13.10.2016 Drucksache 6/2808Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. Oktober 2016 Waldfriedhof Bad Sachsa Die Kleine Anfrage 1453 vom 12. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Ein Waldfriedhof ist eine rechtlich festgelegte Waldfläche außerhalb traditioneller Friedhöfe, in der eine Beisetzung von Totenasche möglich ist. Die Grabstelle ist örtlich fixiert, jedoch nicht als solche erkennbar, eine individuelle Pflege ist unzulässig oder unmöglich. In unmittelbarer Nähe zu Thüringen befindet sich der Waldfriedhof Bad Sachsa (Niedersachsen). Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob und gegebenenfalls wie viele Thüringerinnen und Thüringer in den letzten fünf Jahren auf dem Waldfriedhof in Bad Sachsa beerdigt wurden (bitte getrennt auflisten nach Geschlecht und Bestattungsjahr)? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu diesem Bestattungsmodell und welche Nachteile für zum Beispiel Steinmetzbetriebe oder Gärtnereibetriebe sieht sie? 3. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Kinder aus Thüringen in den letzten fünf Jah ren auf dem Waldfriedhof in Bad Sachsa beerdigt wurden (gegebenenfalls bitte ausführen)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Eine Legaldefinition für einen "Waldfriedhof" ist in den Bestattungsgesetzen der Länder nicht enthalten. Seit jeher werden als "Waldfriedhof" oft auch "herkömmliche" Friedhöfe bezeichnet, die auf der Gesamtflä che einen relativ dichten und gepflegten Baumbestand aufweisen (zum Beispiel der Waldfriedhof der Stadt Zella-Mehlis). In den letzten Jahren hat sich die Bestattungskultur in Deutschland weiterentwickelt. Bundesweit haben Be stattungsformen zugenommen, bei denen die Asche von Verstorbenen unter Bäumen (Baumbestattungen) beigesetzt wird. Angeboten werden Baumbestattungen inzwischen sowohl auf vielen "herkömmlichen" als auch auf Friedhöfen im Wald, auf denen ausschließlich diese Beisetzungsart zulässig ist. Letztere werden oft auch als "Bestattungswald" bezeichnet. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2808 Für viele Menschen ist es wichtig, eine naturnahe Bestattung für sich oder ihre Angehörigen wählen zu kön nen, um dort ihren persönlichen Ort der Trauer zu schaffen. Diesen Wunsch hat die Landesregierung auf gegriffen. Sie hat dem Thüringer Landtag einen Regierungsentwurf für ein Thüringer Gesetz zur Änderung bestattungsrechtlicher und waldrechtlicher Vorschriften vorgelegt (Drucksache 6/2169). Das Ziel der Landes regierung ist es, für die dort vorgesehenen "Waldfriedhöfe" einen sicheren Rechtsrahmen zu schaffen. Um dies zu ermöglichen, sollen die waldrechtlichen und bestattungsrechtlichen Regelungen harmonisiert werden. Auf die entsprechende parlamentarische Befassung wird verwiesen. Zu 1.: Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Hierbei handelt es sich um eine Selbstverwal tungsangelegenheit der Kommune in einem anderen Bundesland. Zu 2.: Dazu wird zunächst auf die Vorbemerkungen verwiesen. Erhebliche Nachteile für Steinmetz- oder Gärtne reibetriebe sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erwarten, da die Inanspruchnahme der angefragten Beiset zungsform in Deutschland wohl unter fünf Prozent liegt. Zu 3.: Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Waldfriedhof Bad Sachsa Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: