13.10.2016 Drucksache 6/2806Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. Oktober 2016 Baukostensteigerungen in Thüringen und deren Auswirkungen auf den Landeshaushalt Die Kleine Anfrage 1375 vom 25. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Präsident der Architektenkammer Thüringen warnte zum 25-jährigen Bestehen der Kammer davor, dass die immer neuen, verschärften Vorgaben zum sinkenden Energieverbrauch von Gebäuden das Bauen letztlich unerschwinglich machen würden. Die Interessen und finanziellen Möglichkeiten der Bauherren müssten im Blick behalten werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen hat die rot-rot-grüne Landesregierung zum sinkenden Energieverbrauch von Gebäuden in Thüringen beschlossen? 2. Welche weiteren Maßnahmen und Standards hat die Landesregierung beschlossen, die zur Erhöhung der Baupreise in Thüringen beitragen? 3. Inwieweit haben sich die erhöhten Baupreise in Thüringen finanziell auf private Bauvorhaben ausgewirkt? 4. Inwieweit haben sich die erhöhten Baupreise in Thüringen finanziell auf Bauvorhaben der Landesregierung ausgewirkt? 5. Welche Auswirkungen haben die erhöhten Baupreise auf den Landeshaushalt, in welcher Höhe und in welcher Haushaltsstelle? 6. Welche Maßnahmen werden vonseiten der Landesregierung ergriffen, um den erhöhten Baupreisen entgegenzuwirken? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Bei der Beantwortung der Anfrage wird davon ausgegangen, dass sich die Fragen 2 bis 6 bezüglich möglicher Erhöhungen von "Baupreisen" auf mögliche Baukostensteigerungen durch eventuell erhöhte Anforderungen bei Umweltstandards, also energetischen Maßnahmen (zum Beispiel Energieeinsparverordnung, K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2806 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz), beziehen. Es handelt sich also nicht um "Baupreise", die sich am Markt bilden und einzelne Gewerke betreffen und auf die die Landesverwaltung keinen Einfluss hat. Dem Bundesgesetzgeber obliegt die Gesetzgebungskompetenz für die Festlegung von energetischen Standards von Gebäuden. Der Freistaat Thüringen hat von den bundesgesetzlich vorgesehenen Ermächtigungen für die Länder bisher keinen Gebrauch gemacht. Die Thüringer Bauordnung trifft zwar Anforderungen für bauliche Anlagen und damit auch für private Bauvorhaben . Energetische Anforderungen können und dürfen im Rahmen des Bauordnungsrechts allerdings nicht gestellt werden. Die Beantwortung der Fragen kann sich aus der Sicht der Landesregierung damit auf den Bereich des Staatlichen Hochbaus und der Schulbauförderung beschränken. Zu 1.: Die Landesregierung beabsichtigt, den Beschluss des Thüringer Landtags "Energetische Standards im öffentlichen Bau vorbildlich gestalten" vom 6. November 2015 (Drucksache 6/1273 zur Drucksache 6/1218) im Staatlichen Hochbau umzusetzen und entsprechende Vorgaben in den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Freistaats Thüringen aufzunehmen. Bei neuen Bauvorhaben werden die vom Thüringer Landtag beschlossenen Standardkriterien unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit bereits berücksichtigt. Die Landesregierung beabsichtigt weiterhin, den Beschluss des Thüringer Landtags "Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien" vom 2. September 2016 (Drucksache 6/2637 zur Drucksache 6/2280) im Staatlichen Hochbau umzusetzen und entsprechende Vorgaben in den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Freistaats Thüringen aufzunehmen. Alle geeigneten Dächer landeseigener Immobilien sollen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Finanzierbarkeit bis Ende 2021 mit Photovoltaikanlagen in Eigenregie und ausgelegt auf den Eigenverbrauch im Gebäude ausgestattet werden. Ab 2016 werden bei Neubauten Photovoltaikanlagen berücksichtigt. Die Landesregierung hat bei der Auflage des Schulinvestitionsprogramms beschlossen, dass mit der Förderung zugleich ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden soll. Daher wird bei Neubauten ein CO2- neutraler Primärenergiebedarf angestrebt. Dieser ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Gebäude gleich viel oder mehr regenerative Energie in räumlicher Nähe erzeugt als verbraucht. Bei Vollsanierungen wird ein Primärenergiebedarf angestrebt, welcher 40 vom Hundert unter der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) bleibt. Diese Zielsetzung hat entsprechend Eingang in die Schulbauförderrichtlinie gefunden . Hierdurch kann es zu Kostensteigerungen bei einzelnen Schulbauvorhaben kommen, wobei die finanzielle Mehrbelastung der Bauherren zur Erfüllung dieser über die Energieeinsparverordnung hinausgehenden energetischen Standards mit einem erhöhten Fördersatz von 80 Prozent (Normalförderung 66 2/3 Prozent) abgemildert wird. Zu 2.: Die Landesregierung hat sich die Einführung von Qualitätsstandards zum Nachhaltigen Bauen im Staatlichen Hochbau zum Ziel gesetzt. In den Richtlinien für die Durchführung von staatlichen Bauaufgaben des Freistaats Thüringen sollen dazu strategische Vorgaben auf der Grundlage des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) erarbeitet, eingeführt und evaluiert werden. Zu 3.: Die Vorgaben bezüglich energetischer Standards und Photovoltaikanlagen sowie zum Nachhaltigen Bauen für den Staatlichen Hochbau haben keine finanziellen Auswirkungen auf private Bauvorhaben. Hinsichtlich möglicher Auswirkungen aufgrund der Vorbildfunktion des Landes können keine Aussagen getroffen werden. Zu 4.: Die in der Antwort auf Frage 3 genannten Vorgaben wirken sich steigernd auf die Veranschlagung der Baukosten der jeweiligen Baumaßnahmen im Einzelplan 18 aus. Langfristig werden die Investitionsmehraufwendungen durch geringere Baunutzungskosten mehr als kompensiert. Zu 5.: Baupreissteigerungen aufgrund energetischer Standards bewirken Einsparungen bei den Energiekosten in den zukünftigen Haushalten bei den Einzelplänen der jeweiligen Ressorts. Die Höhe ist abhängig vom Um- 3 Drucksache 6/2806Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode fang der finanziell, technisch und wirtschaftlich umsetzbaren energetischen Maßnahmen. Über den Nutzungszeitraum werden die Einsparungen die Investitionsmehraufwendungen übersteigen. Baupreissteigerungen aufgrund des Einsatzes von Photovoltaikanlagen bewirken Einsparungen bei den Stromkosten in den zukünftigen Haushalten bei den Einzelplänen der jeweiligen Ressorts. Da nur Photovoltaikanlagen realisiert werden, die auch wirtschaftlich betrieben werden können, sind die Einsparungen bei den Stromkosten höher als die kapitalgebundenen Kosten. Über den Zeitraum der normativen Nutzungsdauer werden die Stromkosteneinsparungen den Betrag für die Investitionsmehraufwendungen erheblich übersteigen. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien haben positive Auswirkungen im Hinblick auf die Optimierung eines Gebäudes im Lebenszyklus, insbesondere auch hinsichtlich der Kostenoptimierung. Beispielsweise gehen bei dem gewichtigsten Kriterium des Nachhaltigen Bauens "Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus" sowohl die Kosten für die Herstellung als auch die Kosten für den Betrieb und die Instandsetzung eines Gebäudes in die Bewertung ein, das Kriterium "Flächeneffizienz" zielt auf die Senkung der Bau- und Betriebskosten durch effiziente Flächenaufteilung ab und das Kriterium "Anpassungsfähigkeit" auf die volle Ausschöpfung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von Gebäuden. Die in der Antwort zu Frage 1 genannte Anhebung des Fördersatzes nach der Schulbauförderrichtlinie führt nicht zu einer zusätzlichen Belastung des Landeshaushalts, da die Mehrförderung bei Vorhaben mit den benannten höheren energetischen Standards ausschließlich im Rahmen des von der Landesregierung festgelegten Gesamtbudgets des Schulinvestitionsprogramms (150 Millionen Euro in dieser Legislaturperiode ) erfolgen wird. Zu 6.: Bei allen Bauvorhaben im Staatlichen Hochbau werden gemäß Verwaltungsvorschriften zu § 7 ThürLHO Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Kostenvergleichsrechnungen) durchgeführt. Zudem werden Planungsund Bauleistungen im Wettbewerb vergeben. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Baukostensteigerungen in Thüringen und deren Auswirkungen auf den Landes-haushalt Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: