldungsgruppe Pensionskosten (jährlich) in Euro E 6 keine A 7 25.449,48 E 10 keine A 11 36.350,60 E 13 keine A 13 44.145,00 Zu 4.: Behörde/Einrichtung Beschäftigte Renteneintritt (spätestens) Polizeiinspektion Unstrut-Hainich 1 01.05.2027 1 01.02.2030 Polizeiinspektion Kyffhäuser 1 01.07.2018 Kriminalpolizeiinspektion Jena 1 01.11.2023 Polizeiinspektion Saale-Orla 1 01.10.2023 Dr. Poppenhäger Minister Angestellte im Polizeivollzugsdienst Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: