11.10.2016 Drucksache 6/2796Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Oktober 2016 Verbleib von Absolventen der Medizin Die Kleine Anfrage 1373 vom 24. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut der Antwort auf die Kleine Anfrage 1109 (vergleiche Drucksache 6/2410) sind die Ausgaben (Grundmittel ) für das Studium an einer medizinischen Einrichtung der Universität mit dem Abschluss eines Staatsexamens besonders hoch und betragen 171.781 Euro. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den Verbleib der Absolventen Thüringer Hochschulen vor? 2. Wie viel Prozent der Absolventen von Thüringer Hochschulen verlassen nach Kenntnis der Landesregierung Thüringen im Anschluss an die Beendigung ihres Studiums (bitte nach Fächergruppe auflisten)? 3. Welche Möglichkeiten nutzt die Landesregierung, um Absolventen, insbesondere in der Medizin, in Thüringen zu halten und welche Mittel wurden in der Vergangenheit genutzt? 4. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung liegen keine konkreten Erkenntnisse über den Verbleib von Hochschulabsolventen der Thüringer Hochschulen vor, da hierzu die Hochschulstatistik keine Angaben enthält. Zu 2.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zu 3.: Die Landesregierung unternimmt und unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, um mehr Thüringer Hochschulabsolventen in Thüringen zu halten. Auch unter Bezugnahme auf die zu diesem Thema bereits am 22. Januar 2015 im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft anlässlich des Antrags der CDU-Fraktion K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2796 "Die Strategie der Landesregierung zum Wanderungsverhalten von Hochschulabsolventen" (Vorlage 6/57) geführte Aussprache sind hier insbesondere zu nennen: • Die Kooperation zwischen Hochschulen und regionaler Wirtschaft soll weiter ausgebaut werden. Damit sollen die Studierenden frühzeitig attraktive Beschäftigungsperspektiven in Thüringen kennenlernen. Die Maßnahmen zur Unterstützung von Existenzgründungen werden an den Hochschulstandorten fortgeführt. • Mit der Errichtung der "Dualen Hochschule Thüringen" wird der Bereich des Dualen Studiums ausgebaut werden, der sich durch eine hohe Verbleibquote der Absolventen in der Region auszeichnet. • Das Marketing soll weiter ausgebaut werden. Dabei sollen in Zukunft die bestehenden Instrumente des Hochschulmarketings und des Standortmarketings noch besser miteinander verknüpft werden. • Das bereits bestehende gute Angebot an Kinderbetreuungs- und Bildungsangeboten soll weiter ausgebaut werden, um so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Studierende und Absolventen zu erleichtern. Denn die Erfahrungen zeigen, dass eine Familiengründung die Bindung an Thüringen deutlich erhöht. Um mehr Absolventen der medizinischen Studiengänge in Thüringen zu halten, wurde am 22. Juli 2009 gemeinsam durch den Freistaat Thüringen und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen die "Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen" als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Durch die Stiftung werden insbesondere gefördert: • die Famulatur-Abschnitte, die in einer ärztlichen Praxis oder in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen absolviert werden; die Förderhöhe beträgt 250 Euro pro Monat; die Förderung kann für maximal zwei Monate je Famulus gewährt werden und wird nach Ableistung der Famulatur als Einmalzahlung an den Famulus ausgezahlt; • das allgemeinmedizinische Wahl-Tertial des Praktischen Jahrs, sofern es in einer allgemeinmedizinischen Praxis im Freistaat Thüringen absolviert wird; die Förderung beträgt 250 Euro pro Monat und wird nur gewährt, wenn die Absolvierung des Wahl-Tertials in Städten und Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern erfolgt; die Förderung wird für einen Zeitraum von maximal 16 Wochen als Unterstützung bei evtl. anfallenden Fahrkosten oder Kosten der Unterkunft gewährt; maximal können 1.000 Euro für die gesamte Dauer des Wahl-Tertials zugewendet werden; • Ärzte in Weiterbildung, die den Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin oder den Facharzt für Augenheilkunde im Freistaat Thüringen absolvieren. Die Förderung wird als monatliche oder einmalige Zuwendung an die Ärzte in Weiterbildung für den Zeitraum der Weiterbildung gewährt und erfolgt in Höhe von maximal 250 Euro monatlich pro vollzeitbeschäftigte Assistentenstelle, bei Teilzeit erfolgt die Förderung anteilig. Zu 4.: Die Landesregierung geht davon aus, dass die vielfältigen Maßnahmen zum Halten Thüringer Hochschulabsolventen in Thüringen Erfolg zeigen. Die Fördermaßnahmen der "Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen" werden derzeit evaluiert. Da die Ergebnisse der Evaluation noch nicht vorliegen, ist eine konkrete Bewertung des Erfolgs dieser Fördermaßnahmen derzeit nicht möglich. Tiefensee Minister Verbleib von Absolventen der Medizin Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: