19.10.2016 Drucksache 6/2838Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. November 2016 Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Saale-Holzland-Kreis - Teil II Die Kleine Anfrage 1297 - korrigierte Fassung - vom 27. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Zuge der Berichterstattung über eine verhängte Haushaltssperre im Saale-Holzland-Kreis (Ostthüringer Zeitung vom 22. Juli 2016) werden insbesondere gesunkene Zuweisungen des Landes dafür verantwortlich gemacht. Der Landkreis finanziert sich über Zuweisungen des Landes, eigene Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb und der Kreisumlage. Nach meiner Kenntnis wurden bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2016 bei den Schlüsselzuweisungen des Landes die Planzahlen von dem Jahr 2015, beim Mehrbelastungsausgleich jedoch die Planzahlen von dem Jahr 2016 zum Ansatz gebracht. Nach meiner Auffassung stellt dies die Hauptursache für die nun verhängte Haushaltssperre dar. Der Saale-Holzland-Kreis unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe (absoluter Betrag und prozentuell gemessen an den Gesamtausgaben) erhielt beziehungsweise erhält der Saale-Holzland-Kreis Erstattungen vom Land in den Bereichen Asylbewerberleistungsgesetz , Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz, Zweites und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch in den Jahren 2012 bis 2016 (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? 2. Für welche Investitionsvorhaben erhielt beziehungsweise erhält der Saale-Holzland-Kreis Landeszuschüsse in welcher Höhe und welchem prozentualen Anteil gemessen an den Gesamtinvestitionskosten im Zeitraum von 2013 bis 2016 (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? 3. In welchem Umfang (Höhe, prozentueller Anteil gemessen an den Gesamtkosten) erhielt der Saale-Holzland -Kreis Kostenerstattungen infolge der Kommunalisierung der Staatlichen Umwelt- und Versorgungsämter seit Wirksamwerden dieser Kommunalisierung (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? 4. Aus welchem Grund hat das Landesverwaltungsamt den Haushalt 2016 des Saale-Holzland-Kreises genehmigt , obwohl bei der geplanten Schlüsselzuweisung die Planzahlen von dem Jahr 2015, beim Mehrbelastungsausgleich jedoch die Planzahlen von dem Jahr 2016 zum Ansatz gebracht wurden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2838 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 17. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu 2.: Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. Zu 3.: Es wird auf die Anlage 3 verwiesen. zu 4.: Der Doppelhaushalt des Landes wurde am 18. Dezember 2015 und somit erst zwei Tage nach dem Haushalt des Saale-Holzland-Kreises verabschiedet. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der zu erwartenden Höhe der Schlüsselzuweisungen schlug die Kreisverwaltung dem Kreistag im Rahmen des Haushaltsentwurfes vor, die Höhe der Schlüsselzuweisungen zunächst auf dem Stand des Vorjahres einzuordnen . Die Verwaltung hat dabei unter anderem im Vorbericht zum Haushalt auf den Seiten 20 und 42 auf das bestehende Risiko und auf die Kompensation einer möglichen Mindereinnahme durch eine nachträgliche Anpassung des Kreisumlagesatzes im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung hingewiesen. Das TLVwA war stets über die verschiedenen Planungsphasen des Haushalts 2016 und die sich aus der veranschlagten Höhe der Schlüsselzuweisungen ergebenden Risiken informiert. Dr. Poppenhäger Minister Anlage* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1 (Kleine Anfrage Nr. 1297; zu Frage 1) Saale-Holzland-Kreis - Erstattungen vom Land in den Bereichen Asylbewerberleistungsgesetz, Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz, SGB II und SBG XII 2012 Bereich absolut Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises für die Aufgabe Asylbewerberleistungsgesetz Erstattungen an Landkreise und kreisfreie Städte für Unterbringung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen 2.417,40 € Ausreichung von Pauschalen; zu den Gesamtausgaben des Landkreises liegen keine Angaben vor. Krankenhilfe für ausländische Flüchtlinge 5.054,34 € 100 %, soweit Kosten im Einzelfall je Flüchtling und Kalenderjahr 2.556,46 EUR übersteigen Leistungen für ausländische Flüchtlinge 3.264,00 € Ausreichung von Pauschalen; zu den Gesamtausgaben des Landkreises liegen keine Angaben vor. SGB II Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und der daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige - Ergänzugszuweisung nach § 23 Abs. 1 ThürFAG (a.F.). Verteilung der Mittel erfolgte nach der VO zu § 23 ThürFAG 6.387.508,97 € zu den kom. Gesamtausgaben nach SGB II liegen dem TMASGFF keine entsprechenden Daten vor Auszahlung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft an die Landkreise und kreisfreien Städte 3.918.422,83 € zu den kom. Gesamtausgaben nach SGB II liegen dem TMASGFF keine entsprechenden Daten vor; Bundesanteil nach § 46 Abs. 5 und 6 SGB II 35,8% der Ausgaben nach § 22 Abs. 1 SGB II. Verteilung der Mittel erfolgte nach der VO zu § 23 ThürFAG. SGB XII Erstattungen an örtliche Träger der Sozialhilfe besondere Ergänzungs zuweisung zu den Nettosozialhilfeaufwendungen nach SGB XII. 11.513.959,08 € 82% Erstattungen an Sozialhilfeträger 26.505,96 € 100% Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII 738.560,70 € 42%; Bundesmittelverteilung § 6 ThürAGSGB XII 1 von 5 2013 Bereich absolut Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises für die Aufgabe Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz Kostenerstattung für UMF 39.267,05 € 100,00% Kostenerstattung für Leistungen an Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt 2.397,75 € 100,00% Asylbewerberleistungsgesetz Erstattungen an Landkreise und kreisfreie Städte für Unterbringung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen 5.405,70 € Ausreichung von Pauschalen; zu den Gesamtausgaben des Landkreises liegen keine Angaben vor. Leistungen für ausländische Flüchtlinge 9.368,00 € Ausreichung von Pauschalen; zu den Gesamtausgaben des Landkreises liegen keine Angaben vor. SGB II Auszahlung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft an die Landkreise und kreisfreien Städte 3.794.007,33 € zu den kom. Gesamtausgaben nach SGB II liegen dem TMASGFF keine entsprechenden Daten vor; Bundesanteil nach § 46 Abs. 5 und 6 SGB II 34,1% der Ausgaben nach § 22 Abs. 1 SGB II. Verteilung der Mittel erfolgte nach der VO zu § 23 ThürFAG SGB XII Erstattungen an Sozialhilfeträger 19.638,46 € 100,00% Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII 1.337.439,61 € 75 % vom Aufwand 2013; Neufassung §46a SGB XII Bundesmittelerstattung ab 2013 2 von 5 2014 Bereich absolut Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises für die Aufgabe Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz Kostenerstattung für UMF 57.748,73 € 100,00% Kostenerstattung für Leistungen an Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt 4.284,05 € 100,00% Maßnahmekatalog Kinderschutz 1.700,00 € 59,00% Asylbewerberleistungsgesetz Erstattungen an Landkreise und kreisfreie Städte für Unterbringung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen 7.349,40 € Ausreichung von Pauschalen; zu den Gesamtausgaben des Landkreises liegen keine Angaben vor. Krankenhilfe für ausländische Flüchtlinge 2.694,67 € 100 %, soweit Kosten im Einzelfall je Flüchtling und Kalenderjahr 2.556,46 EUR (ab 29.08.2014 = 1.000 EUR) übersteigen Leistungen für ausländische Flüchtlinge 12.270,00 € Ausreichung von Pauschalen; zu den Gesamtausgaben des Landkreises liegen keine Angaben vor. SGB II Auszahlung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft an die Landkreise und kreisfreien Städte 3.224.561,29 € zu den kom. Gesamtausgaben nach SGB II liegen dem TMASGFF keine entsprechenden Daten vor; Bundesanteil nach § 46 Abs. 5 und 6 SGB II 31,3% der Ausgaben nach § 22 Abs. 1 SGB II, Verteilung der Mittel erfolgte nach der VO zu § 7 ThürAGSGB II SGB XII Erstattungen an Sozialhilfeträger 19.097,96 € 100,00% Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII 1.773.737,02 € 100 % vom Aufwand 2014; Bundesmittelerstattung nach § 46a SGB XII u. Rest aus 2013 zu 75% 3 von 5 2015 Bereich absolut Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises für die Aufgabe Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz Kostenerstattung für Leistungen an Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt 11.435,08 € 100,00% Maßnahmekatalog Kinderschutz - Fachtag Crystel Meth 917,00 € 74,00% Maßnahmekatalog Kinderschutz - Fortbildung und Infomaterial Kinderschutz 1.500,00 € 79,00% Kostenerstattung für UMF 291.838,53 € 100,00% Asylbewerberleistungsgesetz Erstattungen an Landkreise und kreisfreie Städte für Unterbringung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen 13.016,95 € Ausreichung von Pauschalen; zu den Gesamtausgaben des Landkreises liegen keine Angaben vor. SGB II Auszahlung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft an die Landkreise und kreisfreien Städte 3.811.309,17 € zu den kom. Gesamtausgaben nach SGB II liegen dem TMASGFF keine entsprechenden Daten vor; Bundesanteil nach § 46 Abs. 5 und 6 SGB II 35,4% der Ausgaben nach § 22 Abs. 1 SGB II, Verteilung der Mittel erfolgte nach der VO zu § 7 ThürAGSGB II SGB XII Erstattungen an Sozialhilfeträger 25.184,41 € 100,00% Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII 1.946.251,04 € 100 % vom Aufwand 2015 Bundesmittelerstattung nach § 46a SGB XII u. Rest aus 2013 zu 75% 4 von 5 2016 Bereich absolut Anteil an den Gesamtausgaben des Landkreises für die Aufgabe Umsetzung Kinder- und Jugendhilfegesetz Kostenerstattung für Leistungen an Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt (Stand: 16.08.2016) 1.837,91 € 100,00% Kostenerstattung für UMF (Stand: 16.08.2016) 537.286,16 € 100,00% Asylbewerberleistungsgesetz Erstattungen an Landkreise und kreisfreie Städte für Unterbringung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen Stand: 31.08.2016 1.692,00 € Ausreichung von Pauschalen; zu den Gesamtausgaben des Landkreises liegen keine Angaben vor. SGB II Auszahlung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft an die Landkreise und kreisfreien Städte 3.500.000,00 € (Prognose) zu den kom. Gesamtausgaben nach SGB II liegen dem TMASGFF keine entsprechenden Daten vor; Bundesanteil nach § 46 Abs. 5 und 6 SGB II 35,9% der Ausgaben nach § 22 Abs. 1 SGB II, Verteilung der Mittel erfolgte nach der VO zu § 7 ThürAGSGB II SGB XII Erstattungen an Sozialhilfeträger Stand: 19.08.2016 6.207,44 € 100,00% Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII Stand: 19.08.2016 1.173.775,03 € 100 % vom Aufwand 2016 Bundesmittelerstattung nach § 46a SGB XII Für das lafuende Haushaltsjahr 2016 können noch nicht alle Erstattungen abschließend beziffert werden, z. T. auch noch nicht abgeschätzt werden. Soweit die Positionen kurzsiv dargestellt sind, sind diese als Plandaten zu betrachten bzw. gelten die entsprechenden Anmerkungen/ Hinweise. Im Bereich Asyl sind z. B. die Erstattungen bis 31.08.2016 dargestellt, darüber hinaus ist eine Abschätzung nicht möglich. 5 von 5 Anlage 2 (Kleine Anfrage Nr. 1297; zu Frage 2) Saale-Holzland-Kreis - Investitionsvorhaben 2013 Investitionsvorhaben Zuschüsse absolut Anteil (Zuschüsse gesamt) an den Gesamtinvestitionskosten * bei mehrjähriger Maßnahme Zeitraum* Schwerpunktförderung im Bereich Breitenkultur Sanierung von Unterrichtsräumen der Musikschule 40.000,00 € 46% Anschaffung Instrumente und Mikrofone 7.705,00 € 50% Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Feuerwehrhäuser, -fahrzeuge und –geräte Beschaffung ELW 1 für Stützpunktfeuerwehr Bürgel 25.000,00 € 26% Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" Ausstattung einer Tagespflegestelle 900,00 € 82% Förderung kommunaler Straßenbau Erneuerung Bahnübergang K 127 Elsterstraße in Crossen bei Bahn-km 59,860 46.700,00 € 68% 2012 -2016 Erneuerung Bahnübergang K 204 zwischen Hartmannsdorf und Tauchlitz bei Bahn-km 61,150 46.000,00 € 68% 2012 - 2015 Ersatzneubau Saalebrücke K 171 in Großeutersdorf 461.900,00 € 67% 2012 - 2014 Umstufung, Erneuerung K 209 (ehem. L 2302) von Abzweig B 88 bis Ortseingang Neuengönna 290.000,00 € 81% 2013 - 2015 Umstufung, Erneuerung K 209 (ehem. L 2302) OD Neuengönna 230.000,00 € 66% 2013 - 2015 Umstufung, Erneuerung K 211 (ehem. L 1111) von Abzweig L 1077 bei Wolfersdorf bis L 1110 bei Hummelshain 800.000,00 € 69% 2013 - 2014 Zuwendung gemäß ÖPNV-Investitionsrichtlinie Fahrzeugförderung 360.000,00 € 47% Betriebshofförderung 4.900,00 € 50% Modellregion Saale-Holzland-Kreis Pilotprojekt im Rahmen MORO Aktionsprogramm Regionale Daseinsvorsorge des BMVBS 25.000,00 € 41% 2013 - 2015 (2015 keine Zuweisungen) Förderung der Dorfentwicklung/ Sanierung Orts- und Durchgangsstraße in Großbockedra 104.018,80 € 65% 1 von 4 2014 Investitionsvorhaben Zuschüsse absolut Anteil (Zuschüsse gesamt) an den Gesamtinvestitionskosten * bei mehrjähriger Maßnahme Zeitraum* Schwerpunktförderng im Bereich Breitenkultur Kooperation mit der Regelschule Dorndorf 4.908,43 € 100% Förderung kommunaler Straßenbau Ersatzneubau Saalebrücke K 171 in Großeutersdorf 2.600,00 € Fortführung aus 2012 2012 - 2014 Umstufung, Erneuerung K 209 (ehem. L 2302) von Abzweig B 88 bis Ortseingang Neuengönna 10.000,00 € Fortführung aus 2013 2013 - 2015 Umstufung, Erneuerung K 209 (ehem. L 2302) OD Neuengönna 7.900,00 € Fortführung aus 2013 2013 - 2015 Umstufung, Erneuerung K 211 (ehem. L 1111) von Abzweig L 1077 bei Wolfersdorf bis L 1110 bei Hummelshain 13.100,00 € Fortführung aus 2013 2013 - 2014 Umstufung, Erneuerung K 207 (ehem. L 2315) von K 119 bei Ilmsdorf bis B 7 bei Bürgel 54.500,00 € 83% 2014 - 2016 Ersatzneubau Gleisebrücke K 158 in Graitschen 190.000,00 € 71% 2014 - 2015 Zuwendung gemäß ÖPNV-Investitionsrichtlinie Fahrzeugförderung 1.620.000,00 € 40% Betriebshofförderung 52.400,00 € 42% Modellregion Saale-Holzland-Kreis Pilotprojekt im Rahmen MORO Aktionsprogramm Regionale Daseinsvorsorge des BMVBS 25.000,00 € Fortführung aus 2014 2013 - 2015 (2015 keine Zuweisungen) Förderung der Dorfentwicklung/ Sanierung Orts- und Durchgangsstraße in Großbockedra 28.020,71 € 65% 2015 Investitionsvorhaben Zuschüsse absolut Anteil (Zuschüsse gesamt) an den Gesamtinvestitionskosten * bei mehrjähriger Maßnahme Zeitraum* Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im schulischen Bereich Einrichtung und Nutzung eines multifunktionalen Lernraumes, Staatliches Gymnasium „J. H. Pestalozzi“ Stadtroda 23.750,00 € 95% Förderung kommunaler Straßenbau Erneuerung Bahnübergang K 127 Elsterstraße in Crossen bei Bahn-km 59,860 9.100,00 € Fortführung aus 2012 2012 - 2016 Erneuerung Bahnübergang K 204 zwischen Hartmannsdorf und Tauchlitz bei Bahn-km 61,150 40.700,00 € Fortführung aus 2012 2012 - 2015 Umstufung, Erneuerung K 209 (ehem. L 2302) von Abzweig B 88 bis Ortseingang Neuengönna 13.000,00 € Fortführung aus 2013 2013 - 2015 2 von 4 Umstufung, Erneuerung K 209 (ehem. L 2302) OD Neuengönna 4.100,00 € Fortführung aus 2013 2013 - 2015 Umstufung, Erneuerung K 207 (ehem. L 2315) von K 119 bei Ilmsdorf bis B 7 bei Bürgel 701.000,00 € Fortführung aus 2014 2014 - 2016 Ersatzneubau Gleisebrücke K 158 in Graitschen 10.000,00 € Fortführung aus 2014 2014 - 2015 Ausbau K 208 OD Kahla 1.BA 1.700,00 € 74% 2015 - 2016 Ersatzneubau Stützmauer K 113 OD Renthendorf 245.000,00 € 64% 2015 - 2016 Zuwendung gemäß ÖPNV-Investitionsrichtlinie Neubau Omnibushaltestellen 8.490,00 € 100% Fahrzeugförderung 996.000,00 € 30% Betriebshofförderung 27.090,00 € 50% Modellvorhaben "Bildungsallianz" SHK 33.441,00 € 100% Förderung der Dorfentwicklung/ Sanierung Orts- und Durchgangsstraße in Großbockedra 80.937,42 € 65% Förderung der Dorfentwicklung/ Sanierung Grundschule/Kindergarten in Stiebritz 167.911,60 € 65% 2016 Investitionsvorhaben Zuschüsse absolut Anteil (Zuschüsse gesamt) an den Gesamtinvestitionskosten * bei mehrjähriger Maßnahme Zeitraum* Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Feuerwehrhäuser, -fahrzeuge und –geräte Beschaffung HLF 10 für Stützpunktfeuerwehr Kahla 75.000,00 € 25% Förderung kommunaler Straßenbau Erneuerung Bahnübergang K 127 Elsterstraße in Crossen bei Bahn-km 59,860 6.100,00 € Fortführung aus 2012 2012 - 2016 Umstufung, Erneuerung K 207 (ehem. L 2315) von K 119 bei Ilmsdorf bis B 7 bei Bürgel 1.000,00 € Fortführung aus 2014 2014 - 2016 Ausbau K 208 OD Kahla 1.BA 251.900,00 € Fortführung aus 2015 2015 - 2016 Ersatzneubau Stützmauer K 113 OD Renthendorf 8.000,00 € Fortführung aus 2015 2015 - 2016 Neubau B 88 OU Rothenstein: Ausbau K 166 OD Ölknitz (Umleitung), Anteil Landkreis 12.000,00 € Ausbau K 141 OD Camburg 75.500,00 € Zuwendung gemäß ÖPNV-Investitionsrichtlinie Neubau Omnibushaltestellen und Verknüpfungsanlagen 469.100,00 € 68% Für das laufende Haushaltsjahr 2016 können noch nicht alle zu erwartenden Zuschüsse für Investitionsvorhaben benannt/ abschließend abgeschätzt werden. Soweit die Positionen kursiv dargestellt sind, sind diese als Plandaten zu betrachten bzw. gelten die entsprechenden Anmerkungen/ Hinweise. 3 von 4 Fahrzeugförderung 140.000,00 € 30% Investitionszuschüsse an Gemeinden LEADER / Haus des Kindes - Grundschule und Kindertagesstätte 118.300,00 € 65% * der prozentuale Anteil bezieht sich auf die Gesamtinsvestitionskosten des Investitionsvorhabens, er ist unabhängig von dem für das Haushaltsjahr bezifferten Zuschuss 4 von 4 Anlage 3 (Kleine Anfrage Nr. 1297; zu Frage 3) Landkreis Ilm-Kreis - Kostenerstattung im Rahmen der Kommunalisierung der Staatlichen Umwelt- und Versorgungsämter 2008 Bereich in Höhe von Anteil an den Gesamtkosten Umweltämter 508.446,24 € 100% Versorgungsverwaltung 292.921,64 € 96,04% 2009 Bereich in Höhe von Anteil an den Gesamtkosten Umweltämter 882.740,27 € 100% Versorgungsverwaltung 419.612,45 € 100% 2010 Bereich in Höhe von Anteil an den Gesamtkosten Umweltämter 732.199,39 € 100% Versorgungsverwaltung 447.568,37 € 100% 2011 Bereich in Höhe von Anteil an den Gesamtkosten Umweltämter 745.550,48 € 100% Versorgungsverwaltung 343.216,33 € 91,98% * 2012 Bereich in Höhe von Anteil an den Gesamtkosten Umweltämter 756.488,11 € 100% Versorgungsverwaltung 365.870,96 € 91,61% * * bislang nur Abschlagszahlungen Hinweis: Die Erstattungen im Rahmen der Kommunalisierung sind auf das Aufgabenjahr bezogen dargestellt. Die Abrechnung erfolgte bis zum Jahr 2012 in Form von Abschlägen und Spitzabrechnungen, wobei die Spitzabrechnung selbst i. d. R. erst in den Folgejahren abgeschlossen werden. 1 von 1 Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an den Saale-Holzland-Kreis - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: zu 4.: