14.10.2016 Drucksache 6/2813Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Oktober 2016 Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 1387 vom 30. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche neuen Behörden oder Organisationseinheiten werden gegebenenfalls für den Vollzug geschaffen? 2. Wo und in welchem Umfang ist für den Vollzug zusätzliches Personal erforderlich? 3. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 4. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige‑/Meldepflichten", "Mess‑/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis‑/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs‑/Mitwirkungspflichten" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 5. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 6. Welche haushaltsmäßigen Vorkehrungen sind für die geplante Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr getroffen worden? 7. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet/entlastet? 8. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen? Wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 9. Mit welchen Methoden wurden die finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände erhoben? 10. Welche konkreten KMU‑Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 11. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2813 12. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein? 13. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 14. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 15. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre‑ gierung mit Schreiben vom 14. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für den Vollzug der Regelung wurde die Landesmeldestelle beim Landesjugendamt geschaffen. Zu 2.: Eine Personalstelle (Pflichtaufgabe‑Landesmeldestelle gemäß § 42 a SGB VIII ‑ 1 VbE) war für die Verteilung der dem Land zugewiesenen unbegleiteten ausländischen Minderjährigen erforderlich. In Thüringen sind 1.000 Plätze in Jugendhilfeeinrichtungen geschaffen worden. Diese Einrichtungen unterliegen der Betriebserlaubnispflicht gemäß § 45 SGB VIII. Für die Umsetzung der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben der Fachberatung, der Betriebserlaubniserteilung und der Aufsicht wurden 2 VbE befristet auf zwei Jahre beim TMBJS eingestellt. Zudem wurde zusätzlich eine auf zwei Jahre befristete Stelle zur Kostenerstattung gemäß § 89d SGB VIII für die Vielzahl der Erstattungsfälle eingerichtet. Zu 3.: Mit der Regelung, die im Zusammenhang mit der bundesrechtlichen Regelung steht, werden nachfolgende Pflichten für Behörden verändert: Einführung: • Berichtspflichten • Meldeverfahren zwischen Bundesverwaltungsamt, Landesmeldestelle und Jugendämtern Erweiterung: • Mitwirkungsvorbehalte • Kontrollpflichten • Statistiken Zu 4.: Für Unternehmen werden keine neuen Pflichten eingeführt oder bestehende Pflichten erweitert oder reduziert. Zu 5.: Die öffentlichen Haushalte werden durch das Regelungsvorhaben voraussichtlich wie folgt belastet: Land 73.099.900 Euro pro Jahr Kommunale Gebietskörperschaften 72.875.700 Euro pro Jahr Die Ausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte werden durch das Land erstattet. Zu 6.: Im laufenden Haushaltsjahr 2016 sind für die Landesmeldestelle, die Kostenerstattung, den Mehraufwand der Jugendämter sowie die Schaffung von Inobhutnahmeplätzen insgesamt 76.599.900 Euro im Hauhaltsplan (Einzelplan 04, Kapitel 04 31, TGr. 84 "Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)") eingestellt. Darin enthalten sind ebenfalls die Fälle der Kostenerstattung für Altfälle gemäß § 89d Abs. 3 SGB VIII und die Ausgleichszahlung an die anderen Bundesländer. 3 Drucksache 6/2813Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7.: Das geplante Regelungsvorhaben hat keine wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Wirtschaft. Eine Entlastung erfolgt ebenso wenig wie eine Belastung. Zu 8.: KMU sind von der Regelung nicht betroffen. Zu 9.: Mangels Betroffenheit der KMU war eine Ermittlung der finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände nicht erforderlich. Zu 10.: Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Zu 11.: Bürger sind von der Regelung nicht betroffen. Sie werden durch die Regelung nicht belastet, begünstigt oder entlastet. Zu 12.: Die Regelungen belasten Private nicht und greifen nicht in deren freiheitliche Grundrechte ein. Zu 13.: Wegen des Inhalts der Regelung ist aus Sicht der Landesregierung offensichtlich kein Grundrechtseingriff gegeben . Von wissenschaftlichen und ggf. Kosten verursachenden Untersuchungen wurde daher abgesehen. Zu 14.: Einen unmittelbaren Mehrwert gibt es durch die Regelung für Private nicht. Da die dem Freistaat Thüringen zugewiesenen unbegleiteten ausländischen Minderjährigen nach der Quote der Flüchtlingsverteilungsverordnung verteilt werden, die anhand der Einwohnerzahl ermittelt ist, wird eine gleichmäßige Verteilung der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen gewährleistet. Hierdurch wird die ungleichmäßige Aufnahme der Jugendlichen durch einzelne Kommunen vermieden. Zu 15.: Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf die Umwelt. Dr. Klaubert Ministerin Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungs-gesetzes - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: Zu 14.: Zu 15.: