20.10.2016 Drucksache 6/2840Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. November 2016 Ausreisen nach Syrien und Irak zwecks Teilnahme an Kampfhandlungen Die Kleine Anfrage 1353 vom 22. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten zufolge (vergleiche zum Beispiel MDR vom 3. August 2016) sind die staatsanwaltschaft lichen Ermittlungen hinsichtlich der Ausreise einer jungen Erfurterin in die vom Islamischen Staat kontrol lierte syrische Stadt Rakka eingestellt worden. Der Verdacht, dass sich die junge Frau dem Islamischen Staat habe anschließen wollen, sei nicht erhärtet worden. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen nach der Gesamtzahl der in die bewaffneten Konflikte in Syrien/den Irak erfolgten Ausreisen und ihren Motiven. Ich frage die Landesregierung: 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wonach die eingangs erwähnte Erfurterin sich im syri schen Bürgerkrieg kämpfenden bewaffneten Gruppierungen anschließen wollte? Wenn ja, welchen? 2. Wie viele Personen mit ständigem Aufenthalt in Thüringen sind seit dem Jahr 2011 bis heute nach Syri en oder in den Irak ausgereist (bitte die Staatsangehörigkeiten der Ausgereisten nennen)? 3. Wie viele der Personen aus Frage 2 werden als Gefährder eingestuft? Wie viele dieser Gefährder hal ten sich derzeit nach Kenntnis der Landesregierung in Deutschland beziehungsweise Thüringen auf? 4. Wie viele der Personen aus Frage 2 haben sich nach Kenntnis der Landesregierung im Irak oder Syrien kämpfenden bewaffneten Gruppierungen angeschlossen (bitte nach den Gruppierungen aufschlüsseln)? 5. Wie viele der Personen aus Frage 4 halten sich derzeit nach Kenntnis der Landesregierung in Deutsch land beziehungsweise Thüringen auf? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2840 Zu 2.: Die Zahl der Personen, zu denen den Thüringer Sicherheitsbehörden Erkenntnisse vorliegen, dass sie aus Thüringen in vom Islamischen Staat (IS) kontrollierte Gebiete beziehungsweise nach Syrien und in den Irak ausgereist sind, liegt im einstelligen Bereich (Stand: 20. September 2016). Eine Konkretisierung der Staatsangehörigkeit ist unter Verweis auf die Antwort zu Frage 3 nicht möglich. Zu 3.: Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen kann eine Be antwortung der gestellten Frage nicht erfolgen. Im Hinblick auf die selbst bundesweit sehr geringen Ein stufungszahlen würde die Beantwortung der Frage auch in anonymisierter Form dazu führen, dass Rück schlüsse auf die Einstufungspraxis der Sicherheitsbehörden sowie auf einzelne Personen möglich und die Betroffenen individualisierbar wären. Hierdurch würden nicht nur präventivpolizeiliche Gefahrenabwehr maßnahmen sowie laufende Ermittlungsverfahren, sondern auch Grundrechte der Betroffenen gefährdet. Die Preisgabe entsprechend detaillierter Informationen würde damit die polizeiliche Arbeitsweise bei der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung konterkarieren. Zu 4. und 5. : Der Landesregierung liegen hierzu gegenwärtig keine belastbaren Informationen vor. In Vertretung Götze Staatssekretär Ausreisen nach Syrien und Irak zwecks Teilnahme an Kampfhandlungen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5. :