19.10.2016 Drucksache 6/2836Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. November 2016 Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke von Probstzella nach Gräfenthal - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1452 vom 9. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Zukunft der Max- und Moritzbahn zwischen Probstzella und Ernstthal stand am 30. August 2016 auf der Tagesordnung im Kreisentwicklungsausschuss des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Wie die Ostthüringer Zeitung in ihrer Ausgabe vom 1. September 2016 berichtete, informierten sich Landrat und Ausschussmitglieder bei einer Draisinenfahrt vor Ort über die Arbeit und Ziele des DBV-Fördervereins. In dem Pressebericht wurden die geschätzten Instandsetzungskosten für die Strecke erneut mit 50 Millionen Euro beziffert . Ein Betrag, der in dieser Höhe vom Förderverein in Frage gestellt wird. Schätzungen aus den Jahren 1998/1999 hätten bei acht bis zehn Millionen Deutschen Mark gelegen. Am 31. Dezember 2017 läuft nach Aussage des Fördervereins der Pachtvertrag mit der Deutschen Regionaleisenbahn GmbH aus. Bisher gibt es keine verbindliche Planung zur Zukunft der Max- und Moritzbahn. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie setzen sich die vom Bundesverkehrsministerium bezifferten 50 Millionen Euro Instandsetzungskosten zusammen? 2. Auf welcher Grundlage basiert die Aussage, dass es keine ausreichende Verkehrsnachfrage zur Bestellung von entsprechenden Schienenpersonennahverkehrsleistungen gibt? 3. Wann und von wem wurden Bedarfsermittlungen für den Gütertransport auf der Strecke mit welchem Ergebnis durchgeführt? 4. Um welche Größenordnung würden sich die erforderlichen Instandsetzungskosten verringern, wenn die Strecke zukünftig nur für die touristische Nutzung (Streckenklasse A) vorgehalten wird und somit beispielsweise auf teure und aufwendige Signal- und Sicherungstechnik verzichtet werden kann? 5. Inwieweit wird sich die Landesregierung in die Verhandlungen zum Erhalt der Bahnstrecke nach dem Jahr 2017 einbringen? 6. Sind Gespräche mit den bisherigen beziehungsweise zukünftigen Verantwortungsträgern geplant und wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2836 7. Wie hoch werden die Kosten für den Rückbau eingeschätzt, sollte die Strecke nach dem Jahr 2017 stillgelegt werden und wer trägt in diesem Fall die Kosten? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 17. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Entsprechende Detailinformationen liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 2.: Die Strecke wurde im Jahr 1997 wegen akuter Betriebsgefahr gesperrt. Zuvor wurden im werktäglichen Durchschnitt 174 Reisende und am Wochenende 90 Reisende gezählt. Eisenbahnverkehre benötigen eine angemessene Fahrgastnachfrage, um die hohen Kosten des Betriebs und der Infrastrukturnutzung zu rechtfertigen. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass eine Mindestnachfrage von 500 Fahrgästen pro Tag als untere Grenze anzusehen ist. Auch aus ökologischen Gründen kann ein Eisenbahnbetrieb nur bei einer entsprechenden Fahrgastnachfrage begründet werden, da in anderen Fällen der Bus das umweltfreundlichere und flexiblere Verkehrsmittel ist. In Anbetracht dieser Prämissen geht die Landesregierung davon aus, dass der Beförderungsbedarf nach wie vor durch die vom Landkreis Saalfeld-Rudolstadt bestellten Busverkehre befriedigt werden kann. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der Landesregierung für diese Strecke derzeit kein Infrastrukturbetreiber bekannt ist, der eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen kann, um die Strecke wieder in einen betriebsfähigen Zustand zu versetzen. Zu 3.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Güterverkehr bereits im Jahr 1994 eingestellt wurde. Die Einstellung der Güterverkehre erfolgte nach Kenntnis der Landesregierung nicht aufgrund der Streckensperrung , sondern in Ermangelung von entsprechenden Transportbedarfen. Zu 4.: Dazu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass auch im Falle von allein touristischen Verkehren keine Abstriche an der Eisenbahnsicherheit zulässig sind. Zu 5. und 6.: Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Strecke ist nach § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz stillgelegt. Sie wurde im stillgelegten Zustand von der DB Netz AG an die Deutsche Regionaleisenbahn verpachtet. Die Landesregierung ist in dieses Pachtverhältnis nicht einbezogen und kann insofern keine Angaben über entsprechende Vertragsverhandlungen machen. Zu 7.: Zu den möglichen Kosten eines Streckenrückbaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Grundsätzlich hat der Eigentümer der Anlagen die hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die Strecke bereits stillgelegt ist. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke von Probstzella nach Gräfenthal - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5. und 6.: Zu 7.: