17.10.2016 Drucksache 6/2825Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. November 2016 Analyse und Perspektiven der Beschäftigtensituation in der Thüringer Landesverwaltung - Teil I Die Kleine Anfrage 1260 vom 12. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen zielt auf die Schaffung einer bürgernahen und effizienten Verwaltung ab. Im Zusammenhang mit dem Leitbild "Zukunftsfähiges Thüringen" wurde das Reformziel durch die Forderung eines Digitalisierungsschubs zum Aufbau einer modernen Dienstleistungsverwaltung, welcher auch die Arbeitssituation der Bediensteten in der öffentlichen Verwaltung verbessern soll, bekräftigt. Die geänderten Anforderungen an eine digitalisierte Arbeitswelt in Verbindung mit dem demografischen Wandel stellt das Personalmanagement in der öffentlichen Verwaltung vor erhebliche Herausforderungen. Insbesondere die vermehrte Qualifizierung im Hinblick auf digitale Kompetenzen, grundlegend neue Anforderungen an die Führungskräfte , der verstärkte Wunsch der Mitarbeiter nach mehr Zeitsouveränität sowie das verstärkt vernetzte Arbeiten mit anderen Organisationen sind heute von großem Stellenwert und prägen die Personalarbeit der Zukunft. Um die Anforderungen eines modernen Personalmanagements mit den Zielen der Verwaltungsreform zu verbinden, ist eine hinreichende Analyse der aktuellen Beschäftigtensituation von besonderer Bedeutung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie setzt sich das Personal des öffentlichen Dienstes zusammen (bitte Altersverteilung in den einzelnen Ministerialverwaltungen und nachgeordneten Behörden nach Hierarchieebenen getrennt in den folgenden Klassengrenzen bereitstellen: unter 25 Jahre, 25 bis 34 Jahre, 35 bis 44 Jahre, 45 bis 54 Jahre , 55 und mehr Jahre)? 2. Durch welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung die Attraktivität der Thüringer Landesverwaltung als Arbeitgeber zu stärken? 3. Welche Formen der vom Bundesministerium des Innern* für Arbeitgeber auf Landesebene angeregten Telearbeit existieren in der öffentlichen Verwaltung Thüringens, um ortsunabhängig und außerhalb der Dienststelle zu arbeiten und wie viele Beschäftigte einschließlich der Beamten nutzen dieses Angebot (bitte tabellarisch je Ressort auflisten)? 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass neue Lösungen zur Arbeitsorganisation, Arbeitsort und Arbeitszeit stärker eingesetzt werden müssen, um die individuellen Lebenslagen der Beschäftigten im Arbeitsalltag besser zu berücksichtigen und wenn nein, wie begründet sie ihre Auffassung? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2825 5. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um das Personalmarketing in der öffentlichen Verwaltung an die digitalisierte Arbeitswelt anzupassen und zukünftig die Qualifikation und Kompetenzentwicklung über die gesamte Erwerbsbiographie sicherzustellen? 6. Wie häufig wurden berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen in der Zweitausbildung mit einem qualifizierenden akademischen Abschluss (Diplom, Bachelor, Master) in den vergangenen fünf Jahren seitens der Ministerien und nachgeordneten Behörden unterstützt (bitte tabellarisch nach folgendem Schema auflisten: Ministerium beziehungsweise Behörde; Mitarbeiterstatus [Beamter/Angestellter]; Abschlussart ; Anzahl der Mitarbeiter; Art der Unterstützung [finanziell, Zeitkontingente et cetera]; Auswirkung auf Entgeltgruppe ja/nein)? 7. Welche Formen der mitarbeiterorientierten Personalführung kommen in der öffentlichen Verwaltung im Freistaat zum Einsatz, um die individuellen Bedürfnisse der Bediensteten am Arbeitsplatz zu berücksichtigen ? 8. Wie wurde eine leistungsgerechte Bezahlung in der Landesverwaltung zur Leistungsmotivation ausgestaltet (bitte getrennt nach Beamten und Angestellten beantworten)? 9. Existiert in jeder Landesbehörde eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat bezüglich der leistungsgerechten Bezahlung und wenn nein, warum nicht? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu1.: Das Personal der Thüringer Landesverwaltung setzt sich wie folgt zusammen: 3 Drucksache 6/2825Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2825 Die Zahlen enthalten alle Beamtinnen/Beamten und Tarifbeschäftigten, die zum Stichtag 24. August 2016 in einem aktiven Dienst- beziehungsweise Arbeitsverhältnis zum Freistaat Thüringen gestanden haben und den oben genannten Verwaltungsbereichen zugeordnet waren. Nicht erfasst wurden Praktikanten und wissenschaftliche Hilfskräfte. Zu 2.: Die Thüringer Landesverwaltung ist ein attraktiver Arbeitgeber. Wie das Bewerberaufkommen auf entsprechende öffentliche Stellenausschreibungen zeigt, ist das Interesse an einer Beschäftigung beim Freistaat Thüringen nach wie vor groß. 5 Drucksache 6/2825Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Landesverwaltung ist stets darauf bedacht, den durch die gesetzlichen und haushaltärischen Grenzen vorgegebenen Gestaltungsspielraum für die Schaffung von sehr guten Arbeitsbedingungen mit dem Augenmerk auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Pflege auszufüllen. Die Landesverwaltung kann daher neben dem maßgeblichen Wettbewerbsfaktor - einer relativ hohen Arbeitsplatzsicherheit - komfortable Arbeitsbedingungen und soziale Leistungen bieten. Das Thüringer Beamtengesetz (vergleiche §§ 61 ff. ThürBG), die Thüringer Urlaubsverordnung (ThürUrl V) sowie die Teilzeit- und Befristungsgesetze im Bereich der Arbeitnehmer als auch der TV-L (vergleiche § 11 TV-L) enthalten vielfältige Teilzeit- und Beurlaubungsmöglichkeiten, die einer ständigen Anpassung und Weiterentwicklung unterliegen. Ergänzend dazu eröffnet die Thüringer Arbeitszeitverordnung (ThürAzVO) einen weitgehenden Spielraum bei der Ausgestaltung der täglichen Arbeitszeit innerhalb der einzelnen Dienststellen. Soweit der in der Verordnung festgelegte Rahmen der §§ 6 und 7 ThürAzVO (feste und gleitende Arbeitszeit) nicht ausreicht, um den individuellen Anforderungen an den Dienstbetrieb gerecht zu werden, bietet § 12 ThürAzVO die Gelegenheit , neue Arbeitszeitmodelle zu erproben. Hiervon wird, beispielsweise durch die Einführung von Funktionszeiten , auf vielseitige Art und Weise Gebrauch gemacht. Darüber hinaus wird bei Vorliegen der Voraussetzungen (siehe dazu unter Frage 3) die Errichtung von Telearbeitsplätzen ermöglicht. Als besondere Form der Arbeitsorganisation dient die Telearbeit auch einer verbesserten Vereinbarkeit von dienstlichen und privaten Interessen. Mit Einführung und Fortschreibung eines Gesundheitsmanagements wird soweit möglich frühzeitig auf auftretende gesundheitliche Probleme bis hin zur Eröffnung einer langfristigen Verwendungsperspektive reagiert. Insbesondere im Bereich der Thüringer Polizei wird dem hohen Maß an zeitlicher Belastung der Einsatzbeamten mit bedarfsorientiertem Personalmanagement für den Schichtdienst Rechnung getragen. Ungeachtet dessen ist die Thüringer Landesverwaltung immer bestrebt, ihre Attraktivität als Arbeitgeber weiter zu verbessern. Ein Bedarf hierfür ergibt sich bereits mit Blick auf die Fachkräftesicherung gerade in Bereichen mit technischer Ausrichtung und auf die Absicherung des stetig wachsenden Bedarfs an Anwärtern und Auszubildenden. Die Thüringer Landesverwaltung beabsichtigt deshalb, ein ganzheitliches Personalentwicklungskonzept für den Öffentlichen Dienst des Freistaats Thüringen zu erarbeiten. Dabei werden sowohl ressort- und fachspezifische Überlegungen zur künftigen Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung angestellt als auch Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des Arbeitsplatzes geprüft. Zu 3.: Die Antwort ergibt sich aus der Übersicht der Anlage 11). Bei den von der Thüringer Landesverwaltung angebotenen Arbeitsmöglichkeiten außerhalb der Dienststelle ist zwischen folgenden Formen zu unterscheiden: • Alternierende Telearbeit: Ein alternierender Telearbeitsplatz liegt vor, wenn der Bedienstete seine individuelle regelmäßige Arbeitszeit teilweise zu Hause und teilweise in der Dienststelle erbringt. Dabei ist die häusliche Arbeitsstelle an das Datennetz der Dienststelle angebunden. • Alternierende Heimarbeit: Ein alternierender Heimarbeitsplatz liegt vor, wenn der Bedienstete seine individuelle regelmäßige Arbeitszeit teilweise zu Hause und teilweise in der Dienststelle erbringt. Ein elektronischer Datenaustausch zwischen der Dienststelle und dem Heimarbeitsplatz ist nur insoweit vorgesehen, als das ein dienstliches Erfordernis besteht und eine sichere Anbindung des Heimarbeitsplatzes an das dienstliche E-Mail- Postfach des Bediensteten gewährleistet ist. Die angebotenen Modelle basieren überwiegend auf Rahmendienstvereinbarungen. Zu 4.: In der Thüringer Landesverwaltung werden bereits Lösungen angeboten, um den individuellen Lebenslagen der Bediensteten in ausreichendem Umfang gerecht werden zu können. Wie bereits dargelegt, beste- 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2825 hen eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Arbeitszeit sowie den Arbeitsort flexibel und unter Berücksichtigung der persönlichen Belange individuell zu gestalten. Ziel der Landesverwaltung ist es stets, ein angemessenes Verhältnis zwischen den Dienst- beziehungsweise Arbeitspflichten sowie der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und den privaten Lebensumständen der Bediensteten zu schaffen. Die Landesregierung hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, im Rahmen einer Verwaltungsreform auch künftig den Rahmen für eine moderne und effiziente Verwaltung zu gewährleisten. Hierzu gehören auch Maßnahmen der Binnenmodernisierung, der Flexibilisierung und des E-Governments. Zu 5.: Die beiden Teilfragen werden getrennt beantwortet. Zu a) Personalmarketing wird als die Schaffung von Voraussetzungen zur langfristigen Bindung von qualifizierten und motivierten Mitarbeitern verstanden und sowohl auf den vorhandenen Beschäftigtenstamm als auch auf potentielle Bewerber bezogen. Für die letztgenannte Gruppe besteht die Möglichkeit, anhand spezifischer Anforderungsprofile in der jeweiligen Stellenausschreibung auf die Erlangung entsprechender Qualifikationen hinzuwirken. Gerade im Bereich der Suche nach technischem Personal gerät die öffentliche Verwaltung zunehmend in den Wettbewerb mit der Privatwirtschaft. Die vielen Vorteile und interessanten Berufsperspektiven der öffentlichen Verwaltung gerade für die Fachleute aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) sind stetig aktiv zu kommunizieren. Die modernen Medien (Internet, Facebook , Twitter et cetera) werden hierfür genutzt. Ein Beitrag zur frühzeitigen Werbung für Ausbildungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst sind in diesem Zusammenhang die Teilnahme vieler Ressorts an dem bundesweit initiierten Girls Day/Boys Day sowie das Angebot von Praktikantenstellen. Im Übrigen ist die Thüringer Landesverwaltung regelmäßig auf Berufsmessen und ähnlichen Veranstaltungen vertreten und präsentiert sich dort als attraktiver und moderner Arbeitgeber. In der Thüringer Steuerverwaltung wurde ein Onlinebewerbungsverfahren (interamt.de) zur Gewinnung von neuen Auszubildenden und Studenten eingerichtet. Die Vorteile für den Bewerber sind ein unkompliziertes elektronisches Bewerbungsverfahren "von zu Hause aus" mit vorgegebenen Formularfeldern, Papier- beziehungsweise Kosteneinsparung sowie ein schnelles elektronisches Benachrichtigungsverfahren im laufenden Bewerbungsverfahren. Umfragen belegen, dass die Nutzung der Möglichkeit von Onlinebewerbungen bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer beliebter wird. Für das bereits vorhandene Personal werden in erster Linie Fortbildungen zu den technischen Aspekten eingeführter digitaler Technik aktiv genutzt. Zu b) Qualifikation und Kompetenzentwicklung betreffen alle Maßnahmen zum Aufbau, Erhalt und Ausbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur Bewältigung beruflicher Anforderungen notwendig sind. Lebenslanges Lernen gewinnt in der öffentlichen Verwaltung immer weiter an Bedeutung, um den gestiegenen Erwartungen der Bürger an die staatliche Daseinsvorsorge und Dienstleistungsqualität gerecht zu werden. Die Mitarbeiter -Vorgesetzten-Gespräche sind eine Alternative, sich gezielt zu individuellen Entwicklungspotenzialen zu verständigen und Fortbildungsbedarfe festzustellen. Mit dem ressortübergreifenden Jahresfortbildungsprogramm des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales wird den modernen Anforderungen zur Fortbildung und Kompetenzentwicklung auch hinsichtlich der digitalen Kompetenzentwicklung der Landesbediensteten Rechnung getragen. Diese, wie auch alle anderen Seminare, werden durch die virtuelle Datenaustauschplattform unterstützt. Neben Präsenzseminaren wird allen Landesbediensteten jährlich ein E-Learning-Programm angeboten. 7 Drucksache 6/2825Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Darüber hinaus besteht für die Bediensteten die Möglichkeit, an durch die einzelnen Ressorts je nach Bedarf organisierten Inhouse-Schulungen teilzunehmen und fachspezifische Fortbildungsangebote externer Veranstalter wahrzunehmen. Die existierenden Fortbildungsprogramme werden fortlaufend weiterentwickelt und bei neu auftretenden Anforderungen an die Bediensteten angepasst. Zu 6.: In der Übersicht der Anlage 22) sind die den Ressorts bekannten berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen mit einem qualifizierenden akademischen Abschluss (Diplom, Bachelor, Master) aufgeführt, für die im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 30. Juni 2016 Unterstützungsleistungen gewährt worden sind. Unbeachtlich für den Ausweis der Weiterbildungsmaßnahme in dieser Tabelle ist, ob die Initiative für die Weiterbildungsmaßnahme von dem Bediensteten alleine ausging oder diese im gemeinsamen Interesse mit dem Dienstherrn stand. Die Unterstützung (zum Beispiel Sonderurlaub, Teilzeit) wurde jedoch jeweils mit Bezug zur Durchführung der berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahme gewährt. Mangels Dokumentationspflicht der von den Bediensteten berufsbegleitend absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen wird hinsichtlich der Übersicht in Anlage 2 kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. So gibt es beispielsweise auch im Bereich der Thüringer Steuerverwaltung Bedienstete, die auf private Initiative berufsbegleitend Weiterbildungsmaßnahmen in Form eines Studiums durchführen. Eine Erfassung dieser Fälle erfolgt jedoch nicht. Ferner muss bei der Beantragung von Teilzeit nicht zwingend die Ausübung eines Studiums als Begründung angegeben werden; "sonstige Gründe" sind ausreichend. Zu 7.: Formen der mitarbeiterorientierten Personalführung bedienen sich in der Regel verschiedener Führungsinstrumente , mit denen eine Führungskraft unmittelbar Einfluss auf die Motivation und das Verhalten der Mitarbeiter nimmt. Im Allgemeinen zählen hierzu ein kooperativer Führungsstil, der Lob und Anerkennung ebenso beinhaltet wie konstruktive Kritik und gegenseitige Rückmeldung zum aktuellen Sach- und Leistungsstand sowie zu bestehenden wechselseitigen Erwartungen sowie Entwicklungsmöglichkeiten für den Bediensteten, insbesondere durch Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche. Ein dem entsprechendes Führungsverhalten gehört zum Selbstverständnis der Thüringer Landesverwaltung . Vor diesem Hintergrund wird der Führungskräfteauswahl, -entwicklung und -fortbildung eine entscheidende Bedeutung für eine leistungsfähige und chancengerechte Verwaltung beigemessen. An Führungskräfte werden besondere Anforderungen an ihre fachlichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen und an ihre Fähigkeit zur Mitarbeiterführung gestellt. Bei der Wahrnehmung dieser Führungsverantwortung werden die Führungskräfte zielgerichtet unterstützt. Zum einen greift das ressortübergreifende Fortbildungsprogramm des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales die oben genannten Führungsinstrumente in verschiedenen Schulungen auf und richtet diese zusätzlich auf die Besonderheiten der Verwaltungspraxis aus, zum Beispiel durch das Anbieten von Führungslehrgängen für Nachwuchsführungskräfte, stellvertretende Leitungskräfte und Behördenleitungen , zum Umgang mit "schwierigen" Situationen (Aufgabenzuwachs, Personalabbau, Umstrukturierung oder ähnliches) sowie den sogenannten mitteldeutschen Führungskräfteaustausch (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen). Darüber hinaus haben einige Ressorts zusätzlich Konzepte für ressorteigene Führungskräftefortbildungen erarbeitet und schulen ihre Führungskräfte im Rahmen von Inhouse-Schulungen bedarfsabhängig zu spezifischen Themen der mitarbeiterorientierten Personalführung. Zusätzlich wurden Führungskräfte im Vorjahr im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu mitarbeiter- und gesundheitsorientierter Führung (Salutgenesemodell) durch den B.A.D. geschult. Neben der laufenden Personalführung werden Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche entsprechend der Rahmenleitlinie PERMANENT regelmäßig geführt. Diese dienen dem Austausch zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzten über seine Stellung innerhalb der Organisation, die aktuellen Umstände und Entwicklungsmöglichkeiten des Mitarbeiters. Darüber hinaus helfen sie u. a., den Fortbildungsbedarf des Mitarbeiters herauszufinden und Qualifizierungsperspektiven zu entwickeln. 8 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2825 Besondere Bedeutung kommt der partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Behördenleitung und den Vertretungen der Bediensteten sowie den jeweiligen Beauftragen zu. Die mitarbeiterorientierte Personalführung wird durch eine klare, entwicklungsfähige Aufgabenzuordnung und Arbeitsgestaltung unterstützt. Darüber hinaus kommen unter anderem folgende Handlungsfelder mitarbeiterorientierter Personalführung zur Anwendung: • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf • Entwicklung von Leitbildern unter Beteiligung der Bediensteten • Durchführung von Mitarbeiterbefragungen • Förderung einer gesunden Unternehmenskultur • Wahrung einer offenen Informationspolitik • Ausdruck von Anerkennung und Wertschätzung • soziale Unterstützung • Delegation von Verantwortung beziehungsweise Einräumung von Ermessens- und Gestaltungsspielräumen • Einleitung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements bei Fehlzeiten • Bildung von Arbeitsgruppen für zeitlich und gegenständlich begrenzte Arbeitsaufgaben beziehungsweise Projekte Zu 8.: Die Besoldung der Thüringer Beamten richtet sich nach dem Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG). Das Thüringer Besoldungsgesetz enthält grundsätzlich keine Regelungen zu leistungsbezogenen Besoldungsbestandteilen . Für den Hochschulbereich sind Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge (§ 28 ThürBesG), besondere Leistungsbezüge (§ 29 ThürBesG) sowie Funktions-Leistungsbezüge (§ 30 ThürBesG) für die Wahrnehmung von Hochschulleitungsfunktionen vorgesehen. Die Leistungsbezüge können unbefristet, befristet oder als Einmalzahlung gewährt werden. Ferner ist eine Forschungs- und Lehrzulage (§ 33 ThürBesG) aus eingeworbenen Drittmitteln möglich. Das Entgelt der Tarifbeschäftigten des Freistaats Thüringen richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). In der Tarifrunde 2009 verständigten sich die Tarifvertragsparteien des TV-L darauf, die damalige Regelung zur leistungsorientierten Bezahlung (§ 18 TV-L a.F.) zugunsten einer allgemeinen Erhöhung der Tabellenentgelte aufzuheben. Der TV-L enthält jedoch in § 17 Absatz 2 eine Regelung zum leistungsorientierten Stufenaufstieg mit entsprechender Auswirkung auf die Bezahlung. Danach kann bei erheblich über- oder erheblich unterdurchschnittlichen Leistungen der Aufstieg in die Stufe 4 und höher verkürzt oder verlängert werden. Die Umsetzung dieser tariflichen Regelung obliegt den Ressorts in eigener Zuständigkeit. Weiterhin enthält der TV-L in den Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen (§ 40 TV-L) leistungsorientierte Bezahlungsinstrumente in Form von Leistungszulagen, Leistungsprämien sowie besonderen Zahlungen im Drittmittelbereich (§ 18 i.d.F des § 40 TV-L). Zu 9.: Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Die genannten Regelungen sind nicht disponibel. Somit bestehen keine Dienstvereinbarungen zur Regelung einer leistungsgerechten Bezahlung. In Vertretung Dr. Schubert Staatssekretär Endnote: * Vergleiche BMI, "Jedes Alter zählt. Ergebnisbericht Demografiegipfel AG F", 2013. 9 Drucksache 6/2825Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 1 Ressort Form (sowie Erläuterungen) Anzahl der nutzenden Bediensteten TSK Alternierende Heimarbeit (soweit aus beachtlichen sozialen Gründen ein nachvollziehbares Bedürfnis besteht) 2 TMIK Alternierende Telearbeit (bei Vorliegen sozialer Kriterien oder dienstlicher Gründe) 34 TMBJS Alternierende Heimarbeit 6 TMMJV Alternierende Telearbeit (aus familien- oder sozialpolitischen Gründen als auch aufgrund besonderer dienstlicher Gründe) 8 TFM Alternierende Heimarbeit (für Bedienstete, die nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen oder bei denen nach amtsärztlicher Einschätzung für die Erhaltung der Dienst/Arbeitsfähigkeit ein Heimarbeitsplatz unerlässlich ist) 1 Alternierende Heimarbeit (für Bedienstete bestimmter Außendienste) 264 Telearbeit (für Bedienstete aufgelöster Finanzamtsstandorte mit besonderer persönlicher Situation (Schwerbehinderung, Pflege naher Angehöriger) 4 TMWWDG Alternierende Tele- und Heimarbeit (per Individualvereinbarung mit Kommunikationszeiten) 28 TMASGFF Alternierende Telearbeit (unter Beachtung der dienstlichen Erfordernisse) 26 TMUEN Alternierende Telearbeit (bei Vorliegen sozialer Kriterien oder dienstlicher Gründe) 9 TMIL Alternierende Telearbeit (zum Teil projektbezogen) 15 10 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2825 A nl ag e 2 R es so rt B eh ör de B er uf sb eg le ite nd e W ei te rb ild un gs m aß na hm e (B ez ei ch nu ng /a ng es tre bt er A bs ch lu ss ) A rt de r U nt er st üt zu ng (fi na nz iel l, S on de ru rla ub ,T ei lz ei t e tc .) 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Wahlperiode R es so rt B eh ör de B er uf sb eg le ite nd e W ei te rb ild un gs m aß na hm e (B ez ei ch nu ng /a ng es tre bt er A bs ch lu ss ) A rt de r U nt er st üt zu ng (fi na nz iel l, S on de ru rla ub ,T ei lz ei t e tc .) 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