14.10.2016 Drucksache 6/2823Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Oktober 2016 Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 1400 vom 30. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche neuen Behörden oder Organisationseinheiten werden gegebenenfalls für den Vollzug geschaffen? 2. Wo und in welchem Umfang ist für den Vollzug zusätzliches Personal erforderlich? 3. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 4. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige‑/Meldepflichten", "Mess‑/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis‑/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs‑/Mitwirkungspflichten" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 5. In welcher Höhe werden öffentliche Haushalte des Landes beziehungsweise die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 6. Welche haushaltsmäßigen Vorkehrungen sind für die geplante Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr getroffen worden? 7. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet/entlastet? 8. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen? Wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 9. Mit welchen Methoden wurden die finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände erhoben? 10. Welche konkreten KMU‑Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 11. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2823 12. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein? 13. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 14. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 15. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Keine Zu 2.: Für den Vollzug ist kein zusätzliches Personal erforderlich. Zu 3.: Für die Vollzugsbehörden werden keine neuen Pflichten eingeführt bzw. bestehende Pflichten erweitert oder reduziert. Die Untergliederung der Datenerhebungen zu Gremien, Stellenausschreibungen, Bewerbungen, Einstellungen , Beförderungen, Höhergruppierungen, Fortbildungen, welche bereits in den Datenerhebungen zu den bis 2012 von den Dienststellen aufzustellenden Frauenförderplänen berücksichtigt wurden, werden nunmehr gesetzlich normiert. Zu 4.: Nein Zu 5.: Die öffentlichen Haushalte des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften werden durch das Regelungsvorhaben nicht belastet. Zu 6.: Haushaltsmäßigen Vorkehrungen waren nicht erforderlich. Zu 7.: Die Wirtschaft wird durch die Regelung weder finanziell belastet noch entlastet. Zu 8.: Nein Zu 9.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 8 verwiesen. Zu 10.: Keine Zu 11.: Bürger werden durch die Änderungen in § 5 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes weder belastet, begünstigt noch entlastet. Zu 12.: Keine 3 Drucksache 6/2823Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 13. und 14.: Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Zu 15.: Keine In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes - Auswirkun-gen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13. und 14.: Zu 15.: