14.10.2016 Drucksache 6/2812Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. Oktober 2016 Beschwerden über anhaltende Vollsperrung der Bundesstraße 90, Ortslage Leutenberg Die Kleine Anfrage 1374 vom 25. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Ostthüringer Zeitung berichtete am 20. August 2016, dass Leutenberger Selbstständige empört seien über die bereits seit Monaten andauernde Vollsperrung der Bundesstraße (B) 90 in Richtung Wurzbach/ Lehesten. Durch die Vollsperrung der B 90, die noch bis Ende November des Jahres anhalten solle, hätten klein- und mittelständische Unternehmen nicht nur erhebliche finanzielle Verluste zu verzeichnen, sondern einige von ihnen befürchten sogar, dass es zur Geschäftsaufgabe kommen könne. Dem Landesvorsitzenden des Bundes der Selbstständigen sei völlig unverständlich, dass die vorgeschlagenen verkehrstechnischen Lösungsmöglichkeiten wie durch eine halbseitige Straßensperrung oder aber ein Zweischichtsystem vom Straßenbauamt Mittelthüringen sowie des Zweckverbands Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt kein Gehör finden würden. Ihm sei gemeinsam mit einigen betroffenen Gewerbetreibenden auch ein Gespräch mit den verantwortlichen Unternehmen verweigert worden. Wenn Lösungsmöglichkeiten vorhanden seien, sollten die negativen Auswirkungen beschränkt bleiben. Zumindest solle jedoch eine fachlich orientierte Diskussion darüber stattfinden, um dann eine Entscheidung festzulegen. Doch all das sei bisher nicht geschehen. Nun hoffen die betroffenen Selbstständigen in der Endphase doch noch auf ein Einlenken der Verantwortlichen, um die finanziellen Einbußen in Grenzen zu halten. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit sind der Landesregierung Beschwerden über die Vollsperrung der B 90 in Richtung Wurzbach /Lehesten bekannt? 2. Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Landesregierung die andauernde Vollsperrung der B 90 für die klein- und mittelständischen Betriebe vor Ort? 3. Inwieweit ist nach Ansicht der Landesregierung die Vollsperrung der B 90 existenzbedrohend für die klein- und mittelständischen Betriebe vor Ort? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2812 4. Warum wurden die vorgeschlagenen verkehrstechnischen Lösungsmöglichkeiten wie eine halbseitige Straßensperrung oder ein Zweischichtsystem vom Straßenbauamt Mittelthüringen nicht berücksichtigt? 5. Inwieweit wurden die betroffenen Gewerbetreibenden in die Planung und Durchführung der Baumaßnahmen einbezogen? 6. Inwieweit wird es noch ein Einlenken im Sinne der Gewerbetreibenden geben? 7. Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Baumaßnahme und damit die Vollsperrung der B 90 beendet sein? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung sind mehrere Beschwerden bekannt, unter anderem vom Kreisbauernverband, dem Bund der Selbständigen und einem landwirtschaftlichen Betrieb. Darin werden insbesondere die gleichzeitige Bautätigkeit auf mehreren für den Kreis Saalfeld-Rudolstadt relevanten Zuwegungen zu den Autobahnen und die dadurch verbundenen Erschwernissen für Verkehrsteilnehmer bemängelt. Beschwerden einzelner Gewerbetreibender aus der Stadt Leutenberg sind nicht bekannt. Zu 2.: Die Stadt Leutenberg ist stets erreichbar geblieben. Da keine baustellennahen Umfahrungsmöglichkeiten bestanden , musste weiträumig umgeleitet werden. Hierdurch kam es zu Fahrzeiterhöhungen von etwa 20 Minuten . Wegen des fehlenden Durchgangsverkehrsanteils in der Ortsdurchfahrt Leutenberg konnten beispielsweise potenzielle Kunden des Handels (Laufkundschaft) vorübergehend ausfallen. Mit den direkt im Baufeld liegenden Betroffenen wurden in Abhängigkeit vom jeweils aktuellen Bauzustand zwischen Baufirma und Anliegern fortlaufend Einzelabsprachen zur Gewährleistung der Grundstückserreichbarkeit geführt. Zu 3.: Der Landesregierung sind keine Anzeigen drohender Existenzgefährdungen von Unternehmen im Zusammenhang mit der genannten Baumaßnahme bekannt. Zu 4.: In Leutenberg bauten bis zur 34. Kalenderwoche 2016 der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (ZWA) und die Thüringer Energie (TEN). Umfang und zeitliche Ausdehnung der Baumaßnahme wurden hauptsächlich durch die Bautätigkeit des ZWA, der auch die Koordinierung der Baumaßnahme durchführte, bestimmt. Im Auftrag des Straßenbauamtes Mittelthüringen (SBA) erfolgte in einem Zeitraum von drei Wochen die abschließende Herstellung der Fahrbahn, welche in der 38. Kalenderwoche abgeschlossen wurde. Der ZWA verlegte unter anderem einen neuen Abwasserkanal in circa vier Meter Tiefe und hat dem SBA vor Eröffnung seiner Baustelle ein Baustellenkonzept vorgestellt, welches eine dreijährige Bauzeit mit halbseitiger Sperrung der Bundesstraße vorsah. Die verfügbare Restbreite des Straßenkörpers neben dem Straßenaufbruch war aber nicht geeignet, Kfz- und Fußgängerverkehr zu führen. Ebenso hätten Arbeitsschutzbestimmungen zur Absicherung von Arbeitsstellen an Baustellen bei halbseitiger Bauweise auf Grund der örtlichen Bedingungen nicht eingehalten werden können. Infolge dessen wurde das ursprüngliche Konzept auf eine Straffung der Bauzeit (circa sieben Monate) unter Vollsperrung umgestellt. Die geänderte Baustellenorganisation wurde unter Einbeziehung der Stadt Leutenberg ausgearbeitet. Die beauftragte Baufirma hat auch an Sonnabenden und in verlängerten Schichten gearbeitet. Sie hat nach dem Hinzukommen von Leistungen der TEN die Baustelle mit einer zusätzlichen Kolonne verstärkt. In Ortsdurchfahrten sind Immissionsrichtwerte während der Nachtstunden gemäß "Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm" einzuhalten. Da die Nachtzeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr währt, konnte keine Zweischichtarbeit angeordnet werden. 3 Drucksache 6/2812Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Die Stadt Leutenberg wurde in die Planungen des ZWA eng eingebunden. Mit den im Baufeld angesiedelten Unternehmen wurden Lösungen gefunden, welche deren Tätigkeit sicherstellen. Für die Betroffenen wurde bereits im Juni 2015 eine Bürgerversammlung durchgeführt und Informationsmaterial verteilt. Der Kreis weiterer möglicherweise Betroffener außerhalb des Baufeldes war zuvor nicht abschätzbar. Zu 6.: Aufgrund des Baufortschritts konnte die Vollsperrung bereits am 16. September 2016 wieder aufgehoben werden. Nach Aussage des Zweckverbandes sind die Bauarbeiten damit abgeschlossen. Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Beschwerden über anhaltende Vollsperrung der Bundesstraße 90, Ortslage Leu-tenberg Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: