18.10.2016 Drucksache 6/2829Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. November 2016 Verwendung der Mittel nach dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommu nalhaushaltssicherungsprogrammgesetzes nachgefragt Die Kleine Anfrage 1416 vom 2. September 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf eine Kleine Anfrage zum selben Themenkomplex in Drucksache 6/1813 verwies die Lan desregierung darauf, dass eine Beantwortung eines Teils der Fragen deshalb noch nicht möglich sei, da die Jahresrechnungen 2015 noch nicht vorlägen. Die Jahresrech nungen 2015 mussten bis zum 30. April 2016 vorliegen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte haben nach Kenntnis der Landesregierung im Jahr 2015 die investive Zuweisung in Höhe von 18,51 Euro je Einwohner im Verwaltungshaushalt ver wendet (bitte nach Höhe, Gemeinde, kreisfreie Stadt getrennt aufführen)? 2. Welche Schulträger haben von der Möglichkeit nach Kenntnis der Landesregierung Gebrauch gemacht, die investive Zuweisung für Schulbauten und Schulsporthallen als Haushaltsreste in das Jahr 2016 zu übertragen? 3. Welche Schulträger müssen beziehungsweise mussten finanzielle Mittel in welcher konkreten Höhe aus welchen Gründen an das Land zurückerstatten? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 17. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Soweit den Rechtsaufsichtsbehörden bereits entsprechende Angaben vorliegen, können diese der Anla ge* entnommen werden. Soweit keine entsprechenden Informationen vorliegen, wird auf die in § 80 Abs. 3 ThürKO und § 82 Abs. 2 ThürKO genannten Fristen zur Prüfung und Beschlussfassung der Jahresrechnung verwiesen. Erst nach Prüfung und Beschlussfassung der Jahresrechnung kann durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit einer Verwendungsnachweisprüfung i.S.d. § 6 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz überhaupt begonnen werden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag 6. WahlperiodeDrucksache 6/2829 Zu 2.: Nach Kenntnis der Rechtsaufsichtsbehörden haben der Landkreis Greiz, der Landkreis Hildburghausen so wie der SaaleOrlaKreis von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Zu 3.: Bislang muss beziehungsweise musste kein Schulträger Mittel zurückerstatten. Dr. Poppenhäger Minister Anlage Verwendung Investitionspauschale im Verwaltungshaushalt Gemeinde Investitionspauschale § 1 Abs. 5 ThürKommHPG (in Euro) Verwendung im Verwaltungshaushalt in Höhe von (in Euro) Flarchheim 7.755,69 7.755,69 Heroldishausen 3.720,51 3.720,51 Menteroda 38.630,37 38.630,37 Henneberg 11.420,67 11.420,67 Oberhof 30.189,81 30.189,81 Vogelsberg 12.882,96 12.882,96 Verwendung der Mittel nach dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetzes nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Anlage