13.10.2016 Drucksache 6/2809Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. Oktober 2016 Bautechnische Erschließung der Gemarkung "Wilhelmsthal" der Gemeinde Marksuhl Die Kleine Anfrage 1379 vom 24. August 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Gemarkung "Wilhelmsthal" der Gemeinde Marksuhl liegt unter anderem die in Trägerschaft der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten befindliche Park- und Schlossanlage "Wilhelmsthal". An der Anlage wurden und werden umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Wei tere Sanierungsmaßnahmen sind geplant. Über eine dauerhafte Nutzung der Gebäude der Park- und Schlossanlage "Wilhelmsthal" ist nach meinem Kenntnisstand noch keine Entscheidung getroffen worden. Im unmittelbaren Umfeld der Park- und Schlossanlagen befinden sich weitere Immobilien und Grundstücke , die zum Teil derzeit ungenutzt sind und die sich im Eigentum Dritter befinden, aber im räumlichen Zusammenhang mit der Park- und Schlossanlage stehen. Hierzu zählen unter anderem eine Weiterbildungsund Schulungsstätte, Wohn- und Gewerbegrundstücke, eine derzeit nicht genutzte ehemalige Hotelanlage ("Jägerhof"), ein Campingplatz und ein Imbiss. Für die bautechnische Erschließung, zu der die Wasserver- und Abwasserentsorgung, die straßenseitige Erschließung und die Straßenbeleuchtung gehören, ist nach § 123 Baugesetz buch die Gemeinde Marksuhl zuständig. Die Gemeinde Marksuhl unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gestaltet sich nach dem Kenntnisstand der Landesregierung derzeit die bautechni sche Erschließungssituation in der Gemarkung "Wilhelmsthal"? Welche Auswirkung hat diese Erschließungssituation auf bisherige und geplante Sanierungsmaßnahmen sowie die geplante Nutzung der Park- und Schlossanlage "Wilhelmsthal"? 2. Welche Erschließungsmaßnahmen sind nach dem Kenntnisstand der Landesregierung notwendig, um weitere Sanierungsmaßnahmen an der Park- und Schlossanlage "Wilhelmsthal" und die künftige Nutzung der Anlage zu sichern? 3. Welche notwendigen Erschließungsmaßnahmen mit welchem Kostenaufwand in wel chen Zeiträumen plant die Gemeinde Marksuhl in der Gemarkung "Wilhelmsthal" nach dem Kenntnisstand der Landesregierung ? In welchem Umfang sind diese Maßnahmen durch das Land förderfähig? Welche diesbezüglichen Förderanträge hat die Gemeinde Marksuhl wann gestellt und wie ist deren Bearbeitungsstand? 4. Welche abwassertechnische Zielplanung gibt es für die Gemarkung "Wilhelmsthal" und in welchem Zeitraum soll diese Planung umgesetzt werden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2809 5. Wie erfolgt derzeit die Wasserversorgung in der Gemarkung "Wilhelmsthal"? Wie soll diese Wasserversorgung künftig erfolgen und in welchem Zeitraum soll dieses Kon zept umgesetzt werden? Inwieweit haben die Grundstückseigentümer in der Gemar kung "Wilhelmsthal" einen Anspruch auf eine dem Stand der Technik entsprechende Wasserversorgung und wie wird diese Auffassung begründet? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zunächst ist richtigzustellen, dass die in der Anfrage genannten Grundstücke in der Gemarkung Eckardtshausen liegen. Das Gelände der Park- und Schlossanlage Wilhelmsthal ist straßenseitig durch die unmittelbare Anbindung an die Bundesstraße (B) 19 erschlossen. Die Liegenschaft der Stiftung Bildung und Handwerk (SBH) liegt als gefangenes Grundstück hinter der Park- und Schlossanlage Wilhelmsthal, die im Eigen tum der Thüringer Stiftung Schlösser und Gärten steht. Die Zuwegung zu diesem Grundstück erfolgt bereits seit mehreren Jahren über die befestigte Straße, die von der B 19 mitten durch die Schlossanlage führt. Die Schlösserstiftung möchte diese Straße mittelfristig zurückbauen, da umfang reicher Verkehr dauerhaft nicht mehr durch die Schloss- und Park anlage durchgeführt werden soll. Konkrete Planungen mit finanzieller Untersetzung bestehen hierzu jedoch noch nicht. Die in der Anfrage genannten weiteren Immobilien wie das Hotel "Jägerhof", der "Imbiss Wilhelmsthal" sowie der Campingplatz "Altenberger See" haben jeweils eigene Zuwegungen. Ein direkter baulicher Zusammenhang mit der Park- und Schlossanlage ist nicht vorhanden. Bei den ersten Sanierungsmaßnahmen, die von der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten in der Parkund Schlossanlage Wilhelmsthal durch geführt worden sind, handelte es sich im Wesentlichen zunächst um rein substanzerhaltende Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen, die zum Schutz und Erhalt der Gebäude erforderlich waren. Lediglich die Arbeiten am Telemannsaal/Neues Schloss dienten auch dazu, zumindest Konzert- und Veranstaltungsnutzungen in den Sommermonaten zu ermöglichen. Im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungsüberlegungen sind die noch offenen Fragen der Erschließung wie die Regelung des fahrenden und ruhenden Verkehrs, die Zuwegung der SBH über das Grundstück der Schlösserstiftung sowie die Versorgung der Liegenschaft mit Trinkwasser und die Entsorgung des Abwassers zu klären. Für die zukünftigen geplanten Sanierungs maß nahmen ist es daher erforderlich, die gegenwärtige Erschließungs situation einer Klärung zuzuführen, um Nutzungen überhaupt möglich zu machen oder zumindest zu verbessern. Zu 2.: Für die künftige Sanierung und Nutzung der Park- und Schlossanlage Wilhelmsthal sind folgende wesentlichen Maßnahmen erforderlich: - Absicherung des Brandschutzes, - Versorgung mit Trinkwasser gemäß geltender Rechtslage, - Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers gemäß geltender Rechtslage, - Klärung der Erschließung des Geländes der SBH (ehemals TBZ). Dabei sind Art und Umfang der beabsichtigten künftigen Nutzungen zu berücksichtigen. Zu 3.: Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Zu 4.: Ausweislich des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Marksuhl sind die einzelnen Liegenschaften der Siedlung Wilhelmsthal als dauerbe freite Gebiete ausgewiesen, die nie an eine öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen werden sollen. Die meisten Liegenschaften entwässern als Direkteinleiter in die "Elte", einige, wie das Bildungszentrum, bereits nach Stand der Technik, für andere liegen Sanierungsanordnungen zur Anpas sung an den Stand der Technik vor. 3 Drucksache 6/2809Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Offen ist derzeit noch die künftige Entwässerung des Schlosskomplexes, da hier derzeit (noch) kein Abwasser anfällt. Wird das Schloss einer Nutzung zugeführt, ist eine abwassertechnische Erschließung erforderlich; auch hier bietet sich eine vollbiologische Abwasserbehandlung mit nachfolgender Einleitung in die "Elte" an. Zu 5.: Träger der Wasserversorgung ist die Gemeinde Marksuhl. Eine öffentliche Wasserversorgung für die einzelnen Liegenschaften findet auf der Grundlage von § 61 Abs.1 Ziffer 1 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) nicht statt und ist nach derzeitiger Kenntnis auch künftig nicht vorgesehen. Die ein zelnen Liegenschaften verfügen teils über Eigenwasserversorgungsanlagen, die gemäß Trinkwasserverordnung auch der zuständigen Gesundheits behörde bekannt sind. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Bautechnische Erschließung der Gemarkung "Wilhelmsthal" der Gemeinde Marksuhl Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: