18.10.2016 Drucksache 6/2832Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. November 2016 Einrichtung einer Polizei-Vertrauensstelle - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1443 vom 8. September 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage (vergleiche Drucksache 6/1312) erklärte der Staatssekretär des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales am 27. November 2015, dass das Ministerium "gerade dabei" sei, die Polizei-Vertrauensstelle einzurichten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann hat die Polizei-Vertrauensstelle ihre Arbeit aufgenommen? 2. Wie ist die Polizei-Vertrauensstelle in die Aufbauorganisation des Ministeriums eingeordnet? 3. Welche personelle Ausstattung hat die Polizei-Vertrauensstelle (bitte nach offenen/besetzten Stellen und tariflicher beziehungsweise beamtenrechtlicher Eingruppierung aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 14. Okotber 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Polizei-Vertrauensstelle hat ihre Arbeit aufgrund der notwendigen Abstimmungen und organisatorischen Maßnahmen noch nicht aufgenommen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird diese im 1. Quartal 2017 ihre Arbeit aufnehmen. Zu 2.: Nach den bisherigen Überlegungen wird die Polizei-Vertrauensstelle in der Aufbauorganisation des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales dem Geschäftsbereich des Staatssekretärs unmittelbar zugeordnet . K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2832 Zu 3.: Für die Aufgabenerfüllung ist zunächst ein Personalansatz von einer Beamtin/einem Beamten des höheren Dienstes (Jurist), einer Beamtin/einem Beamten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes sowie einer Beschäftigten /eines Beschäftigten nach TV-L vorgesehen. Dr. Poppenhäger Minister Einrichtung einer Polizei-Vertrauensstelle - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: