14.10.2016 Drucksache 6/2818Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Oktober 2016 Landesförderung für die Lokalen Aktionspläne seit dem Jahr 2015 - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1438 vom 7. September 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort (vergleiche Drucksache 6/2573) auf die Kleine Anfrage 1161 werden zwei durch den Lokalen Aktionsplan des Ilm-Kreises geförderte Veranstaltungen: "Faschismus 2.0: Südthüringer (Proto-)Faschisten auf Facebook" (18. Dezember 2015, Arnstadt) sowie "Immer schon ganz rechts: Die Alternative für Deutschland (AfD) und ihr lokaler Ableger im Ilm-Kreis" (20. November 2015, Arnstadt) nicht genannt. Zudem wird in der Antwort auf bisher nicht vorliegende Verwendungsnachweise verwiesen. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchem Grunde wurden die oben genannten Veranstaltungen in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1161 nicht aufgeführt? 2. Bis wann müssen für die im Rahmen von Lokalen Aktionsplänen durchgeführten Veranstaltungen die Verwendungsnachweise vorliegen? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 13. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die genannten Veranstaltungen wurden nicht aus Mitteln des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit gefördert. Zu 2.: Verwendungsnachweise im Rahmen der Förderung der Lokalen Aktionspläne im Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit müssen dem TMBJS jeweils bis 30. Juni des Folgejahres vorliegen. Dr. Klaubert Ministerin K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Landesförderung für die Lokalen Aktionspläne seit dem Jahr 2015 - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: